Ich weiss ja nicht ob ich dem Klinikdirektor da vertrauen würde.
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Es hat mal ein Klinikdirektor mir gegenüber geäußert, daß die Strafzahlungen quasi schon eingepreist sind. Die sind moderat, nicht vom GF persönlich zu bezahlen und in jedem Fall billiger als zusätzliches Personal (selbst wenn man welches bekommen würde).
Dabei wäre es so einfach: die paar Millionen elektronische Überwachungskarten für Kraftfahrer in abgewandelter Form auch an die 100 000 Krankenhausärzte ausgeben. Die können fein säuberlich zwischen Arbeitszeit, Anwesenheit ohne Arbeit und Abwesenheit differenzieren.
Natürlich lassen sich diese auch mit PC und Kartenleser manipulieren. Der entscheidende Unterschied liegt darin, daß wir dann eine "Manipulation technischer Aufzeichung" haben und sofort der Staatsanwalt tätig wird. Bei wissentlichen (und unwissentlichen!) Falscheingaben bzgl. nachträglicher Veränderung muß die Strafe vom jeweiligen Täter persönlich bezahlt werden, was hinreichend abschrecken dürfte, zumal in die Geldstrafen auch die hinterzogenen Lohn- und Sozialkosten quasi als Gewinnabschöpfung eingepreist werden. Ist, wie gesagt, im Kraftfahrwesen so geregelt. Mit dem AZG gäbe es auch einen rechtlichen Rahmen für Mediziner....
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
Ich weiss ja nicht ob ich dem Klinikdirektor da vertrauen würde.
Geduld ist eine Tugend.
Aber warum dauert alles immer so lange?
Und als alle Hoffnung verloren war,kam ein Licht von oben und eine Stimme sprach:
"Fürchte dich nicht, denn es könnte schlimmer sein"
Und siehe da es kam schlimmer.
Soll das ironisch gemeint sein?
Genau, von Führungskraft zu externer Führungskraft zugeben, bewußt gegen Regelungen zu verstoßen und Strafe zahlen zu müssen, ist ja gar nicht peinlich. In Wirklichkeit läuft es natürlich vorbildlich korrrrrekt und man tätigt diese Äußerungen nur, damit der Gesprächspartner 5 Jahre später irreführende Aussagen in einem Internetforum tätigt.
Ich würde eher Leuten nicht vertrauen, die behaupten, das AZG jederzeit einzuhalten.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
Also die Abteilungsleiter die ich kenne, die so eine Strafe persönlich zahlen mussten sind davon sicher nicht arm geworden aber sie waren danach persönlich sehr dahinter eine erneute Strafzahlung zu vermeiden.
Dem Klinikdirektor kann es genauso wie GF egal sein, die Strafe zahlt der für die Planung verantwortliche ÄD.
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Ich habe mich unpräzise ausgedrückt- es ging um den eigentlichen Krankenhauschef. Kaufmann. Kein Arzt. Also die maßgebliche Instanz für die Personalplanung (es gibt ja nicht nur Ärzte, auch die Pflege, und auch in der "Etappe" kann man gegen das AZG verstoßen). Ich glaube auch nicht, daß Geldbußen wg. "simplen" Dingen wie Überschreitung der tgl. Höchstarbeitszeit, keine Gewährung von Pausen, etc... gleich an die CA abgedrückt werden- sonst gäbe es ja irgendwann keinen mehr, der den Job machen will.
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Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"