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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    ich habe mal eine "rechtliche" Frage, leider finde ich dazu auf Anhieb nichts auf der KV-Seite.
    Wenn man in einer Arztpraxis als Arzt in Weiterbildung angestellt ist und der auszubildende Arzt (also der Praxisinhaber) wird plötzlich krank oder kann aus anderen Gründen nicht erscheinen. Ist es rechtens, dass ich dann für diesen Zeitraum Urlaubstage nehmen muss?

    Vielleicht haben einige von euch bereits Erfahrungen mit derlei Vorkommnissen?
    Würde mich über Rückmeldungen freuen.



  2. #2
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    Hey At the Drums,
    ich würde bei der KV anrufen. Ich weiß nicht, ob du als angestellter Arzt genauso in den Urlaub gezwungen werden kannst wie die angestellten MFAs. Eigentlich müsste dein Arbeitgeber ja ein Interesse daran haben, dass seine Praxis auch dann weiter läuft, wenn er krank ist und du dementsprechend den Laden am Laufen halten kannst. Oder gibt es da mehr Probleme in der Praxis als dieses?
    Gruß Hanna



  3. #3
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    Hey aerztinwerden!
    Danke für deine Antwort. Ich bin in der FA-Ausbildung für Allgemeinmedizin und aktuell in der 3. Woche in der Pädiatrie-Praxis. Deshalb wäre es aktuell noch undenkbar, dass ich die Praxis allein mache, zumal das vermutlich ja auch "rechtlich" gar nicht geht ohne dass ein Facharzt vor Ort ist, oder? Ich habe vorher noch nie drüber nachgedacht, was passiert, wenn der Praxisinhaber krank ist, die Frage war also eher, ob das immer so laufen "muss", dass ICH Urlaubstage nehmen muss wenn der Ausbilder erkrankt ist. Das ist ja schon schwierig, weil ja auch meine Urlaubstage begrenzt / verplant sind.. Vermutlich ist bei der KV anrufen am sinnvollsten, ich hab nur etwas Sorge, dass es dann an sie weitergeleitet wird, dass ich angerufen habe und sie sich irgendwie überprüft oder hintergangen fühlt..



  4. #4
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    Das kann ich verstehen- sonst schreibe doch einfach eine Mail, die werden schon nicht nachverfolgen, um welche Praxis es sich handelt.
    Ja, okay, stimmt, wenn kein Facharztstandard gehalten werden kann, ist das wahrscheinlich rechtlich nicht einwandfrei. Um keinen Urlaub nehmen zu müssen, muss es ja irgendeinen Plan geben, was ist, wenn der Chef Grippe hat. Ob du dann z.B. in eine Kooperationspraxis gehen kannst.
    Bin gespannt, ob jemand hier noch einen Hinweis hat, denn das ist ja für viele in der Situation sehr wichtig zu wissen, wie es mit dem Urlaub geregelt ist. Hat dein Chef denn dazu mal etwas gesagt, wie habt ihr es vereinbart, bevor du angestellt wurdest?



  5. #5
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    Ehrlich gesagt haben wir darüber vorher nicht gesprochen (ich habe da auch gar nicht drüber nachgedacht) und im Vertrag steht auch nichts. Kooperationspraxis ist hier schwierig weil die nächste Kinderarzt-Praxis nicht 25 (wie die jetzige) sondern über 50 km entfernt ist und da gibt es glaube ich auch keine richtige "Kooperation". Vielleicht hat ja noch jemand anders schonmal das Problem gehabt und kann berichten, eigentlich sollte man ja meinen, dass so etwas öfter mal passiert dass der Chef erkrankt..



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