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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Zur Info aus aktuellem Anlass

    https://www.zeit.de/gesellschaft/201...assungsgericht

    Bisher (sicher weil das alles noch kommt) stand da noch nichts von Übergangszeit o.ä. Meint ihr es wird da eine geben?

    Ich hätte nämlich genau Ende 2019 meine 14 Wartesemester voll bei Schnitt 1,9. Meine Befürchtung ist nun, dass es abrupt abgebrochen wird. Aber wäre das überhaupt rechtens? Prinzipiell ist es doch so, dass Leuten die jetzt beispielsweise 8 Wartesemester haben und auf 14 hinarbeiten dann einfach der Hahn abgedreht wird und die Chancen auf den Studienplatz gecancelt werden.

    Müsste man nicht theoretisch allen Leuten die sich langfristig immer beworben haben (weil ja das Bemühen da war) noch den Platz genehmigen, da es sich ja irgendwo (auch wenn das Wort vielleicht falsch ist) um ein „Versprechen“ der Bundesregierung handelt einen Platz zu bekommen durch diesen Weg?
    Geändert von humanikus (15.06.2018 um 17:32 Uhr)



  2. #2
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    Es wird wohl eine Übergangslösung geben, siehe fünftletzter Absatz:

    https://www.jmwiarda.de/2018/06/15/n...z-beschlossen/



  3. #3
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    Zitat Zitat von humanikus Beitrag anzeigen
    Zur Info aus aktuellem Anlass

    https://www.zeit.de/gesellschaft/201...assungsgericht

    Bisher (sicher weil das alles noch kommt) stand da noch nichts von Übergangszeit o.ä. Meint ihr es wird da eine geben?

    Ich hätte nämlich genau Ende 2019 meine 14 Wartesemester voll bei Schnitt 1,9. Meine Befürchtung ist nun, dass es abrupt abgebrochen wird. Aber wäre das überhaupt rechtens? Prinzipiell ist es doch so, dass Leuten die jetzt beispielsweise 8 Wartesemester haben und auf 14 hinarbeiten dann einfach der Hahn abgedreht wird und die Chancen auf den Studienplatz gecancelt werden.

    Müsste man nicht theoretisch allen Leuten die sich langfristig immer beworben haben (weil ja das Bemühen da war) noch den Platz genehmigen, da es sich ja irgendwo (auch wenn das Wort vielleicht falsch ist) um ein „Versprechen“ der Bundesregierung handelt einen Platz zu bekommen durch diesen Weg?
    Bin in einer ähnlichen Situation, hätte Ende 2019 auch 14 Wartesemester mit DN 2.5. Hatte mich jetzt auch nicht jedes Semester beworben, da ich bis 2019 sowieso noch im Ausland bin und habe jetzt erst wieder das Forum gecheckt nachdem ich von den Nachrichten über die Reform gehört habe. Ich hoffe es gibt eine Übergangszeit, besonders wenn die WZ doch auf 15 Semester ansteigt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es rechtsn wäre. Ich hoffe jemand kann alles genauer erklären.



  4. #4
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    Es wird überlegt ob man in der tollen neuen "Talent"()quote und im AdH die Wartezeit, medizinische Ausbildungen usw. bonieren soll um die Altwarter zu berücksichtigen. Siehe https://www.medi-learn.de/foren/show...=1#post2057681 Das wird m.E. wahrscheinlich auch kommen, einfach um eventuelle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Soll aber lt. MFT ganz explizit nur temporär der Fall sein.



  5. #5
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    Offizielles Statement der KMK:

    Die Abiturbestenquote wird beibehalten. Dabei soll ein Anteil von mindestens 20 % der nach Abzug von Vorabquoten zur Verfügung stehenden Studienplätze an die Abiturbesten vergeben werden. Für eine Übergangszeit wird die vom Bundesverfassungsgericht geforderte annähernde Vergleichbarkeit der Abiturnoten aller Länder über einen Ausgleichsmechanismus (Prozentrangverfahren) sichergestellt, der entbehrlich wird, sobald die annähernde Vergleichbarkeit aufgrund politischer Maßnahmen im Schulbereich hergestellt ist.

    Die Wartezeitquote wird wegfallen. Um den Belangen der Langzeit- oder Altwartenden Rechnung zu tragen, werden Möglichkeiten der Bonierung von Wartezeit und die Berücksichtigung der in der Wartezeit erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen in anderen Quoten geprüft.

    Für die Auswahlentscheidungen der Hochschulen sollen neben der Abiturnote mindestens zwei weitere eignungsbasierte Kriterien herangezogen werden. Welche das sind und wie diese Kriterien zu gewichten sind, werden die Ministerinnen und Minister noch in diesem Jahr auf der Grundlage des Entwurfs des Staatsvertrags entscheiden.

    Da die Programmierung dieses neuen, verfassungsgemäßen Verfahrens in der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist (31.12.2019) nicht vollständig zu leisten ist, wird es auf dem Weg zur Vollversion eine Übergangslösung geben, die wesentliche Elemente des neuen Verfahrens enthält, jedoch Prozesse nicht unterstützen kann, die eine Dateninteraktion mit den Hochschulen erfordern. Diese Übergangslösung, die ab dem Sommersemester 2020 gelten soll und für die die Minister den Programmierungsauftrag erteilt haben, sieht deshalb vor, für den Zeitraum von einem Jahr auf die Anwendung solcher Auswahlkriterien zu verzichten, die einen Datenaustausch zwischen den EDV-Plattformen der Hochschulen und dem Bewerberportal der Stiftung für Hochschulzulassung nach Bewerbungsschluss erfordern.

    https://www.kmk.org/presse/pressearc...manmedizi.html
    Geändert von Pharmy (16.06.2018 um 14:54 Uhr) Grund: Link hinzugefügt



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