Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
Sitzt der zufälligerweise im rechtsrheinischen Köln?
Nö im Ruhrgebiet.
Aber von der Sorte gibt es bestimmt mehr als einen.
Faktor 7 darf übrigens schon angesetzt werden, das muss aber vorher schriftlich vereinbart worden sein (alles ab 3,5)
Faktor 7 darf übrigens schon angesetzt werden, das muss aber vorher schriftlich vereinbart worden sein (alles ab 3,5)
Joa ich weiß, sowas gab es aber nie. Dann müsste er einen heil kosten plan vorlegen etc.
Wie gesagt schon alleine das die Behandlungsdokumentation mutmaßlich geändert wurde ohne das es eindeutig vom Computer markiert wurde ist ein hammer Stück.
Und er war sogar noch so nett mir schriftlich auszuformulieren, dass er fast 7 ansetzt weil die goz seiner Meinung nach die Arbeit die er leistet einfach nicht angemessen vergütet.
Mit Unterschrift! Auch das scheint kein wirkliches Gewicht für die Kammer gehabt zu haben.^^
Mir wurde dann auch mit Inkasso und Eintreibung durch seine Anwälte gedroht, ich habe den gekürzten Betrag der laut Gutachter tatsächlich erbrachten Leistungen überwiesen (1700 statt 4000) und ihn nochmal freundlichen gefragt warum sich die Anzahl der Füllungen zwischen erster und zweiter Rechnung plötzlich verdoppelt hat.
Danach nie wieder was von ihm gehört.
Weiß denn jemand wie ich das am besten bei der Staatsanwaltschaft Anzeige? Die Betrugsabteilung meiner PKV hat mir die Staatsanwaltschaften in Saarbrücken und Bochum als wirklich kompetent was abtechnubgsbetrug angeht genannt. Geh ich da einfach hin mit/ohne Termin?
Gutachten etc hab ich ja über die Kammer schon.
Und von mindestens zwei sehr sehr ähnlichen Fällen weiß ich ja auch. Die Betrugsabteilung meinte wenn die Staatsanwaltschaft sich dafür interessiert können die einen Antrag an die PKV Vereinigung stellen und dann können die bekannte Verdachtsfälle für diesen Arzt erst melden.
Die zuständige Staatsanwaltschaft müsste doch die im Kreis /der Stadt des betreffenden Zahnarztes sein, glaube nicht, dass man sich da innerhalb von Deutschland einfach eine aussuchen kann.
Hmm das ganze kann an Schwerpunkt Staatsanwaltschaften gehen und in Bochum ist bspw eine für Wirtschaftskriminalität.
Ah OK. Dann ruf doch einfach da mal an. So eine Abrechnung geht wirklich gar nicht!
@ Salzi: ich würd da auch mal nachfragen. Die Ausrede würde mich brennend interessieren. Und natürlich, ob sie es ändern werden!! :-top
Auf meinen schriftlichen Widerspruch hin haben sie mir eine Kopie des Vertrages über die Anspruchnahme wahlärztlicher Leistungen geschickt mit dem Hinweis dazu, dass ich diesen ja unterschrieben hätte und da der Name der behandelnden Ärztin als Vertreter des Chefarztes eingetragen war. Soweit, so gut. Ich erinner mich sogar noch daran, dass ich diesen Zettel kurz vor dem PDA-Legen unterschrieben habe, allerdings habe ich da während der Wehen nachts um 3 natürlich nicht nachgelesen was ich da unterschreibe, die hätten mir auch den Kaufvertrag über 20 Porsches hinlegen können und ich hätte ihn unterschrieben :-oopss
Ist das üblich, dass Assistenzärzte ohne Facharzt als Vertreter vom Chefarzt geführt werden?!? Zumindest einen Facharzt hätte man schon mit dazu rufen können, schließlich war es ja kein Notfall und ich musste eh über eine Stunde warten, bis die Ärztin überhaupt mal erschienen ist.
Außerdem hätte ich erwartet, dass ich diesen Vertrag (so wie die aus der Gyn und vom Krankenhaus selbst) bereits im Vorfeld bekomme und mir das mit der Unterschrift hätte überlegen können.
Rein rechtlich werde ich wahrscheinlich nicht viel machen können, schließlich habe ich den Vertrag ja unterschrieben, aber aus moralischer Sicht finde ich das ziemlich unverschämt, gerade unter Kollegen (auch wenn ich "nur" Zahnärztin bin...). Vielleicht ruf ich nochmal bei der Zusatzversicherung an, was die dazu meinen.
Üblicherweise gibts nen Katalog von zugelassenen Vertretern. Nachts um 3 kann man m. E. von keiner wirklichen Geschäftsfähigkeit ausgehen, das ist bestimmt angreifbar. Einfach die Versicherung fragen und die das regeln lassen. Ist schon bezahlt?
Moorhühnchen
22.02.2018, 18:15
Prinzipiell wäre dann aber auch die PDA-Aufklärung hinfällig, denn dabei warst Du ja genau so unter Weheneinfluß und "nicht entscheidungsfähig". ;-)
Durch meine Erfahrungen in einer meiner ehemaligen Kliniken bin ich ja eh Fan von "Aufklärung der Schwangeren in der Prämedambulanz vor der Geburt, nicht unter Wehen".
Im Alltag an meiner jetzigen, kleinen Klinik ist das aber schlicht nicht umsetzbar. Ich sehe ein, daß es einerseits unverschämt ist, Dir den Zettel so unterzujubeln - aber Du hast ihn halt unterschrieben. Ebenso wie die PDA-Aufklärung.
Warum jetzt die CA-Vertretungsklausel ungültig sein sollte, die PDA-Aufklärung aber rechtens, wäre ein Punkt, den die Klinik dann zu klären hätte. Und ganz ehrlich: hättest Du Erfolg mit Deiner Beschwerde, würde ich mir als diensthabender Anästhesist in dieser Klinik dann seeeehr genau überlegen, ob ich Privatpatienten überhaupt noch PDAs im Dienst lege. :-oopss
Bitte nimm es nicht persönlich, aber das ist halt ein Fehler im System, für den ich nicht wirklich ein Patentrezept sehe, außer daß man nachts halt auf CA-Behandlung-abrechnen generell verzichtet. Und das werden sich die Chefs wohl nicht *bieten* lassen.
Ähm na wäre nicht die Lösung, dass der Chefarzt dann tatsächlich nachts um 3 reinkommt? :-oopss
Oder dass es einer der Oberärzte macht, die üblicherweise im Privatleistungsvertrag stehen, wenn der Chef nicht tätig werden kann (krank, außer Haus usw.)
Moorhühnchen
22.02.2018, 18:37
Ähm na wäre nicht die Lösung, dass der Chefarzt dann tatsächlich nachts um 3 reinkommt? :-oopss
Wärst Du Chef, würdest Du dann jeden Tag 24 Stunden Rufbereitschaft machen wollen? 365 Tage im Jahr? :-))
Bei uns gibt es zum Beispiel gar keinen Hintergrund, wir sind alle Fachärzte. Das scheint an Salzis Entbindungsklinik ja anders gewesen zu sein, wenn sie schreibt, der PDK wurde durch eine Assistenzärztin gelegt.
Sebastian1
22.02.2018, 18:53
Oder dass es einer der Oberärzte macht, die üblicherweise im Privatleistungsvertrag stehen, wenn der Chef nicht tätig werden kann (krank, außer Haus usw.)Wurde an einem meiner früheren Häuser über Jahre tatsächlich gemacht. Das war aber für alle unbefriedigend - für die OÄ weil sie für eine kurze PDA mitten in der Nacht kommen mussten (und das sehr häufig), für die Patientinnen, weil sie lange warten mussten, bis der OA von zu Hause da war. Und das, obwohl ein Anästhesist verfügbar war.
Wurde dann irgendwann so geändert, dass den Patientinnen freigestellt wurde, auf den OA zu warten oder das es eben der Assitent macht. Ich hab keine erlebt, die warten wollte.
Wurde dann halt auch nicht abgerechnet.
http://www.dgch.de/fileadmin/media/pdf/servicemeldungen/2014-05-22_Wienke_Beitrag_Chefarztbehandlung_bei_bewusstlo sen_und_Notfallpatienten.pdf
Die Position ist zusammengefasst, bei Notfalleingriffen ist eine Privatliquidation eigentlich nur möglich wenn der CA sie selbst durchführt.
Ansonsten hat der Patient ja keine Wahl und ein Mehrwert (den man sich durch die CA-Behandlung "erkauft") ist ja auch nicht vorhanden - Ob privat oder nicht, die Behandlung führt nachts im Notfall ja derselbe durch.
Außer der CA kommt extra rein... Und ja das gibt es. Kenne ich aus dem persönlichen Umfeld. Da kommt der CA nach großen OPs und bei z.B. Nachblutungen durchaus rein, wenn machbar. Nicht um 3:00 morgens, aber bis 21-22 Uhr durchaus.
WackenDoc
22.02.2018, 19:52
Ich kenne das auch nur so, dass der Ltd OA als Chefvertreter benannt ist. Und ganz sicher kein Assistenzarzt.
Dafür kenne ich ein Haus was Infarktpatienten beim "Durchflug" durch den NFA-Flur auf dem Weg in den Katheter die Katheteraufklärung unterschreiben lässt. Völlig egal, dass der Patient mit reichlich Mo abgeschossen ist.
Katheteraufklärung ist aber was ganz anderes. Da gehts ja nicht um mehr Geld, sondern um einen Eingriff, der als Notfall medizinisch notwendig ist und für den man somit, wenn im Moment nicht möglich / nicht geschäftsfähig, gar keine Aufklärung braucht.
WackenDoc
22.02.2018, 20:15
Letzteres meinte ich damit. Die Unterschrift ist zum einen nicht rechtsgültig und zum anderen nicht erforderlich.
Mir geht es ja nicht um die Behandlung an sich, die war wie bereits erwähnt super, das hätte ein oa oder ca wahrscheinlich auch nicht besser hinbekommen :-) aber dann soll man's halt bitte ganz normal über die Kasse abrechnen. Ist ja nicht so, dass die da gar nichts dafür bezahlen würden.
@moorhühnchen : die Aufklärung für die pda wurde bereits bei der Anmeldung für die Entbindung gemacht, da war ich ja zurechnungsfähig ;-)
Ich stelle mir vor vielfach läuft das doch auch einfach automatisch? Du bist als Privat mit CA gebucht dann gehen die Rechnungen (vom Krankenhaus gestellt) auch so raus?
Ich stelle mir vor vielfach läuft das doch auch einfach automatisch? Du bist als Privat mit CA gebucht dann gehen die Rechnungen (vom Krankenhaus gestellt) auch so raus?
Du kannst aber keine CA-Behandlung abrechnen und nur den Assistenzarzt vor Ort gehabt haben.
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