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Umfrageergebnis anzeigen: Gibt es in eurem RD-Bereich eine NACA 4-Einsatznachweispflicht für RA?

Teilnehmer
13. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, klappt super!

    1 7,69%
  • Ja, es läuft aber gerade eine Überarbeitung.

    0 0%
  • Ja, aber es gibt Ausnahmen, z.B. für nebenamtliche RA.

    0 0%
  • Ja, funktioniert aber nicht so gut (z.B. viele RA, die nicht genug Einsätze sammeln können).

    2 15,38%
  • Noch nicht, ist aber in Planung.

    0 0%
  • Nein, gibt es nicht.

    8 61,54%
  • Nein, denn wir haben keinen ÄLRD.

    2 15,38%
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshasi
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    Liebe Rippenspreizer,

    dieses Thema richtet sich an all diejenigen, die in einem Bereich, die über einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst verfügen, tätig sind.

    Ich möchte gern wissen, ob es bei euch auch so etwas wie eine Vorgabe gibt, dass ein im Notfalltransport als Beifahrer eingesetzter Rettungsassistent bis zum Jahresende 20 Einsätze nachweisen muss, bei denen der Patient mindestens die Kriterien für die Kategorie NACA 4, also "akute Lebensgefahr nicht auszuschließen", erfüllt.
    Ist dies im Vorjahr nicht geschehen, so darf der RA im aktuellen Jahr nicht mehr als Beifahrer eingesetzt werden.

    Gibt es dabei bislang Probleme? Wird es gut angenommen oder eher schlecht? Worin liegen die Vorteile/Nachteile?

    Ich hoffe auf eine rege Diskussion.

    Grüße
    vom Hasi



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von leuchtreklamefahrer
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    ...wohl eher interessant für Wachen mit geringem Einsatzaufkommen.
    20 NACA-IV-Patienten (wenn da auch NACA-V und NACA-VI mit hineinzählen) habe ich trotz Überstundenabbau spätestens Ende Februar....



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  3. #3
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    In RLP muss ein RA 20 NACA IV Patienten im Jahr als Transportführer betreuen. Ist im RD-Gesetz dieses Landes festgelegt. Ob diese allein im Januar gefahren werden, oder ob man dazu 12 Monate benötigt, ist unrelevant.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshasi
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    Oh, da hab ich mich undeutlich ausgedrückt. Also mindestens NACA IV muss es sein. Das heißt, wenn man zu einem toten Patienten kommt und dem Notarzt quasi nur bei der Untersuchung zuguckt, bekommt man auch sein Kreuzchen.

    Je nach Notarzt wird da auch gern mit den Kreuzen gegeizt. Als ich letztes Jahr hauptamtlich unterwegs war, hat es bis Ende Juni gedauert, bis ich alle beisammen hatte. Dieses Jahr bin ich nur noch nebenamtlich da, sodass ich mich ein wenig sorge und entsprechend befürchten muss, nächstes Jahr nur noch als zweiter Mann fahren zu dürfen.
    Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich damals auch nur den RS machen können... Ärgerlich.
    Prinzipiell mag das eine gute Sache sein, aber besonders für Nebenamtliche wie mich, Teilzeitarbeitende oder Hauptamtliche auf wenig frequentierten Wachen kann sich das zur großen Hürde entwickeln.

    Mir ist kaum ein anderer Beruf bekannt, in dem es so etwas wie die (zeitweilige) "Aberkennung" der Qualifikation gibt.



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  5. #5
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    Mal eine blöde Frage: Wenn man dann nicht mehr als Beifahrer hinten im RTW den Patienten betreuen darf, wie kann man sich denn requalifizieren? Denn wenn man nicht mehr als Beifahrer fahren darf, kann man ja auch keine 20 Fälle mehr sammeln.



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