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mbs
05.02.2023, 18:29
Was mich in dem Zusammenhang auch interessieren würde, wäre das mit der Berufskleidung. Vor allem im Sommer ist die ja viel zu warm und viele tragen sie deshalb inoffiziell dann eben doch nicht, zumindest weiter peripher und wenn die Leute über die Notarztbörse vermittelt sind. Mir schien bei den Ausbildungsfahrten, dass da dann teilweise doch nichts gesagt wurde. Zumindest bei manchen Leuten.

Wenn man das freiberuflich macht, muss man sich das Zeug ja selbst zulegen, und es ist wirklich unverschämt teuer. Würde da gern drumrum kommen, irgendwie. Gibt es Wege, wie man das vielleicht doch erreichen kann? Will nicht so viel investieren, habe derzeit an anderen Fronten sehr hohe Unkosten (hier gibt es keinen Wohnraum und ich muss vorerst für unabsehbare Zeit in einem teuren AirBnB unterkommen). Und laut Steuerberaterin kriegt man auch bei weitem nicht alles von der Steuer abgesetzt.

Ich wäre auch bereit, das auf eigenes Risiko zu machen und dafür auch zu unterschreiben. Letztlich dient es ja auch nur dem Selbstschutz, und da sollte man sich doch selbst entscheiden dürfen ob man den will oder nicht - finde ich zumindest.

Könnt ihr mir Tipps geben? Auch wenn ihr anderer Meinung seid und das vielleicht schwer nachvollziehbar findet, und Überwindung kosten mag mir hier deshalb diesbzgl. weiterzuhelfen. Ich wäre sehr dankbar dafür!

Jukka666
05.02.2023, 19:22
Also ich kann dir nur so viel sagen:

- Jegliche Ausgaben für den Notarztdienst wie eine Jacke, Schuhe, Hosen, Stethoskope oder sonstiges kannst du selbstverständlich von der Steuer absetzen! Du musst natürlich Rechnungen präsentieren können.
- Um die private Anschaffung auf eigene Kosten für eine ordentliche Jacke etc. wirst du leider nicht rumkommen. Schau doch mal bei den üblichen Shops im Netz wie Güstrow (Güko); Sutura, GSG, da gibts immer wieder Angebote.
- Letzten Endes braucht man eine gute Jacke, gute Stiefel, 1-2 ordentliche Hosen und das wars eigentlich. Rückenaufkleber reflektierend evtl, einen guten GÜrtel, ein Holster wenn man möchte und das wars im groben.
Man wäscht das ja auch.
- Beim Thema Schutz würde ich keine Kompromisse eingehen.


Ich wäre auch bereit, das auf eigenes Risiko zu machen und dafür auch zu unterschreiben. Letztlich dient es ja auch nur dem Selbstschutz, und da sollte man sich doch selbst entscheiden dürfen ob man den will oder nicht - finde ich zumindest.

Das verstehe ich nicht ganz: freiberuflich ist IMMER auf eigenes Risiko. Du bist ja bei niemandem angestellt. Unterwirfst dich aber gewissen Organisationsstrukturen. Wenn du in Schlappen, T-Shirt und Badehose Notarzt fahren willst, wirst du sicher erstens ein nicht seriöses Bild bei Kollegen abgeben, zweitens schnell ermahnt werden, dass du den RD nicht gut repräsentierst (ist ja auch peinlich für die anderen) und der Ärztliche Leiter RD oder der Wachleiter werden da schon auf dich einreden. Und evtl. dich aus dem Dienstplan entfernen.

zu Unterschreiben gibt es da selten was. Ausser du bist angestellter NA (eher selten).

Abgesichert bist du eigentlich im Dienst immer durch eine Haftpflicht der KV/des Landes oder einer sonstigen Versicherung - erkundige dich mal bei deinem Obmann.



- Du kannst natürlich auch schauen, ob du gebrauchtes von Kollegen abkaufen kannst, evtl. von älteren Kollegen?

Ingesamt musst du für die Erstausstattung mit ein paar Hundert Euro rechnen für komplett neues Zeug. das hast du nach überschaubarer Zeit wieder "eingefahren" mit Einsätzen.. :-)

Viel Erfolg!

Plinius
22.02.2023, 16:48
Hallo Leute, bin gerade dabei die Steuererklärung für letztes Jahr zu machen und wollte wissen wo ihr Ausgaben für Gegenstände einträgt, die sowohl in der Klinik als auch im Notarztdienst verwendet wurden (z.B. habe ich mein Microsoft Office-Abo sowohl für Präsentationen in der Klinik als auch zum Schreiben von Rechnungen als Notarzt verwendet).

Gruß

Jukka666
23.02.2023, 05:44
Hallo Leute, bin gerade dabei die Steuererklärung für letztes Jahr zu machen und wollte wissen wo ihr Ausgaben für Gegenstände einträgt, die sowohl in der Klinik als auch im Notarztdienst verwendet wurden (z.B. habe ich mein Microsoft Office-Abo sowohl für Präsentationen in der Klinik als auch zum Schreiben von Rechnungen als Notarzt verwendet).

Gruß

Meines Wissens ist das egal, denn es wird ja auf dein Gesamteinkommen angerechnet. Wenn es anerkannt wird, geht es von deinem Einkünften ab. Solange die als Werbungskosten anerkannt werden, ist es eigentlich egal wo es steht. Wo es halt glaubwürdiger ist.

Teevee
23.02.2023, 07:45
Meines Wissens ist das egal, denn es wird ja auf dein Gesamteinkommen angerechnet. Wenn es anerkannt wird, geht es von deinem Einkünften ab. Solange die als Werbungskosten anerkannt werden, ist es eigentlich egal wo es steht. Wo es halt glaubwürdiger ist.

Ist es nicht so, dass alle Einkünfte aus der Nebentätigkeit mit Steuerklasse 6 besteuert werden, die etwas höher liegt als der Spitensteuersatz? Dann würde das Absetzen bei den Notarzteinkünften doch Sinn machen, oder?

Bzw macht man ja eigentlich eine EÜR als Notarzt. Dh alle ärztlichen Augaben können in die EUR einfließen, das Resultat kommt dann zum Einkommen dazu. Und bei der abhängigen Haupttätigkeit kann man dann diese Arbeitnehmerpauschale anbringen, die sonst durch die anderen Ausgaben „aufgefressen“ würde. Oder verstehe ich das mit der Pauchale vielleicht falsch?

Jukka666
23.02.2023, 14:31
Ist es nicht so, dass alle Einkünfte aus der Nebentätigkeit mit Steuerklasse 6 besteuert werden, die etwas höher liegt als der Spitensteuersatz? Dann würde das Absetzen bei den Notarzteinkünften doch Sinn machen, oder?

Bzw macht man ja eigentlich eine EÜR als Notarzt. Dh alle ärztlichen Augaben können in die EUR einfließen, das Resultat kommt dann zum Einkommen dazu. Und bei der abhängigen Haupttätigkeit kann man dann diese Arbeitnehmerpauschale anbringen, die sonst durch die anderen Ausgaben „aufgefressen“ würde. Oder verstehe ich das mit der Pauchale vielleicht falsch?

Puh, da bin ich überfragt.

Ich dachte, ST-Klasse VI wäre für "ordentliche Nebentätigkeiten", also richtige Zwei- oder Nebenjobs. Die NA-Tätigkeit ist ja eine rein freiberufliche, umsatzsteuerfreie Tätigkeit. Ohne jegliche Sozialleistungen, also Abzügen bis auf Einkommenssteuer. Ich dachte, die wird daher wie die Haupt-Steuerklasse versteuert?

I.d.R. wird das doch mit der Steuererklärung am Ende des Jahres eh verrechnet, oder? Hohe Abgaben der 6er Klasse erhält man evtl. zurück?

Ich halte es naiv einfach und ehrlich: ich trage ins Steuerprogramm (WISO) alle Ausgaben und Einnahmen, die ich wirklich für die NA-Tätigkeit habe, auch dort ein und mache eine EÜR, jede Fahrt zur Wache wird aufgeführt sowie Wäsche, Kleidung, Verpflegungspauschale etc. von den Einnahmen abgezogen.. So wie es am plausibelsten klingt.
Versteuern tue ich dann die Einnahmen, die übrig sind. Versaut einem zT die erwartete Rückerstattung, aber damit muss man rechnen und was weglegen... :-)

Aktuell habe ich tatsächlich mehrere Beschäftigungsverhältnisse mit LST IV und VI. Die NA-Tätigkeit habe ich da nicht auf dem Schirm, ehrlich gesagt.

Weiß jemand mehr?

Reislord
07.04.2023, 22:48
Ich hol mal den thread aus der Versenkung raus um euch zu fragen wie ihr es mit Werbungskosten (zB ÄK-Beitrag) haltet die ihr sowohl als Werbungskosten im Hauptjob als AN angeben könntet oder als Betriebsausgabe im Nebenjob? Vorteilig wäre ja den AN-Pauschbetrag von 1200€ voll abzugreifen und alles andere über die Ausgaben abzusetzen oder?

crossie
08.04.2023, 18:59
Thema MPG-Nachweis/Gerätepass

Ich fange gerade an, neben der Klinik auch extern NEF zu fahren und mir ist es jetzt schon zwei mal begegnet, dass die Auftraggeber meinen Gerätepass sehen wollten. In der Klinik und bei den Externen, bei denen ich bisher gefahren bin war das gar kein Thema. Hat jemand einen Tipp, wie ich am einfachsten da dran komme?

alphamethyldopa
08.04.2023, 20:15
Thema MPG-Nachweis/Gerätepass

Ich fange gerade an, neben der Klinik auch extern NEF zu fahren und mir ist es jetzt schon zwei mal begegnet, dass die Auftraggeber meinen Gerätepass sehen wollten. In der Klinik und bei den Externen, bei denen ich bisher gefahren bin war das gar kein Thema. Hat jemand einen Tipp, wie ich am einfachsten da dran komme?
Geht es dabei um den Pass an sich oder um die Einweisungen?

Gerätepässe gibt es in den Kliniken und bei der Fahrgesellschaften (Johanniter, DRK, etc) umsonst, vielleicht hast du da guten Draht zu jemanden (idealerweise Sekretariat, die haben so was vorrätig).

Aber auch ohne Heftchen kannst du so was auf einem Papier dokumentieren lassen, Hauptsache mit Gerätetyp, Datum der Einweisung und der Unterschrift des Einweisers.

Wenn es um Einweisungen an sich geht, auch da gibt es in jeder Firma bzw auf jeder großen Wache einen MPG Beauftragten. Er wird dein Ansprechpartner sein für alle im Einsatz befindenden Geräte.

Rein rechtlich darfst du nur die Geräte bedienen, wo du nachweislich eingewiesen worden bist. Im Alltag läuft es da zwar bissl anders, man muss sich aber als Freiberufler schnell auch da absichern.

anignu
08.04.2023, 20:23
Einen offiziellen "Gerätepass" gibt es nicht. Unter "Gerätepass" versteht man die Sammlung der Einweisungen nach MPG auf die entsprechenden Geräte. Wenn die also einen Gerätepass vorgelegt haben wollen, dann kannst du umgekehrt fragen für welche Geräte du eine Einweisung nachweisen sollst und legst es denen dann hin. Oder eine Liste mit allen Dingen in die du eingewiesen bist.

Teevee
08.04.2023, 21:49
Ich hol mal den thread aus der Versenkung raus um euch zu fragen wie ihr es mit Werbungskosten (zB ÄK-Beitrag) haltet die ihr sowohl als Werbungskosten im Hauptjob als AN angeben könntet oder als Betriebsausgabe im Nebenjob? Vorteilig wäre ja den AN-Pauschbetrag von 1200€ voll abzugreifen und alles andere über die Ausgaben abzusetzen oder?

So hatte ich es vor zu tun. Alles, was notwendig oder sonst in irgendeiner Form nützlich für die Notarzttätigkeit ist, wird dort abgesetzt. Damit kann dann im Idealfall die AN-Pauschale mitgenommen werden und zusätzlich praktisch alles andere ärztliche..
Die Pendlerpauschale zu meiner Haupttätigkeitstelle kann man leider nicht aus der Angestelltentätigkeit herausnehmen, aber die macht vgl mit dem ganzen medizinischen anderen Kram wenig aus. Kammerbeiträge, Berufshaftpflicht etc. Sind ja schließlich auch notwendige Voraussetzung, um als Notarzt tätig sein zu können…

In ein paar Wochen kann ich berichten, ob und wie das beim Finanzamt auf Zustimmung gestoßen ist.

FirebirdUSA
09.04.2023, 07:29
Wenn es einer prüft dürfte es aber nur anerkannt werden, wenn du Kammerbeitrag, etc anteilig aufteilst... z.B. nach Verdienst oder Zeitaufwand.
Versicherung lässt sich sicher argumentieren man ist im Hauptjob über AG abgesichert, aber auch da kommt es auf die Versicherung an (nur Restrisiko? Volle Berufhaftpflicht bei selbstständiger Tätigkeit?)

Teevee
09.04.2023, 07:40
Wenn es einer prüft dürfte es aber nur anerkannt werden, wenn du Kammerbeitrag, etc anteilig aufteilst... z.B. nach Verdienst oder Zeitaufwand.
Versicherung lässt sich sicher argumentieren man ist im Hauptjob über AG abgesichert, aber auch da kommt es auf die Versicherung an (nur Restrisiko? Volle Berufhaftpflicht bei selbstständiger Tätigkeit?)

Hmm, na ich werde sehen, was sie draus machen. Bei den meisten Sachen kann man aber schon irgendwie hinargumentieren, dass das ja hauptsächlich für die Nebentätigkeit relevant ist und man es sonst nicht gebraucht oder nicht gemacht hätte, wenn es nur um die Angestelltentätigkeit ginge

dadüdada123
10.04.2023, 14:52
Gibt es Alternativen zur Notarztbörse, die ihr empfiehlt? Die Angebote sind ja teilweise unterirdisch. Die Deckelung finde ich ehrlicherweise auch unverschämt. Kein Handwerker würde für das Geld arbeiten...

Hantago
10.04.2023, 19:23
Ich hol mal den thread aus der Versenkung raus um euch zu fragen wie ihr es mit Werbungskosten (zB ÄK-Beitrag) haltet die ihr sowohl als Werbungskosten im Hauptjob als AN angeben könntet oder als Betriebsausgabe im Nebenjob? Vorteilig wäre ja den AN-Pauschbetrag von 1200€ voll abzugreifen und alles andere über die Ausgaben abzusetzen oder?

Ich gebe die freiberuflichen Einnahmen bei der Übungsleiterpauschale an und nehme so 3000€ Freibetrag mit. Das würde ich mit den reellen Aufwendungen nicht erreichen. Die tatsächlichen Aufwendungen dann beim Hauptjob und komme hier über 1200€.

FirebirdUSA
11.04.2023, 05:45
Hmm, na ich werde sehen, was sie draus machen. Bei den meisten Sachen kann man aber schon irgendwie hinargumentieren, dass das ja hauptsächlich für die Nebentätigkeit relevant ist und man es sonst nicht gebraucht oder nicht gemacht hätte, wenn es nur um die Angestelltentätigkeit ginge

Richtig, probieren ist auf gar keinen Fall falsch und im Zweifel kann man auch einen begründeten
Widerspruch noch versuchen. Aber nicht unglücklich sein wenn ein Teil nicht komplett anerkannt wird

dadüdada123
13.04.2023, 09:51
Gibt es Alternativen zur Notarztbörse, die ihr empfiehlt? Die Angebote sind ja teilweise unterirdisch. Die Deckelung finde ich ehrlicherweise auch unverschämt. Kein Handwerker würde für das Geld arbeiten...

Niemand?

Matzexc1
13.04.2023, 11:52
Niemand?

In Baden-Württemberg gibt es Honmed und das Institut für Katastrophenmedizin über die man fahren kann, wie es woanders aussieht weiß ich nicht

dadüdada123
14.04.2023, 14:57
Wie sind die Stundensätze denn da so? In der Notarztbörse sind viele Angebote um die 40 Euro! Finde es eine Frechheit sowas überhaupt anzubieten. Nach Abzügen bleibt ja kaum was übrig. Reicht ja schon was mit einem in der Klinik veranstaltet wird.

alphamethyldopa
15.04.2023, 07:15
40 eur/Std plus Fahrtpauschale oder 40 eur/Std Punkt?

Ersteres durchaus denkbar, letzteres ein schlechter Witz.