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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildungsbefugnis durch Hospitation verlängern



doc2020
22.03.2023, 20:56
Hallo. Lässt sich die Weiterbildungszeit einer Klinik durch Hospitation verlängern? Beispielsweise meine Chefärztin hätte vier Jahre Weiterbildungsberechtigung und ich würde ein Jahr an einer weiteren Klinik der Maximalversorgung hospitieren in der Zeit aber freigestellt in der ersten Klinik angestellt bleiben um dort noch Dienste zu besetzen
. Oder ist sowas nicht zulässig?

Nefazodon
22.03.2023, 21:19
Das Konstrukt der Hospitation funktioniert denke ich nur dann, wenn dir noch Eingriffszahlen fehlen, z.B. Belastungs-EKG oder so.
Um Weiterbildungszeiten zu erfüllen, eignet es sich nicht, da für ein gültiges, anerkanntes Weiterbildungsverhältnis ein Weiterbildungsvertrag mit adäquater Bezahlung vorliegen muss.

Aber ich habe auch nicht verstanden, worum es dir dabei geht? Möchtest Du einfach nur ein paar Dienste zusätzlich machen, um mehr zu verdienen? Dann kannst Du unabhängig von der Weiterbildung einen zweiten Arbeitsvertrag mit deiner alten Klinik schließen, nur für die Dienste...
(Cave: ein zweiter Arbeitsvertrag muss dem ersten AG angezeigt werden. Cave 2: Das Geld aus dem zweiten Arbeitsverhältnis wird anders versteuert. Cave 3: Es kann Probleme mit dem Arbeitszeitgesetz geben)

freak1
22.03.2023, 22:08
Davon ab, wie kommt man denn als Klinik bitte an nur 4 Jahre WBB? Sowas kenne ich sonst nur von Praxen.

Nefazodon
22.03.2023, 22:37
Ich kenne es schon für meinen bereich, dass z.B. Reha-Kliniken nur eine teilweise Weiterbildungsbefugnis haben.

anignu
22.03.2023, 22:48
Davon ab, wie kommt man denn als Klinik bitte an nur 4 Jahre WBB? Sowas kenne ich sonst nur von Praxen.
Es gibt extrem viele Kliniken mit nicht voller WBB. Wenn man 4 statt 5 bekommt liegt es oft dran das manche Bereiche nicht abgedeckt werden. Mit der älteren WBO war es zum Beispiel auch so dass Maximalversorger in der Unfallchirurgie nicht die volle WBB hatten, weil man für das Fach U&O einfach zu wenig O anbot. Also musste man dann trotz Maximalversorger noch für 1 Jahr woandershin... Manchmal hieß es auch "volle WBB" und dann das Sternchen für Auflagen und in den Auflagen stand dass man 1 Jahr woanders hin musste.
Und dass kleine Kliniken keine volle WBB haben sollte dir klar sein. Nimm die kleinste Kreisklitsche nebenan. Volle WBB in der Chirurgie? Macht keinen Sinn...

Lava
23.03.2023, 13:04
Wieso hospitieren? Kannst du nicht für ein Jahr wechseln? Das mache ich jetzt. Ich werde für ein Jahr frei gestellt und hab beim Maximalversorger einen Vertrag über ein Jahr.

GloriaSchmidt
23.03.2023, 19:57
Ich hatte damals „Sonderurlaub“ für ein Jahr und hab in der Zeit einen (auf ein Jahr befristeten) Vertrag in einer anderen Klinik abgeschlossen.
Ging problemlos- nach Pragraph 28 TV-Ä oder so :-)

Dani htt
24.03.2023, 15:21
Wie soll das funktionieren? Arzt in 2 Krankenhäuser? Was wenn deinen alten Arbeitsgeber mitbekommt, dass du wo anderes arbeiten gehst?
Sonderurlaub heißt auch nicht arbeiten gehen, klingt nach Verasche

GloriaSchmidt
24.03.2023, 15:34
Ist keine Verarsche, es waren beide Kliniken informiert! Man muss mit der Steuer schauen, eine Tätigkeit dann mit Steuerklasse 6.
Man kann ja 2 Arbeitgeber haben.

Ich hatte bei Klinik A einen unbefristeten Vertrag im öffentlichen Dienst, hab da ein Jahr Sonderurlaub gehabt und bin in Klinik B dann mit befristetem Vertrag (entsprechend 1 Jahr) für mein Fremdjahr gewesen.

Aus Klinik A gab es noch Einkommen von Gutachten währenddessen.

GloriaSchmidt
24.03.2023, 15:40
Achso, und Klinik A war sehr froh darüber, dass sie mich so „halten“ konnten und ich nach dem Jahr dann mit vollendeter Weiterbildungszeit zurückkam.
Ich war sehr froh, da ich wusste, dass ich meinen Job da „behalte“ und Klinik B war natürlich etwas traurig, dass ich nur ein Jahr da war!
Hat alles super funktioniert und war formaljuristisch absolut korrekt und ich konnte meine WB-Zeit so schick komplettieren.

doc2020
26.03.2023, 11:56
Vielen Dank für die vielen Antworten. Sinn und Zweck meiner Frage war es im Hauptberuf in der Klinik, in der ich später arbeiten möchte angestellt zu bleiben und nur ein Jahr im Maximal-Versorger im Tagesbetrieb zu arbeiten und dort auch bestimmte Kompetenzen zu lernen. Also keine Dienste im Hospitationskrankenhaus, diese würde ich bei meinem Hauptarbeitgeber weitermachen wollen. Aber auch in der Regel-Arbeitszeit lassen sich ja viele Kompetenzen erlernen. Aber wahrscheinlich wird es tatsächlich am ordentlich bestehenden Arbeitsvertrag, der kein Hospitationsvertrag sein darf scheitern. Oder hat noch jemand eine super Idee??

anignu
26.03.2023, 15:56
Naja, die werden dich im "Hospitationshaus" nicht ohne Dienste nehmen schätze ich. Vor allem in der aktuellen Situation mit den Tarifverträgen bei denen man aufgrund der Personalsituation oft an die Grenze des tariflich erlaubten bzw. darüber kommt. Und im neuen Haus ist es ja auch wieder so eine Sache: keine Dienste (warum eigentlich?) wird einfach oft als "keinen Bock" oder "Rosinenpicken" betrachtet. Und wie soll man sich abstimmen? Du hast dann zwei Dienstpläne? Einen Dienstplan im alten Haus mit Tagen an denen du unter der Woche fehlst und das teilst du dann dem Hospitationshaus mit und die sollen das schlucken? Oder hast du dir vorgestellt im Hospitationshaus tatsächlich täglich dort zu sein, also jeden einzelnen Wochentag und Dienste nur am Samstag oder Sonntag-Tag zu machen? Denn sonst kommst du ja auch irgendwann in das Problem dass du beim Maximal-Versorger gar nicht 100% arbeitest. Und Teilzeit willst du ja wahrscheinlich auch wiederum nicht...

Sorry aber für mich klingt das alles mal wieder nach dem Versuch von Rosinenpicken und das ist dann auch wieder sowas wo ich hoffe dass dein "Hospitationshaus" das alleine schon deshalb ablehnt weil es einfach für schlechte Stimmung unter den Assistenzärzten führt. Denn wenn man es dir erlaubt keine Dienste zu machen, dann könnten die anderen das ja auch machen... halt ohne irgendwo anders Dienste zu machen. Und innerhalb von 3 Sekunden gibt es dann plötzlich niemanden mehr der Dienste macht.

doc2020
26.03.2023, 16:27
Ich verstehe dein Argument. In der Tat würde ich in dem Maximalversorger keine Dienste machen. Dafür würde ich allerdings auch nicht bezahlt werden und ja schon im Tagesverlauf eine gewisse Arbeitskraft darstellen. Die Idee ist von 7 Uhr bis 15 Uhr Regel-Arbeitszeit zu machen und an Samstagen, Sonntagen und wenigen Tagen in der Woche ab 15:30 Uhr im „alten Haus“
Dienste.

Endoplasmatisches Reticulum
26.03.2023, 16:31
Ich habe mal in einer Abteilung gearbeitet, wo 2,5 Stellenäquivalente der Altbelegschaft Sondervereinbarungen bezüglich der Dienste hatten. Hat mir in der Dienstplanung dann so Stilblüten beschert, wie dass ich für eine zweistellige Zahl Dienste im Monat eingeteilt wurde und eine andere Person mit selbem Stellenschlüssel für 3. Nie wieder.

Rotanden machen ja eh Probleme, z.B. wenn sie sich in beliebte Rotationen, Funktion, OP o.ä. vordrängeln, wofür eigene Leute sich seit Jahren krummbuckeln. Wenn das neue Haus nichts zahlen muss und man "on top" geplant wird, finde ich es okay. Aber seien wir mal ehrlich ... sobald eine Person da ist, wird sie eingeplant. Und wenn schon nicht im Dienstplan, dann in den Köpfen von Chef- und oft auch Oberärzten.

Moorhühnchen
26.03.2023, 20:55
Von welchem Fach reden wir denn eigentlich?

Ich hab es übrigens ähnlich gemacht wie Gloria. Hat funktioniert, allerdings hab ich natürlich ganz normal im Dienstbetrieb des Maximalversorgers mitgearbeitet und in der Zeit keine Dienste beim Stammarbeitgeber gemacht. Bei mir galt das auch als unbezahlter Urlaub. Und ja, das Problem mit der Steuerklasse 6 ist lästig!

Die Frage ist ja auch, *warum* willst Du keine Dienste im "Hospitationshaus", sondern beim Stammarbeitgeber machen? Und habe ich es richtig verstanden? Du willst während des Jahres auf Dein Gehalt für die Arbeit verzichten? Crazy!

Choranaptyxis
26.03.2023, 21:08
Die Weiterbildung muss angemessen vergütet werden, sonst zählt sie nicht. Das wurde extra von der Kammer beim Willkommensabend erklärt, und dass sie das strikter sehen als Gerichte, die bei 20 oder 30% (eines von beiden war es) erst von Sittendwirdrigkeit sprechen. Unbezahlte Weiterbildung über 1 Jahr ist also nicht erlaubt.

anignu
26.03.2023, 21:27
...gelöscht

alphamethyldopa
29.03.2023, 07:29
Ich würde bei der zuständigen Landesärztekammer anrufen. Unsere (Bayern) zickt gerne mal rum, wenn was nicht passt, geben aber gerne im Vorfeld Tipps und Hinweise, wie man den Ärger vermeidet.