Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
Aber das ist doch bescheuert, dass Punkte, die man in der Elternzeit erarbeitet, nicht in das Konto einfließen. So wird man ja bestraft, wenn man sich in der arbeitsfreien Zeit weiterbildet.
Na riesig, nun verfallen also also alle Punkte der nächsten 20 Monate, ist das ärgerlich.
Ich weiß nicht, ob dir das irgendwas bringt: Aber bei uns wäre es meines Wissens so, dass du das Fortbildungszertifikat (so du die 250 Punkte jetzt schon erreicht hast) jetzt schon beantragen könntest und das dann wiederum 5 Jahre gültig wäre. Damit wärst du dann anderthalb Jahre "zu früh" dran und du kannst es natürlich trotzdem so sehen, daß Punkte "verfallen". Aber jedenfalls würden die Punkte, die du ab Erstellung des Zertifikats (bei uns innerhalb 1 Woche nach Antrag) sammelst, wieder fürs neue Zertifikat (in 5 Jahren dann) zählen.
Ich habe mein Zertifikat bewußt "zu früh" beantragt, weil ich die 250 Punkte voll hatte und wußte, daß ich im Folgejahr ordentlich Punkte sammele, die dadurch schon für den nächsten 5-Jahres-Zeitraum zählen.
Pampelmuse
30.01.2018, 16:41
@ Lava: Haste gesehen- Deine ehemalige Klinik hat eine Stelle ausgeschrieben... (Allerdings keine OA-Stelle.)
@ Lava: Haste gesehen- Deine ehemalige Klinik hat eine Stelle ausgeschrieben... (Allerdings keine OA-Stelle.)
Ja, einer der Assistenten ist da jetzt zum OA aufgerückt. Nach mir ist noch mindestens ein weiterer Assistent gegangen. Die Chefs sind ja echt nett und einige der Oberärzte sind ein wahrer Traum, man bekommt fortbildungstechnisch viel bezahlt (war jedenfalls bisher so) und die operieren echt tolle Sachen da, aber so wie uns die Verwaltung vera*scht hat, kann man echt keinem empfehlen, in dem Laden anzufangen. Leider.
Schlauerweise schreiben die Notärzte hier nicht in die Protokolle was sie wann geben (ist das eigentlich anderswo üblich?, praktisch wäre es ja) und eine mündliche Übergabe gabs nicht.
Ach du meine Güte.
Eure Notärzte dokumentieren ihre Tätigkeit nicht?
Jetzt mal abgesehen von den meines Wissens überall in den Berufsordnungen vorgesehenen Dokumentationspflichten ist sowas medizinisch schon vorsätzlicher Schwachsinn.
Gerade wenn die mündliche Übergabe - aus welchen Gründen auch immer - entfällt, muss doch für die Klinik dokumentiert sein, ob Medikamente gegeben wurden, und wann sie in welcher Dosierung gegeben wurden. (Und ja, Wacken hat Recht, bei der Reanimation oder vergleichbar komplexen Einsätzen kann das schon mal etwas gestrafft werden. Aber auch dann gehört zumindest das Wesentliche rein.)
Und wenn sowas mehr als einmal vorkommt, lohnt das m.E. schon einen oberärztlichen Anruf beim ÄLRD mit der Bitte, doch mal seine Notärzte um eine sauberere Dokumentation zu ersuchen. (Schon in deren eigenem Interesse. Auch so ein Notarztprotokoll landet mal beim Gutachter. Und Gutachter finden unvollständige Protokolle außerklinisch wahrscheinlich ähnlich ungeil wie innerklinisch.)
@Pflaume:
Echt? Paresen durch Allohol?
Faszinierend. Hab ich tatsächlich noch nie gehört.
So habe ich das in Sachsen auch gemacht. Damit kann man gleich für die nächsten fünf Jahre weiter sammeln.
Ich weiß nicht, ob dir das irgendwas bringt: Aber bei uns wäre es meines Wissens so, dass du das Fortbildungszertifikat (so du die 250 Punkte jetzt schon erreicht hast) jetzt schon beantragen könntest und das dann wiederum 5 Jahre gültig wäre. Damit wärst du dann anderthalb Jahre "zu früh" dran und du kannst es natürlich trotzdem so sehen, daß Punkte "verfallen". Aber jedenfalls würden die Punkte, die du ab Erstellung des Zertifikats (bei uns innerhalb 1 Woche nach Antrag) sammelst, wieder fürs neue Zertifikat (in 5 Jahren dann) zählen.
Ich habe mein Zertifikat bewußt "zu früh" beantragt, weil ich die 250 Punkte voll hatte und wußte, daß ich im Folgejahr ordentlich Punkte sammele, die dadurch schon für den nächsten 5-Jahres-Zeitraum zählen.
Soweit ich weiß, geht das in Nordrhein nicht, muss ich noch mal nachfragen. Aber hier steht nur, dass das Mehr an Punkten zwar angezeigt wird, aber nix zur Übertragung. Ich bin mir relativ sicher, dass das nicht geht. Aber fragen schadet ja nichts. Wobei die Antwort auf meine Frage, welcher Zeitraum gilt und ich eben jetzt gerne nachweisen wollen würde, mit "die 5 Jahre jetzt sind für Sie irrelevant" abgetan wurde. Aber ich mache mich noch mal schlau.
Argh, gerade nachgelesen:
Eine Gutschrift von überzähligen Punkten für den folgenden Fünfjahreszeitraum ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Unzutreffend ist die wiederholt geäußerte Auffassung, die Fristen bemessen sich nach dem Zeitpunkt der Erteilung des Fortbildungszertifikats. Innerhalb des Fünfjahreszeitraums, der abhängig von dem Zeitpunkt der Facharztanerkennung zu ermitteln ist, kann die Fortbildung nach Erreichen der Punktzahl oder Erteilung des Fortbildungszertifikats bis zum Beginn des nächsten Fünfjahreszeitraums unterbrochen werden. Zitat von der Seite der LÄK Nordrhein. Insofern könnt Ihr Euch also glücklich schätzen, dass Eure Ärztekammern es da nicht so genau nehmen mit der Gesetzgebung.
Feuerblick
30.01.2018, 18:25
Ich hab bei uns bisher weder eine Rubrik gefunden, mit der ich ein Zertifikat anfordern konnte (bzw. ich kann nur ausdrucken, dass ich Fortbildungen in den letzten fünf beliebigen Jahren gemacht habe) noch verfallen bei uns irgendwelche Punkte. Ich kann mir die jederzeit vom ersten Punkt bis heute anzeigen lassen :-nix
Mit verfallen meine ich, dass ich jetzt mehr als anderthalb Jahre vor der Nachweispflicht mit vollen Punkten da stehe und natürlich weiter sammeln kann (macht man ja auch nicht nur der Punkte wegen), dass diese Punkte aber total witzlos und nichts wert sind. Daher würde ich natürlich lieber direkt die nächste 5 Jahresrunde starten. Da die Ärztekammer heute schrieb, dass sie auf die Daten der KV zurückgreifen, werde ich morgen mal bei der anrufen und fragen, ob sie die Elternzeit quasi streichen können.
Feuerblick
30.01.2018, 19:07
Wie gesagt, ich kann hier beliebige 5-Jahres-Zeiträume auswählen. Wirkliche 5-Jahres-Abschnitte, also 5 Jahre ab FA, dann wieder 5 Jahre und so, scheint es hier entweder nicht zu geben (ein entsprechendes Zertifikat kann ich nicht finden, in dem das irgendwie festgelegt wäre, von wann bis wann ich gesammelt habe, stattdessen kann ich den Zeitraum frei wählen) oder ich habs noch nicht gefunden.
Ich stand schon in meinem ersten Jahr bei meinem neuen Arbeitgeber mit vollen Punkten da. Und bin seither auch jährlich drübergekommen. Zusatzbezeichnungen sei Dank.
Moorhühnchen
30.01.2018, 19:08
Hmmm, ich grüble gerade, wie das in Hessen ist. Ich hatte meinem Chef vor ca. 2 Jahren mal so ein Zertifikat (zuhause) ausgedruckt, weil er gerne von allen Kollegen eines haben wollte - relevant ist es damals ja noch nicht gewesen, da ich ja gerade ein Jahr zuvor erst meinen FA gemacht hatte.
Aber mit Häkchen kann man das bei der homepage der LÄKH selbst auswählen, wie der 5-Jahres-Zeitraum liegen soll und welche Fortbildungen dazu zählen und was eben nicht. Gerade letzte Woche habe ich wieder mal danach geschaut, ich kann immer noch Fortbildungen aus meiner WB-Zeit mit Häkchen versehen und auch ein neues Zertifikat zum Selbsausdrucken erstellen. Woher wissen die denn jetzt, wann ein neuer 5-Jahres-Zeitraum beginnt? Müßte ich das dann offiziell "beantragen" und nicht nur selbst zuhause ausdrucken?
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich selbst einen Fortbildungsnachweis nach §95d und §136b, Abs. 1, Satz 1 SGB V zu erstellen. Dazu markieren Sie die gewünschten Veranstaltungen und lassen sich über den Link „Fortbildungsnachweis erzeugen“, eine PDF-Datei erstellen, die Sie speichern oder ausdrucken und der zuständigen Stelle als Nachweis vorlegen können.Theoretisch könnte ich so ja jedes Jahr einmal hergehen, einen Fortbildungsnachweis erzeugen und so regelmäßig beweisen, daß ich in den letzten 5 Jahren mehr als 250 Punkte gesammelt habe. Soll das so sein?
Weiß das hier jemand? Funkel?
Vielleicht ist es doch keine doofe Idee meine nächsten Ambitionen im niedergelassenen Bereich eher in Westfalen-Lippe zu verfolgen... die sind auch entspannter, was Facharztprüfungen angeht.... :-oopss
Völlig bescheuert diese unterschiedlichen Regelungen. Habe eben, weil THawk es auch ansprach, mal in Sachsen nachgelesen. Wenn man mal davon absieht, dass dort ziemlich wischiwaschi formuliert wird, scheint man auch da zu jedem beliebigen Zeitpunkt die nächsten 5 Jahre (-x Zweifelsfall bei vorschnellen Erreichen der Punkte) starten zu können. Ok, mag etwas albern sein, da jetzt so einen Aufriss drum zu machen, ärgerlich finde ich es dennoch.
Vielleicht ist es doch keine doofe Idee meine nächsten Ambitionen im niedergelassenen Bereich eher in Westfalen-Lippe zu verfolgen... die sind auch entspannter, was Facharztprüfungen angeht.... :-oopss
Gerade nachgelesen, WL hält es da wie Nordrhein ;)
tragezwerg
30.01.2018, 19:37
Mich regt dieser Ärztekammer-Extrawürste-Kram auch total auf. Warum kann man das nicht einfach alles zentral festlegen? Für die Zusatzbezeichnung Notfallmed braucht man in jedem Bundesland anderen Kram, und auf den Termin für die Facharztprüfung wartet man an einem Ort 4 Wochen und darf schon vor dem Einreichen der Unterlagen einen Termin reservieren, im Nachbarbezirk dauert es 4 Monate ab Einreichen, bis man überhaupt nen Termin bekommt. So ein Blödsinn!
Feuerblick
30.01.2018, 19:45
@Huhn: Genau das meine ich mit „ich kann den Zeitraum fürs Ausdrucken frei wählen und es verfällt nix“. Ich habe auch noch nix gefunden, wo man das hätte gesondert beantragen können. :-nix
@Muri: Hier in Hessen kannste gar keine Zeiträume starten sondern du kannst auch in Jahr 10 noch auswählen, für welche fünf Jahre (2-6, 4-8...usw.) du das Zertifikat drucken möchtest. Und das Drucken ändert auch nix an den späteren Auswahlmöglichkeiten.
Und was ist, wenn man nach fünf Jahren nichts nachweist? Steigen die einem da nicht aufs Dach? Und könnte man alles Ernstes immer wieder die gleichen Fortbildungen für neue spätere Zertifikate anrechnen lassen? Ist das alles absurd...
@ Muriel
In BAden-Württemberg verstehe ich das so, dass man den 5 Jahreszeitraum wegen z.B Elternzeit auf Antrag verlängern kann. Die Punkte, die in dieser Zeit erworben werden fallen also in dieser Kammer nicht weg.
Moorhühnchen
30.01.2018, 20:53
@Muri: Hier in Hessen kannste gar keine Zeiträume starten sondern du kannst auch in Jahr 10 noch auswählen, für welche fünf Jahre (2-6, 4-8...usw.) du das Zertifikat drucken möchtest. Und das Drucken ändert auch nix an den späteren Auswahlmöglichkeiten.Öööhm, also bei mir werden immer nur die letzten 5 Jahre ab dem heutigen Datum angezeigt. Wie kannst Du da 10 Jahre zurückgehen? :-nix
Und was ist, wenn man nach fünf Jahren nichts nachweist? Steigen die einem da nicht aufs Dach? Und könnte man alles Ernstes immer wieder die gleichen Fortbildungen für neue spätere Zertifikate anrechnen lassen? Ist das alles absurd...Einer meiner Kollegen hatte bei der letzten Nachweisrunde über 1000 Punkte!! Der ist aber auch ACLS-Supervisor, ich nehme an, daß ein Großteil seiner Punkte aus dieser (meiner Meinung nach immer gleichen) Tätigkeit kommt. Und mein Chef meinte, er hätte als Ärztlicher Direktor keinerlei Handhabe gegen Kollegen, die keine 250 Punkte vorweisen können - und da gibt es einen Spezialfall bei uns. Einer der Chefärzte meint, er müsse keine Fortbildungen besuchen, da ER quasi das Nonplusultra auf seinem Spezialgebiet ist...
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