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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo allerseits!

    Folgendes Problem:

    Ich habe vor dem Studium meinen RS gemacht und auch längere Zeit im Rettungsdienst/ Katastrophenschutz gearbeitet. Jetzt haben die mal wieder bei mir angefragt, ob ich nicht mal wieder bei einer mehrtägigen Großveranstaltung helfen könnte.
    Aber - was bin ich jetzt? Als Arzt ( AiP ) können sie mich ja schlecht einplanen, ohne Fachkunde Rettungsdienst, oder?
    Als Sanni sehe ich das Problem, daß ich ja im Notfall dann als Arzt gelte, jedenfalls rechtlich.
    Wie ist das juristisch? Gibt es eine klare Regelung?

    Danke schon mal.

    Epsilon



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  2. #2
    Redaktion MEDI-LEARN Avatar von DoktorW
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    wenn du arzt bist darfst du nicht mehr als RS oder so eingesetzt werden wegen Interessenkonflikt.

    ganz easy!

    Alternativ Approbation abgeben
    Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.



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  3. #3
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    d.h. also echt, daß ich denen absagen muß?
    Sanni darf ich nicht mehr sein und als Arzt bin ich nicht qualifiziert?!
    Welch ein Abstieg....
    ......
    .....



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  4. #4
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Original geschrieben von Epsilon
    Sanni darf ich nicht mehr sein und als Arzt bin ich nicht qualifiziert?!
    Falsch, als Arzt bist Du überqualifiziert und so könnte es dann zum Kompetenzkonflikt kommen.

    R.



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  5. #5
    Platin Mitglied Avatar von OliP
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    >Falsch, als Arzt bist Du überqualifiziert und so könnte es dann >zum Kompetenzkonflikt kommen.

    Jo, das ist wohl so, zumindest theoretisch. Aber mal hypotetisch, was könnte Dir denn im schlimmsten Fall praktisch zustoßen, wenn du als "Rettungsdienstler" eine kleine Absicherung unternimmst?

    Irgendwie kann man von jedem der auf irgendeinem Niveau (ab Rettungssanitäter) notfallmedizinisch qualifiziert ist, ja erwarten, dass er die Maßnahmen, welche er sicher beherrscht, auch anwendet. Geht alles gut - ist man der Held des Tages und funzt es nicht - musste Dich rechtfertigen. Und dabei zählt dann wohl, ob man (fahrlässig) falsch gerettet oder therapiert hat. Das hat man ja aber selbst in der Hand (schliesslich weiss man ja was man gelernt hat und was nicht)

    Wie es nun rechtlich ausschaut - keine Ahnung. Vielleicht fällt ja jemandem mal eine Fallkonstruktion ein, die dagegen spricht. Rein rechtlich dürfte die Tätigkeit in der Position eines RS/RA mit AIP-Status ja nirgendwo explizit verboten sein, oder irre ich?

    OliP



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