Abi, Warten oder direkt – das ist hier die Frage
Die neue Quotenverteilung 20:20:60
Das neue Vergabeverfahren wird seit dem Wintersemester 2005/06 angewendet. Danach gehen 20 % der Studienplätze an die Abiturbesten, die sich ihre Wunschhochschule aussuchen können. Die nächsten 20 % der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben. Der Löwenanteil der Studienplätze, 60 % nämlich, wird von den Hochschulen selbst vergeben - allerdings weiterhin koordiniert über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH, ehemals ZVS,
www.hochschulstart.de) in Dortmund. Bevor also die Universitäten ihr eigenes Auswahlverfahren starten können, werden 40% der Studienplätze von der SfH zu gleichen Teilen nach Abiturnote und Wartezeit vergeben. Was danach mit den Bewerbungen geschieht, hängt von den einzelnen Bildungsinstituten ab. Durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes haben die Hochschulen nun die Möglichkeit, sich 60% ihrer künftigen Studierenden selbst auszusuchen. Mögliche Verfahren sind Vorstellungsgespräche, Studierfähigkeitstests, Motivationsschreiben, die besondere Gewichtung von Einzelnoten, die Berücksichtigung von Berufsausbildungen oder –tätigkeiten in einschlägigen Berufen (Katalog der Unis) oder praktischen Erfahrungen. Auf den Internetseiten der SfH und der Universitäten sollten Abiturienten genau recherchieren, welche Auswahlverfahren an den gewünschten Hochschulen angewendet werden. Doch völlig frei in der Gestaltung der Auswahlverfahren sind die Hochschulen nicht. Die Abiturdurchschnittsnote muss – so das Hochschulrahmengesetz – weiterhin ein maßgebliches Kriterium sein. Egal, wie die Länder die Vorgabe des Bundes auslegen, eines bleibt klar: Abiturienten mit einem sehr guten Durchschnitt sind weiterhin im Vorteil gegenüber Kandidaten, die wesentlich schlechtere Noten haben. Die Chancen verbessern sich insbesondere für die Bewerber und Bewerberinnen, deren Abiturnote sonst nicht für einen Studienplatz gereicht hätte.
Ein Beispiel: Liegt der Numerus clausus bei 1,8 und der Bewerber hat einen Schnitt von 1,9, so hätten ihm nach altem System bis zu zehn Semester Wartezeit gedroht. Nun hat der Bewerber die Chance, im Vorstellungsgespräch zu überzeugen und das fehlende Zehntel wett zu machen.