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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Beiträge
    23
    Hallo,

    mir sind folgende Punkte des neuen Verfahrens (gerade in Abgrenzung zum vorherigen Verfahren) nicht ganz klar.
    Es geht darum in welcher Reihenfolge die Quoten für die verschiedenen Studiengänge abgehandelt werden und ob man parallel eine Zulassung für Medizin und Zahnmedizin bekommen kann.

    Ich will mich für Medizin (1.1 :x,1.2: y) und Zahnmedizin ( 2.1: x ) bewerben. ZM also an derselben Hochschule wie HM.

    Man nimmt ja an allen Quoten automatisch (zwangsweise) teil.
    Die Zulassung für Zahnmedizin wäre sowohl über die Abibestenquote als auch das ADH "sicher". Humanmedizin eher nur Chancen im AdH, wahrscheinlich eher im Nachrückverfahren. Also sehr knapp.

    Würde die Zulassung in ZM in der Abibestenquote dann die Teilnahme am AdH (HM) der Priorität 1.1 und 1.2 ausstechen?
    Also wie früher :Abibestenquote geht dem AdH vor und man nimmt nicht mehr am nachgelagerten AdH der Priorität 1 teil?

    Könnte ich bei obiger Bewerbung dann im Nachrückverfahren von Medizin ,also meiner höheren Priorität, berücksichtigt werden oder würde die ( eher sichere) Zulassung der niedereren Priorität, Zahnmedizin, das unmöglich machen?


    Danke und
    Viele Grüße



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Ich bin mir auch unsicher. Schreib am besten eine Mail an den Hochschulstart-Support, den Text hast du ja hier schon aufgeschrieben.



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