Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
Müssen Polizisten nicht eh ihre Waffen in der Dienststelle gesichert einschließen? Eine Befreundete Polizistin war mal auf dem Rückweg von einem Diensteinsatz und hat uns dann auf dem Weg zurück zu Hause besucht und ihre Waffe dann bei der örtlichen Polizei über Nacht verwahren lassen. Da reicht meines Wissen kein einfacherer Waffenschrank um die Dienstwaffe zu Hause unterzubringen.
Colourful
25.03.2015, 19:33
Und ein Polizist wird auch keine Dienstwaffe einfach so offen bei sich rumliegen lassen.
Da müssen schon entsprechende Voraussetzungen zum sicheren Verschluss erfüllt sein.
Ja, daran habe ich gar nicht gedacht. Und wenn ich mich daran erinnere, was ein ehemaliger Mitbewohner als Sportschütze mit seiner Waffe und dem Koffer/Tresor für die sichere Verwahrung tun musste, dann wird der Polizist sicher nicht einfach so seine Waffe einfach mit nach Hause nehmen dürfen. Müsste man noch mal recherchieren.
Und ein Polizist wird auch keine Dienstwaffe einfach so offen bei sich rumliegen lassen.
Da müssen schon entsprechende Voraussetzungen zum sicheren Verschluss erfüllt sein.
Diese Waffe wurde Grundschülern bereits live gezeigt und vorgeführt... Ich weiß nicht, ob das den aufbewahrungsregeln entspricht...Aber ich bin auch allgemein gegen waffenlagerung in Privathaushalten, aber des is wieder ein anderes Thema...
Ich wollte ja auch nur allgemein mal eine Einschätzung zu dem Thema. In diesem Fall triffts mich persönlich, deswegen ist man wahrscheinlich nicht so objektiv wie man es sein sollte :-( natürlich ist nicht jeder psychiatriepatient ein "verrückter", das weiß ich auch ;-)
Kackbratze
25.03.2015, 20:50
Es muss einfach ein schlechter Mensch sein...hast du schon bei der Bild angerufen?
Siehe edit oben ;-) und nein, in diesem Fall kann ich nicht objektiv sein :-(
Kackbratze
25.03.2015, 21:27
Dann hast Du dir ja schon selbst eine Antwort gegeben. Auf subjektive Befunde kann hier niemand vernünftig antworten. Du hast eine Erwartung an die Antwort, aber die Datenlage ist einfach zu dünn.
Ist schon okay, ihr habt mir schon weitergeholfen, danke!
Kackbratze
26.03.2015, 08:11
P.S. Als Kind habe ich auch häufiger stolze Jäger o.Ä. im Bekanntenkreis gehabt die ihre Waffen bei Interesse mal aus dem Schrank geholt haben und den Kindern gezeigt haben.
Die Waffen wurden ordnungsgemäß gelagert, was man als Kind allerdings nicht wahrnimmt.
Kackbratze
26.03.2015, 08:13
P.S. Als Kind habe ich auch häufiger stolze Jäger o.Ä. im Bekanntenkreis gehabt die ihre Waffen bei Interesse mal aus dem Schrank geholt haben und den Kindern gezeigt haben.
Die Waffen wurden ordnungsgemäß gelagert, was man als Kind allerdings nicht wahrnimmt.
Colourful
26.03.2015, 09:10
Nee, Salzi, kann das schon verstehen, dass du dir da Sorgen machst. Aber es ist eben ein wahnsinnig großer Unterschied, ob z.B. die gut strukturierte Grundschullehrerin depressiv (oder auch manisch!) dekompensiert oder der nette Polizist von nebenan mal in einer Krise über Suizidalität klagt und deswegen auch mal länger in der geschlossenen Psychiatrie behandelt wird, als wenn der mehrfach schon aggressiv aufgefallene Patient mit der kombinierten Persönlichkeitsstörung geschlossen mit Paragraph untergebracht wird, weil er für sich und/oder andere eine Gefahr darstellt.
Dem gibst du dann natürlich die Dienstwaffe nicht zurück in die Hand, aber meistens sind so schlecht strukturierte Patienten auch keine Polizisten. Das ist dann eher selten.
Ok :-)
Es wäre halt schön und beruhigend, wenn die ordnungsgemäße Lagerung Zuhause mal überprüft würd. Ist dafür das ordnungsamt zuständig?
Colourful
26.03.2015, 12:02
Weiß ich nicht, da mal nachfragen?
Autolyse
26.03.2015, 12:08
Nein. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen landesrechtlichen Erlass zum Führen von Dienstwaffen durch Polizeivollzugsbeamte, im Regelfall ist die Dienstaufsicht darüber dem Leiter der Polizeibehörde zugewiesen.
Außerdienstliches Besitzen und Führen von Dienstwaffen kann in Dienstvorschriften geregelt werden, das Waffengesetz wird da nicht angewendet. Zwecks Lagerung müsste dann auch der Dienstherr zuständig sein. Zumindest in Niedersachsen kamen die Kontrolleure der Waffenbehörde aber, wenn ich mich recht entsinne, sowieso auch von der Polizei.
EDIT:
Zu spät..
Colourful
26.03.2015, 12:15
War der Copilot des Airbus eigentlich vorher mal in psychiatrischer Behandlung? :-((:-wand
Meine Fresse, ist das furchtbar.
wischmopp
26.03.2015, 12:27
Sorry, grad Thread entdeckt, wo dieses wohl eher hinpasst...
Colourful
26.03.2015, 12:30
Nein, kann man natürlich nicht, genauso wenig wie man eine Bewusstlosigkeit ausschließen kann.
Wer macht denn dann Visite??
Der AvD. D,h. man muss nicht extra für Visite in die Klinik.
grad von einer Kollegin erfahren, dass aus meinem Hintergrunddienst morgen für eine junge Assistentin (quasi gedoppelter Dienst) ein Vordergrunddienst für mich geworden ist.....nice...auch dass der Chef mir das persönlich mitteilt...und ich am Mittwoch einen Axxxx voll Termine habe (da man berechtigterweise im gedoppelten Dienst davon ausgehen kann zwar im Kh zu sein, ab 20h jedoch zu schlafen...) man oh man...
Urlaub und krank im Bett :-(
@Mainzer - dass ist ja mal scheiße...
Powered by vBulletin™ Version 4.2.3 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.