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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BtM Rezepte in der Praxis



GloriaSchmidt
05.05.2023, 19:25
Hallo ihr Lieben,

mal eine lebenspraktische Frage an die Niedergelassenen… ich hab jetzt stolz meinen ersten BtM Rezeptblock und habe brav alles darüber gelesen in der Vorgabe.

Jetzt steht da, ich soll die Rezepte diebstahlsicher aufbewahren. Habt ihr die Rezepte vorn bei der MFAs oder bei euch im Zimmer gebunkert? Wir sind eine Gemeinschaftspraxis - wenn einer im Urlaub/Fortbildung/Feierabend ist und ein Patient sein Folgerezept holt, wird i.v.
unterschrieben - was ja ok ist, aber dann nützt natürlich ein persönlicher Safe in meinem
Zimmer nix 😄

Und schlau geworden bin ich noch nicht aus der Bestandsprüfung: die gilt nur für BtMs und nicht die Rezepte oder?
Oder muss ich mitzählen, wieviele Rezepte an Patienten gehen und dann prüfen, ob die Zahl der noch vorhandenen BtM-Rezepte noch stimmt?

(Die „anderen“ in der Gemeinschaftspraxis haben bis auf eine andere Kollegin keine BtM-Blöcke, da andere Fachrichtung bzw nicht nötig)

Danke euch in Voraus 😀

anignu
06.05.2023, 01:01
Klingt für mich alles ein wenig wild: da wird einfach mal i.v. unterschrieben auf einem BtM-Rezeptblock der für alle zugänglich ist? Ganz ehrlich: ich würd das nicht machen. Klingt in keinster Weise sinnvoll vereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben.
Man liest da auf die Schnelle so Sätze wie "Die BtM-Rezeptformulare werden personenbezogen für einen Arzt ausgegeben. Sie sind zur Verwendung durch den jeweiligen Arzt bestimmt und dürfen nur im Vertretungsfall übertragen werden." und frägt sich dann ob die Übertragung auf eine MFA überhaupt zulässig ist etc...

FirebirdUSA
06.05.2023, 06:36
Jedes Rezept hat eine eindeutige Nummer, die dir zugeordnet ist und du musst nachweisen können welcher Patient es bekommen hat, ob es vernichtet wurde oder per Einschreiben zurück an die Bundesopiumstelle ging. Jeder Verlust eines Rezepts ist meldepflichtig... als ja, die musst du zählen.

GloriaSchmidt
06.05.2023, 07:04
Klingt für mich alles ein wenig wild: da wird einfach mal i.v. unterschrieben auf einem BtM-Rezeptblock der im Vertretungsfall übertragen werden."


Also zumindest das ist okay laut dieser Leitlinie - i.v. Ist kein Problem, der Name muss nur gekennzeichnet werden



und frägt sich dann ob die Übertragung auf eine MFA überhaupt zulässig ist etc...

Genau DAS frag ich mich - und falls es nicht zulässig ist, wie es sonst gehen soll.



Jedes Rezept hat eine eindeutige Nummer, die dir zugeordnet ist und du musst nachweisen können welcher Patient es bekommen hat, ob es vernichtet wurde oder per Einschreiben zurück an die Bundesopiumstelle ging. Jeder Verlust eines Rezepts ist meldepflichtig... als ja, die musst du zählen.

Ok - wie? Also ich hab einen Rezeptblock, und hier gehen ordentlich Rezepte übern Tresen.
Natürlich bewahren wir die blauen Durchschläge. Stellt man sich dann am Monatsende hin und macht ne Strichliste?

sweetashoney
06.05.2023, 07:33
Ich arbeite auch in einer Gemeinschaftspraxis und jeder hat in seinem Zimmer einen Safe, in dem die jeweiligen BTM-Rezepte verwahrt und nur auf Anfrage der MFA herausgegeben werden. Theoretisch kannst du auch einen Schrank, der abschließbar ist, verwenden (so steht es auch auf der Seite der BfArM). Aber ich würde auf jeden Fall dafür sorgen, dass die BTM-Rezepte sicher verschlossen sind (ggf. meinen AG darauf ansprechen mir einen entsprechenden Safe zur Verfügung zu stellen).

Mit den BTM-Rezepten muss man aufpassen- einerseits, dass nicht Patient/-in X alle 1-2 Wochen ein neues Rezept abholt (Stichwort Missbrauch, darauf achten unsere MFA, wir aber auch). Zudem werden die grauen Abschläge in einen personenbezogenen Ordner abgeheftet und alle paar Wochen schaue ich nach, ob die BTM-Rezepte komplett sind (sind ja durchgehend nummeriert und daher leicht verfolgbar). Ich hatte es nämlich schon mal, dass ein BTM-Durchschlag nicht mehr da war- es gab riesen Stress, da das BTM-Rezept nicht mehr auffindbar war und eine Nummer fehlte (und unklar, wer das BTM-Rezept hatte). Letztendlich wurde der Durchschlag durch eine MFA nicht herausgetrennt und lag in der Apotheke (die uns aber keine Rückmeldung gab, da auch irgendwo in der Ablage verschollen)... daher haben wir danach eingeführt, dass jede Person, die ein BTM-Rezept abholt, dies mit einer Unterschrift quittieren muss und es in der Akte gespeichert wird... dadurch ist dann auch leichter nachzuvollziehen, wo das BTM-Rezept abgeblieben ist...

Ich weiß nicht, wie es in der Realität aussieht, aber wenn ein BTM-Rezept verschollen geht oder Missbrauch betrieben wird, dann kann das theoretisch sicherlich üble Folgen haben. Will das nicht erleben...

GloriaSchmidt
06.05.2023, 07:41
Ah danke ☺️ das hilft mir weiter - vielleicht werde ich es so machen… auch wenn die „alten Hasen“ bei uns mich auslachen werden.
Wenn du Urlaub hast/spontan krank bist - woher kriegen deine Patienten dann die Folgerezepte?

sweetashoney
06.05.2023, 07:50
Du kannst ihnen ja den Ausdruck von der BfArM-Seite zeigen, dass die BTM-Rezepte abgeschlossen werden müssen. Ansonsten würde ich das Lachen tolerieren- hinterher ist ggf. deine Approbation weg und nicht die deiner Kollegen..

Wenn ich nicht da sein sollte, stellen die MFA die Rezepte auf meine Kollegen aus, die dann natürlich ihre BTM-Rezepte dafür benutzen. Als ich noch in der Klinik war haben wir (2 andere Oberärztinnen und ich) auch BTM-Rezepte i.V. für den Chef ausgestellt- das ist legitim. Andererseits habe ich da nicht so viel Vertrauen, von daher bin ich froh, dass es bei uns so geregelt ist wie ich davor geschrieben habe.

Reflex
06.05.2023, 08:04
Schlussendlich muss in einer Gemeinschaftpraxis jeder seine eigenen BtM Rezepte haben, wenn er sie (auch in Vertretung) ausstellen soll und diese auch nach den geltenden Bestimmungen nachvollziehbar sicher dokumentieren und lagern. Wenn das nicht gewährleistet ist, weil der Rest keinen Bock auf den Aufwand hat, dann würde ich mir überlegen, ob ich als angestellte Ärztin dann Patienten auch in Vertretungszeiten mit BTM überhaupt betreuen kann.

Deshalb werden bei uns z.B. in der Praxis keine BtM Medikamente verordnet. In der Psychiatrie gibt es eh nur wenige Präperate, die da überhaupt eine Rolle spielen, außer man ist in der Suchtmedizin tätig.

GloriaSchmidt
06.05.2023, 08:16
Schlussendlich muss in einer Gemeinschaftpraxis jeder seine eigenen BtM Rezepte haben, wenn er sie (auch in Vertretung) ausstellen soll und diese auch nach den geltenden Bestimmungen nachvollziehbar sicher dokumentieren und lagern. Wenn das nicht gewährleistet ist, weil der Rest keinen Bock auf den Aufwand hat, dann würde ich mir überlegen, ob ich als angestellte Ärztin dann Patienten auch in Vertretungszeiten mit BTM überhaupt betreuen kann.

Deshalb werden bei uns z.B. in der Praxis keine BtM Medikamente verordnet. In der Psychiatrie gibt es eh nur wenige Präperate, die da überhaupt eine Rolle spielen, außer man ist in der Suchtmedizin tätig.

Ich hab relativ viele ADHSler, die ihre MPH Rezepte von mir bekommen - soweit, so gut. Die „anderen“ sind Neurologen, nur einer von ihnen hat eigene BTM Rezepte sonst. Die lagern bei dem MFA vorn. Ich hatte jetzt genau den Gedanken, ob der Safe nicht bei mir im Zimmer besser wäre, damit ich da die volle Kontrolle hab. Sonst kann ich kaum kontrollieren, was da über den Tresen geht. Aber wenn ich spontan krank bin oder 3 Wochen im Urlaub - tja. Bislang unterschreibt dann jemand anders, auf meinen Rezepten, i.V., das ist laut Verordnung ok. Ich hätte gern lebenspraktische Erfahrungen, wie das bei anderen so läuft… Argh, die meisten haben aus genau dem Grund keine BtM Rezepte, aber die ADHS Behandlung mag ich schon beibehalten.

Reflex
06.05.2023, 08:21
Ich hab relativ viele ADHSler, die ihre MPH Rezepte von mir bekommen - soweit, so gut. Die „anderen“ sind Neurologen, nur einer von ihnen hat eigene BTM Rezepte sonst. Die lagern bei dem MFA vorn. Ich hatte jetzt genau den Gedanken, ob der Safe nicht bei mir im Zimmer besser wäre, damit ich da die volle Kontrolle hab. Sonst kann ich kaum kontrollieren, was da über den Tresen geht. Aber wenn ich spontan krank bin oder 3 Wochen im Urlaub - tja. Bislang unterschreibt dann jemand anders, auf meinen Rezepten, i.V., das ist laut Verordnung ok. Ich hätte gern lebenspraktische Erfahrungen, wie das bei anderen so läuft… Argh, die meisten haben aus genau dem Grund keine BtM Rezepte, aber die ADHS Behandlung mag ich schon beibehalten.

Du solltest deinem Chef gegenüber kommunizieren, dass das jetzige Verfahren eben nicht sicher ist. Will er die Betreuung der ADHS Patienten, muss er praktikable Voraussetzungen nach geltenden Recht schaffen. Tut er das nicht, würde ich mir gut überlegen, ob ich da meinen Kopf für hinhalte. Das ist als angestellte Ärztin weder deine Aufgabe noch deine Verantwortung und möglicherweise kann ein großer Patientenstamm, der dann wegbricht, auch genügend Argumente bieten, um Prozessoptimierung zubetreiben. Er muss regeln, wie die Versorgung deiner Patienten in Vertretungszeiten geregelt ist. Du hast effektiv über deine Rezepte nur Kontrolle, wenn Du da bist.

GloriaSchmidt
06.05.2023, 08:45
Danke ☺️ ich werde es so kommunizieren!