Hallo zusammen,
habe eben den Beschluss/Statement des Verfassungsgerichts gelesen und frage mich, was ihr darüber denkt?
http://www.bundesverfassungsgericht....bvg17-112.html
Meiner Meinung nach ist das ein guter Ansatz, gerade im AdH den (starken) Fokus auf die Abiturnote zu ändern und am Ortsvergabesystem zu arbeiten.
Was ich noch ziemlich unverständlich finde ist die Aussage über die Wartezeit, für mich ist das noch sehr vage.
Schade, dass das neue System dann erst zu 2020 umgesetzt werden muss.
Was sind Eure Gedanken dazu?
Beste Grüße
Der Seefahrer