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Zitat von
WackenDoc
Was hast du eigentlich immer mit deinen Suchterkrankungen?
Nicht ganz unwesentlich in der Arbeitsmedizin, oder? In meiner Zeit in der Arbeitsmedizin war das Top- Nr. 2 nach Bewegungsapparat. Kann natürlich auch am AG liegen. Und wenn jetzt um eine Behandlung einer einschränkenden Erkrankung aus dem psychiatrisch/psychosomatischen Formenkreis nachgesucht wird, von der aber keiner was mitbekommen soll, dann sollte zumindest diese Möglichkeit mit diskutiert werden. Der/die TE hat sich ja auch nicht weiter eingelassen. Eine Bulimie oder Depression z.B. wird man eher vor einem BA verheimlichen können.
Im übrigen muß sowohl bei der Approbation als auch bei der Beantragung einer Kassenzulassung (egal ob Praxis oder KH-MVZ) schriftlich versichert werden, daß keine Suchterkrankung vorliegt. Und ich meine auch, bei der Anmeldung zur FA-Prüfung wäre das der Fall gewesen...
Wenn der/die TE noch studiert, ist das vielleicht nicht ganz unwichtig zu wissen...die Konsequenz, wenn es rauskommt, ist dann nämlich eine andere als beim Betriebsarzt zu schummeln.
Insofern bin es auch nicht ich, der darauf rumreitet, sondern die jeweiligen Behörden. Was das Arbeitsumfeld angeht, hast Du natürlich recht.
Geändert von tarumo (13.08.2019 um 16:33 Uhr)
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"