Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
Wieso bestimmt der BA nicht CDT, wenn er den Verdacht hat? Ich finde schon alleine die Unterstellung unverschämt. Ist doch total lächerlich.
Du könntest bei deinem HA CDT bestimmen lassen und wenn es im Normbereich ist dem BA vorlegen?
Je nachdem wie das ganze ausgeht würde ich das auf jeden Fall deinem Chef mitteilen, am besten auch schriftlich.
Das Haus bekommt von sowas ja nichts mit, aber so ein Verhalten geht überhaupt nicht. Und wenn das doch Mal irgendwo durch sickert (Sprechstundenhilfe oder sonst was) kann eine solche Unterstellung Das Ende der Karriere bedeuten!
Wieso bestimmt der BA nicht CDT, wenn er den Verdacht hat? Ich finde schon alleine die Unterstellung unverschämt. Ist doch total lächerlich.
Du könntest bei deinem HA CDT bestimmen lassen und wenn es im Normbereich ist dem BA vorlegen?
CDT ist nicht besonders valide.
CDT ist nicht besonders valide.
Okay, hatte das noch aus der Vorlesung im Kopf.
Gibt dazu ein aktuelles Paper, habe es aber noch nicht gelesen.
https://doi.org/10.1016/j.jpba.2017.09.006
Spieler29
03.01.2018, 16:12
Also zusammenfassend siehts gerade eher mau für mich aus. Wenns die Altlasten der Weihnachtszeiten sind, dann werde ich den Wert so schnell auch nicht negativ bekommen. Ich werde den MB trotzdem die Tage mal kontaktieren.
Ich würde jedoch auch mit Nachdenken sehr ungerne mit sowas an meinen zukünftigen Chef rantreten- nicht dass sowas zu einem Bummerang wird, wenn ich mich woanders bewerbe oder sonstwas.
Meine Frage ist: Ist es üblich, dass man wegen einer solchen, wie ich finde, Kleinigkeit eine Stelle nicht bekommt? Sprich: Brauche ich mich überhaupt woanders zu bewerben, wenn der Wert so bleibt?
Jule-Aline
03.01.2018, 16:34
Natürlich würde ich mich woanders bewerben und den Wert mit keinem Wort erwähnen.Bei einem anderen BA sieht die Sache vielleicht ganz anders aus.
WackenDoc
03.01.2018, 17:05
Leberwerte und CDT sind bei uns auch ein Dauerthema- das ist aber die Folge eines V.a. C2-Abusus bzw. im Rahmen der Abklärung eines Verdachtes.
Aber nur aufgrund von GGT-Erhöhung ohne sonstige Abklärung eine Einstellung wegen V.a. C2-Abusus zu verweigern (bzw. die Nicht-Eignung festzustellen) ist außerhalb jeglicher Sinnhaftigkeit.
Die Erhöhung gehört abgeklärt. Erster Schritt wäre zeitnah eine Kontrolle. Und wenn sich der Befund bestätigt halt das übliche: Sono, Serologie, weitere Laborwerte incl. CDT.
Feuerblick
03.01.2018, 17:09
Das sehe ich aber auch so. Von erhöhten Leberwerten direkt auf einen C2-Abusus zu schließen und dem Bewerber die berufliche Eignung abzusprechen - hat der Betriebsarzt eigentlich irgendeinen Beruf gelernt oder ist der nur zur Deko dort?
Ich persönlich würde, da ich jetzt mal davon ausgehe, dass du ja in der Abteilung wirklich anfangen solltest, den Chef der Abteilung um ein Gespräch bitten und von der unmöglichen „Diagnose“ anhand eines einzelnen Wertes berichten. Kann mir vorstellen, dass der Chef auch not amused ist angesichts dieses betriebsärztlichen Kollegoiden.
Ich persönlich würde, da ich jetzt mal davon ausgehe, dass du ja in der Abteilung wirklich anfangen solltest, den Chef der Abteilung um ein Gespräch bitten und von der unmöglichen „Diagnose“ anhand eines einzelnen Wertes berichten. Kann mir vorstellen, dass der Chef auch not amused ist angesichts dieses betriebsärztlichen Kollegoiden.
Das meine ich auch!
@Spieler29
Das mit dem Bumerang glaube ich nicht. Außer du hast wirklich ein C2-Problem (Abseits von Silvester), und du denkst der GGT kommt davon. Aber davon gehe ich nicht aus, und jeder halbwegs vernünftige Arzt weiß das es einen haufen anderer (und wahrscheinlicherer in deinem Fall) Ursachen für so einen Wert gibt.
WackenDoc
03.01.2018, 18:03
Ist es möglich, dass du ne Fettleber hast (Übergewicht?) und die Feiertage deine Leber dann zusätzlich etwas geärgert haben?
Spieler29
03.01.2018, 18:22
Ist es möglich, dass du ne Fettleber hast (Übergewicht?) und die Feiertage deine Leber dann zusätzlich etwas geärgert haben?
Möglich- habe in den letzten Monaten durch eine Ernährungs- und Sportumstellung einige Kilos verloren (davor etwa 3 Jahre übergewichtig, BMI ~26/27, schlechte Ernährung v.a.), aktuell bin ich bei einem BMI um die 25. Im Dezember jedoch habe ich schon ziemlich lecker gegessen und auch mal was getrunken- dass sich sowas dann so beim BA niederschlägt, das hätte ich jetzt nicht erwartet. Und ehrlicherweise hätte ich erwartet, dass man beim BA nur bei sehr ernsten Befunden wie einer Leukämie durchfällt...
Euch anderen auch großen Dank für eure Antworten. Ich muss gestehen, dass ich heute schon ziemlich niedergeschlagen war, da ich sehr gerne in diese Klinik möchte und ich auch schon alles vorbereitet habe dafür.
Ich probier mal nächste Woche eine BE beim Hausarzt inkl. CDT. Vllt ist der BA dann zufrieden. Wenn das nicht klappt, dann werde ich den Chef deswegen dann doch kontaktieren, auch wenn ich es nicht angenehm finde.
GGT ist a) nicht leberspezifisch und b) von isolierter GGT auf C2 Konsum zu schließen ist fachlich nicht haltbar. Die GGT ist bei oxidativem Stress vieler Art schnell erhöht, scheint evtl. auch Surrogatparameter für cardiovasculäres Risiko zu sein...
In Summe lehnt sich der BA hier seeehr weit aus dem Fenster.
Nessiemoo
03.01.2018, 18:35
Man hat auch den Recht beim Arbeitgeber um einen anderen Betriebsarzt bitten. Klar, für kleinere Häuser mit nur einem BA ist es sehr aufwendig aber vielleicht dann mal Versuchen. Sonst stellt der BA die Berufsfähigkeit fest und sorgt für die Gesundheit der Mitarbeitet, und soll nicht die Bewerberauswahl mitgestalten. Klar, die Emfehlung die GgT mal abzuklären, macht Sinn auch wenn unserer Labor regelmäßig gGt Werte um die 100 misst, die dann in Nachkontrollen nicht mehr nachzuvollziehen sind. Alleine davon auf Arbeitsunfähigkeit durch Alkoholismus zu schließen ist auf jedem Fall zu weit.
Ich frage mich auch aktuell, auch wenn man jetzt laborchemisch noch eine erhöhtes MCV z.B gesehen hätte - klar, weist es auf evtl. erhöhtes Alkoholgebrauch hin, aber mich wundert ob der BA dann überhaupt immer noch das Recht hat zu sagen, dass man nicht arbeitsfähig sei (sagen wir mal ohne Koordinatonsstörungen, Gedächtnisstörungen usw)
Leberwerte und CDT sind bei uns auch ein Dauerthema- das ist aber die Folge eines V.a. C2-Abusus bzw. im Rahmen der Abklärung eines Verdachtes.
Bei Euch geht es aber im Zweifel auch um die Verbeamtung auf Lebenszeit, oder?
Da kenne ich das auch, dass da ggf. eine ggt-Erhöhung ein Hindernis ist. Seinerzeit ist ein guter Freund fast 2 (!) Jahre lang nicht verbeamtet worden, obwohl er sicher nachweisen konnte, dass er keinen Alkohol trinkt und die Leberwerte aufgrund eines Meulengrachts erhöht sind. :-nix
Die Erhöhung gehört abgeklärt. Erster Schritt wäre zeitnah eine Kontrolle. Und wenn sich der Befund bestätigt halt das übliche: Sono, Serologie, weitere Laborwerte incl. CDT.
Was ist denn mit einer Zweitmeinung. Wäre ja nicht das erste Labor, wo EIN Wert mal aus der Reihe tanzt.
Du kannst natürlich nächste Woche nochmal zum BA stiefeln und dort nochmal stechen lassen (wobei ich das mittlerweile bei meiner verweiger und das Blut schon fertig in den Monovetten serviere).
Oder Du gehst halt parallel zum HA und sprichst mit dem mal über die Probleme. Dann kann der ja auch noch mal Blut abnehmen und alles bestimmen. Und ggf. auch mal Diagnostik / Therapie machen. :-)
Ich frage mich auch aktuell, auch wenn man jetzt laborchemisch noch eine erhöhtes MCV z.B gesehen hätte - klar, weist es auf evtl. erhöhtes Alkoholgebrauch hin, aber mich wundert ob der BA dann überhaupt immer noch das Recht hat zu sagen, dass man nicht arbeitsfähig sei (sagen wir mal ohne Koordinatonsstörungen, Gedächtnisstörungen usw)
Darum geht es eher nicht, sondern, die Wahrscheinlichkeit einer AU für die nächsten Monate gering zu halten (neben der gesundheitlichen Eignung für die angestrebte Tätigkeit und die Nichtgefährdung der eigenen Person und anderer durch Ausführung der Tätigkeit).
Neuer PJler auf der Station.Erste Frage,ob er auch AbschlussGespräche mit den Patienten alleine führen darf :fjalla:
WackenDoc
03.01.2018, 19:55
Ne, bei einmalig so einem Wert würde ich auch erst einmal nachkontrollieren. Und wenn es dann weiter nicht nachvollziehbar auffällig ist, dann weitere Diagnostik.
Wir haben eher die, die schon verbeamtet oder angestellt sind und dann im Dienst irgendwie in Richtung Alkohol auffällig werden. Aber da red ich mir auch den Mund fusselig was die GGT und das CDT angeht.
Ja, Verbeamtung ist ein anderes Problem, da würden wir bei ner 100er GGT auch ne Abklärung fordern. Kommt da z.B. raus, dass alles ausgeschlossen ist und wohl ein Meulgengracht vorliegt (wobei da eher das Bili hoch ist, weniger die GGT), ist es kein genereller Ausschluss.
Die Wahrscheinlichkeit einer AU in den nächsten Monaten darfst bei Angestellten im Rahmen der Einstellungsuntersuchung nur sehr begrenzt untersuchen. Es geht drum, ob der Proband in der Lage ist den arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Bei einigen Funktionen gibt es eine Eingnungsuntersuchung mit spezifischen Kriterien und nur dann ist auch eine Laborkontrolle erlaubt. Bei unseren Angestellten wird z.B. kein Labor abgenommen, nur Hörtest, Sehtest, Blutdruck, Anamnese und körperliche Untersuchung- ich frotzel immer ein bisschen, dass jemand der meine Aufforderung mir in´s Arztzimmer zu folgen versteht und die Strecke ohne wesentliche Probleme bewältigt eigentlich schon geeignet ist.
Bei Beamten sieht das natürlich anders aus.
Für Kraftfahrer etc. gibt es halt gesonderte Kriterien.
Wäre man böse, könnte man sogar die Leberwertkontrolle bei einem Arzt im Rahmen der Eignungsuntersuchung anzweifeln. Wie gesagt- dann sollte man auch so konsequent sein, das CDT zu bestimmen.
und ich dachte bisher, der betriebsarzt sei dazu da, mich und meine gesundheit und interessen gegenüber dem arbeitgeber zu schützen und zu vertreten, z.b. arbeitsschutz, schichtdienst, mutterschutz etc. :-???
dass der verhindern kann, dass man eingestellt wird, aus firmenpolitischen interessen, höre ich so zum ersten mal. Unterliegt doch der schweigepflicht?!
"Gegen Einstellung bestehen gesundheitliche Bedenken" gibt der an und fertig. Schweigepflicht über Diagnosen ja, aber Ja/nein kann er weitergeben.
Was ich so gehört habe, sind Arbeitsmediziner/ BÄ eh sehr Labor gläubig. Ein Laborarzt hat mal erzählt, dass einer ein Gutachten anfordern wollte wegen Erys im U-Stix, die aber völlig normal seien.
Gibt mir ein Gefühl von wenig Ahnung der Statistik auf der Seite der Arbeitsmediziner.
tragezwerg
04.01.2018, 11:59
Ich war erst vor kurzer Zeit beim Betriebsarzt und hatte das Gefühl, dass der Kollege niemals einen Hörsaal von innen gesehen hat, geschweige denn ein Fachbuch. Etwas gruselig war das schon.
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