Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
Hellequin
16.03.2015, 10:57
Bei uns hat sich die MAV jetzt dafür eingesetzt, dass Überstunden ausbezahlt werden und daher werde ich diese Monat reich ;-) und bekomme 160 ausbezahlt (das Maximum, das auf einmal ausbezahlt wird).
Du wirst zweimal weinen. Einmal vor Freude wenn du das Bruttogehalt siehst und das zweite mal vor Frust wenn du siehst was dir davon abgezogen wird.:-D
Das weiß ich, aber ich behaupte mal, da dann nach der Steuererklärung was zurückzubekommen.
LG
Ally
WackenDoc
16.03.2015, 10:59
Mal ne Impffrage:
hat sich im Rahmen des Masernausbruchs was an der Regelung für vor 1970 Geborene geändert?
Ich soll nämlich den entsprechenden Impfstatus prüfen, im Schreiben steht aber nichts wegen den vor 1970 Geborenen. Kann natürlich sein, dass deren Sonderregelung einfach vergessen wurde.
UweWoellner
16.03.2015, 18:42
Bei uns gibt es aktuell Diskussionen wie Visitendienste und andere geplante Überstunden bezahlt werden sollen. Vorschlag der Verwaltung ist eine Deklarierung dieser Stunden als Bereitschaftsdienst mit einer Vergütung von 100%. Gibt es da aus eurer Sicht nen Haken?
Überstunden wären ja eigentlich mehr als 100%, VKA 135% soweit ich mich erinnere. Bei Zeitarbeitskonten gibt es auch den Begriff der Mehrarbeit, die dann nur mit 100% vergütet wird.
ChillenMitBazillen
17.03.2015, 16:35
Bei uns gibt es aktuell Diskussionen wie Visitendienste und andere geplante Überstunden bezahlt werden sollen. Vorschlag der Verwaltung ist eine Deklarierung dieser Stunden als Bereitschaftsdienst mit einer Vergütung von 100%. Gibt es da aus eurer Sicht nen Haken?
Sehr eleganter Weg, um Zuschläge zu umgehen. Die sind bei Bereitschaftsdiensten ja in aller Regel niedriger als Regelarbeit. Und warum ein Visitendienst, der sicher keine Arbeitsbelastung unter 50% hat (Kriterium für BD) BD sein soll, erschließt sich mir nicht. Das ist ganz normale geplante Regelarbeit mit entsprechenden Wochenend- und Feiertagszuschlägen. Es sind auch keine Überstunden, wenn es von vorne herein geplant war.
FirebirdUSA
17.03.2015, 18:18
Bei uns gibt es aktuell Diskussionen wie Visitendienste und andere geplante Überstunden bezahlt werden sollen. Vorschlag der Verwaltung ist eine Deklarierung dieser Stunden als Bereitschaftsdienst mit einer Vergütung von 100%. Gibt es da aus eurer Sicht nen Haken?
Naja, ein Visitendienst geht eine festgelegte Zeit und in der Regel arbeitest du dort 100%, somit idt die arbeitsrechtliche Definition von BD (tatsächliche Arbeitsleistung <50%) nicht erfüllt. Warjm nicht einfach Regelarbeitszeit mit Ausgleichsfrei die kommende Woche, z.B. früher gehen oder später kommen?
Wenn ich Eure Diskussion les, schein ich ja wirklich eine Schlaraffenlandklinik erwischt zu haben. Keine Visitendienst als Assi, kaum Überstunden und wenn voller Freizeitausgleich möglich. :-winky
Wer macht denn dann Visite??
Bei uns gibt es am Wochenende tatsächlich keine Visite in der Inneren. Daher kein Visitendienst... der OA schaut sich die Aufnahmen des Dienstes alleine an.
Gibt es eigentlich eine rechtliche Regelung wie zeitig ein Dienstplan für Bereitschaftsdienste bekannt sein sollte?
ich glaube nicht...ist wohl eher ene Nettigkeit den rechtzeitig zu planen und auch bekannt zu geben.
Gibt es eigentlich eine rechtliche Regelung wie zeitig ein Dienstplan für Bereitschaftsdienste bekannt sein sollte?
Gibt es. Zumindest über drei Ecken gedacht. Der Dienstplan ist Zustimmungspflichtig. D.h. der Betriebsrat / MAV muss dem Dienstplan zustimmen. Und dafür muss der Betriebsrat den Plan natürlich rechtzeitig bekommen. Normalerweise wird dies über Betriebsvereinbarungen geregelt. Bei uns wollen sie den Plan 7 (!) Wochen im Voraus. Geht gar nicht!
Wenn man ein bißchen zwischen den Zeilen liest, dann sollte der Plan spätestens 4 Tage vor dem Anfang des Monats vorliegen. Diese 4 Tage ist die Zeit, in denen der Plan auch im Monat geändert werden kann, ohne ein Fass aufzumachen. Wenn Du morgen einspringen sollst, dann muss auch der BR sein Einverständnis geben. Wir festgelegt, dass Du z.B. in 5 Tagen einspringen sollst, dann ist der Betriebsrat nur dann zustimmungspflichtig, wenn es unterschiedliche Meinungen dazu gibt.
Von daher sollte diese 4 Tagesregel auch für die Erstellung des Dienstplanes ausreichend sein. Allerdings finde ich das unschön für die MA. Da möchte ich schon gerne etwas früher bescheid wissen, ob ich am 1. Dienst habe oder nicht...
Ich hab mal ne Frage an die Psychiater unter euch:
Darf ein Polizist, der einen längeren Aufenthalt in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung hinter sich hat, noch eine dienstwaffe führen und sie zu sich mit heim nehmen?
Colourful
25.03.2015, 12:06
Kommt doch ganz darauf an, weshalb der behandelt worden ist und ob man ihm danach Dienstfähigkeit bescheinigt hat.
Man stelle sich vor, es gibt auch Menschen, die mal in psychiatrischer Behandlung waren/oder sind und die sich genauso vernünftig und verantwortungsvoll um ihr Leben und ihre Arbeit kümmern wie jeder andere auch.
Das ist jetzt nicht böse gemeint, Salzi, aber wenn ich das lese, dass Leute, die auch mal in der (geschlossenen ) Psychiatrie behandelt wurden, tendenziell immer erstmal für nicht voll zurechnungsfähig gehalten werden, geht bei mir immer die Hutschnur hoch.
Da kenne ich so viele Beispiele, auch von Betreuern, die dann Anträge auf geschlossene Unterbringung von Patienten wegen Eigengefährdung stellen, mit denen sie nicht mal gesprochen haben und die sie auch überhaupt nicht kennen. Da sitzt dann eine freundliche, junge Dame vor mir, die zwar akustische Halluzinationen beklagt, aber jetzt in der Behandlung absolut compliant ist, ihre Medikamente nimmt, sich um ihre weitere Ausbildung absolut adäquat kümmert und mit der alles zu besprechen ist und der Betreuer will, dass ich ein Gutachten für eine Unterbringung schreibe, weil sie, als sie zu Hause hochakut war, mal zwei Wochen nichts gegessen hat, aber in der Behandlung sofort mitgearbeitet hat. Die ist trotz ihrer F20.0 mit Sicherheit verantwortungsvoller als viele, viele andere Menschen.
@Colorful: mein Problem damit ist nur, dass diese eine Person mit jemandem zusammen lebt, die auch schon längere psychiatrische Behandlung hinter sich hat und beide insgesamt 5 Kinder zwischen 17 und 1 betreuen sollen. Da würde ich mich halt besser fühlen, wenn da keine Waffe daheim "rumliegen" würde :-(
Deswegen würde es mich nur interessieren, ob das dann überhaupt zulässig ist. Das Jugendamt interessierts schon mal nicht...
Kackbratze
25.03.2015, 14:51
Vermutlich weil beide Personen erfolgreich behandelt wurden.
Stigmata machen das Leben so schön.
Danke Colour! Deinen Beitrag fand ich toll! Kenne die Vorurteile zu Genüge, habe stellenweise gruselige Erfahrungen gemacht mit medizinischem Personal und bin daher immer froh, wenn es Ärzte gibt, die so denken und nicht abwerten.
Colourful
25.03.2015, 17:38
@Trianna
Ja, gibt natürlich auch Patienten, denen man dann hochakut keinen Kugelschreiber in die Hand geben sollte. Aber generell erlebe ich sehr viel häufiger, dass die Vorurteile vollkommen unberechtigterweise überwiegen und da sofort immer nur noch die psychiatrische Erkrankung gesehen wird. Da wird immer gern vergessen, dass es sich um einen Menschen mit dieser Erkrankung handelt, ein Mensch mit Kompetenzen und Interessen und so weiter...
WackenDoc
25.03.2015, 18:00
Und ein Polizist wird auch keine Dienstwaffe einfach so offen bei sich rumliegen lassen.
Da müssen schon entsprechende Voraussetzungen zum sicheren Verschluss erfüllt sein.
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