Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
Moin, hätte da mal eine theoretische Frage, die mir neulich im Auto auf dem Weg zur Arbeit in den Sinn kam. Ist vermutlich ganz banal und selbsterklärend.
Ich mache derzeit ja Nachtdienste auf selbstständiger Basis. Dazu wird entweder für jeden Dienst (Klinik A) bzw wurde für den gesamten Zeitraum (Klinik B) ein Vertrag aufgesetzt.
Wer haftet bei solchen Anstellungsverhältnissen bei Arbeits- und Wegeunfällen? Ist das auch die BU? Oder muss ich privat um eine eigene Absicherung kümmern?
Wenn du selbstständig bist, mußt du selbst eine Unfallversicherung abschließen. Wenn du (auch nur für eine Nacht) angestellt bist, dann bist du über deinen Arbeitgeber abgesichert. Wer versteuert das ganze? Du oder die Klinik?
ChillenMitBazillen
22.08.2013, 21:51
Wer haftet bei solchen Anstellungsverhältnissen bei Arbeits- und Wegeunfällen? Ist das auch die BU? Oder muss ich privat um eine eigene Absicherung kümmern?
Du kannst auch freiwillg BG-Mitglied werden. Hatte mich mal erkundigt, die Kosten lagen bei gut 200€/Jahr.
Wer versteuert das ganze? Du oder die Klinik?
Ich versteuere das. BG-Mitglied bin ich bisher nicht.
Toller OP Tag gewesen heute :-)
Hat mich zwar zahlenmäßig nichts für den OP Katalog gebracht (hab ich alles schon), aber so zum Üben wars genial :-)
Kackbratze
23.08.2013, 17:23
Ich muss endlich meinen OP-Katalog fertig machen und das letzte Zeugnis einholen. Bin irgendwie gerade zu faul im Dienst.
Bis wann muss man eigentlich eine Krankschreibung beim Arbeitgeber abgeben? Habe mich am Donnerstag im Sekretariat (re-) krankgemeldet, muss ich morgen den Schein nachreichen?
Feuerblick
25.08.2013, 15:45
Das kommt drauf an, was dein Arbeitgeber möchte. Spätestens am dritten Tag. Bei manchen auch schon am ersten. Bei anderen auch immer dann, wenn die AU vor dem Wochenende passiert :-nix Ich stecke den in der Regel sofort in die Post, wenn ich den Schein habe oder lasse ihn beim Arbeitgeber vorbeibringen.
dreamchaser
25.08.2013, 15:46
Soweit mir bekannt ist spätestens am 3. Krankheitstag (wie das mit dem Wochenende nun ist, kann ich dir nicht sagen). Morgen solltest du aber spätestens den Schein abgeben, denn das wäre zu zumindest der 3. Arbeitstag, den du fehlst. Zum Glück war ich bisher am 3. Tag immer wieder fit.
Heerestorte
25.08.2013, 15:54
Der Arbeitgeber kann auch ab dem ersten Tag eine Krankmeldung fordern:
http://www.fr-online.de/arbeit---soziales/krankmeldung-am-ersten-tag-attest-ab-dem--ersten-tag-moeglich,1473632,20867068.html
Diese Frage hätte man auch einfach mal seiner Suchmaschine stellen können: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html - Daraus geht hervor, dass man spätestens nach 3 Krankheitstagen eine AU vorlegen muss. Im Falle von Fr. Pelz dürfte der AG wohl keine frühere Vorlage verlangen, denn dies hätte sie am Donnerstag wohl vom Sekretariat dann mitgeteilt bekommen...:-nix
Heerestorte
25.08.2013, 16:19
Also ich verstehe das anders.
Da steht:
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Für mich liest sich das so, als ob der AM am Tag nach der Krankmeldung die AU-Bescheinigung vorlegen muss und dafür nicht drei Tage Zeit hat.
Und im ersten Satz des Absatzes steht auch etwas von unverzüglich, was auch nicht nach drei Tagen klingt.
Kinners, ist doch ganz einfach: im Sekretariat anrufen und nachfragen, wie das in der Abteilung gehandhabt wird....
Ich denke auch, dass die Sekretärin was gesagt hätte, wenn die AU noch am gleichen Tag hätte vorliegen müssen. Vor allem ist es ja schon das zweite Mal und beim ersten habe ich sie auch komplikationslos am dritten Tag abgegeben. War jetzt nur unsicher, ob das WE mitgezählt wird und ob es auch länger als 3 Tage sein kann. Aber dann werd ich sie morgen vorbeibringen und ansagen, dass ich ab Dienstag wieder komme, auch wenns doof ist :-D
Also ich verstehe das anders.
Da steht:
Für mich liest sich das so, als ob der AM am Tag nach der Krankmeldung die AU-Bescheinigung vorlegen muss und dafür nicht drei Tage Zeit hat.
Und im ersten Satz des Absatzes steht auch etwas von unverzüglich, was auch nicht nach drei Tagen klingt.
Man muss natürlich im Sekretariat anrufen und zwar unverzüglich, wenn man krank ist und nicht zur Arbeit kommen kann. Alles andere wäre ja noch schöner. Und nach 3 Krankheitstagen hat man dann spätestens eine AU beim AG vorzulegen...
Der Kreischsaal ist echt mal wieder zum Kreischen :-wand
Hoppla-Daisy
25.08.2013, 17:36
Urlaub ist ne feine Sache! :-dance
Kackbratze
25.08.2013, 20:04
Rufdienst für ein ganzes Wochenende nicht.
Und wieder Nacht...
Ich hatte jetzt 5 Nächte (à 12,5h), dann vier frei, ab heute wieder 4 Nächte, dann 2 Tage frei, 4 mal Tag-Dienst (natürlich auch à12,5h), dann 2 Tage frei und wieder vier Nächte. Was ein Rotz :-meinung
Moorhühnchen
25.08.2013, 22:47
Der Grund, warum ich gegen ein 2-Schicht-Modell gestimmt hatte. Zum Glück konnte dies mit einer Mehrheit von einer Stimme abgewendet werden..... ich wär gestorben!! :-?
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