Liebe Rippenspreizer,
dieses Thema richtet sich an all diejenigen, die in einem Bereich, die über einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst verfügen, tätig sind.
Ich möchte gern wissen, ob es bei euch auch so etwas wie eine Vorgabe gibt, dass ein im Notfalltransport als Beifahrer eingesetzter Rettungsassistent bis zum Jahresende 20 Einsätze nachweisen muss, bei denen der Patient mindestens die Kriterien für die Kategorie NACA 4, also "akute Lebensgefahr nicht auszuschließen", erfüllt.
Ist dies im Vorjahr nicht geschehen, so darf der RA im aktuellen Jahr nicht mehr als Beifahrer eingesetzt werden.
Gibt es dabei bislang Probleme? Wird es gut angenommen oder eher schlecht? Worin liegen die Vorteile/Nachteile?
Ich hoffe auf eine rege Diskussion.
Grüße
vom Hasi