Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
roxolana
02.06.2018, 20:49
Bei meinem Hausarzt rufe ich immer an und lasse mir die Laborwerte von den Schwestern diktieren oder hole sie in der Praxis ab. Ich bin aber mit dem Arzt per Du (habe dort famuliert) und das Verhältnis ist generell sehr gut.
In meiner ehemaligen endokrinologischen Praxis bekam ich den kompletten Laborbefund inklusive der Beurteilung per Post. Das war echt 1a. Aktuell habe ich eine Praxis, die NICHTS am Telefon rausgibt, nicht mal Schilddrüsenwerte. Für die Befundbesprechung muss man einen extra Termin vereinbaren, der Monate entfernt sein kann. Unglaublich nervig.
WackenDoc
02.06.2018, 20:57
Termin zur Befundbesprechung MONATE später macht ja mal so richtig Sinn. Dann kann man die Untersuchung eigentlich auch gleich lassen.
Bei uns bekommt ja jeder Proband einen Brief (dauert 1- max. 2 Wochen) und wenn wir Labor abgenommen haben, kommt das als Kopie mit. Und da ist halt auch eine Erklärung und eine Empfehlung dabei, wie weiter vorgegangen werden soll. Laborrelevante Vorerkrankungen haben wir aber auch nicht soo viele, am häufigsten ist noch HbA1c bei bekannten Diabetikern. Wir haben aber auch ne ganz andere Taktung als eine Hausarztpraxis.
Wenn man privat versichert ist kann man das problemlos über die entsprechenden Ambulanzen der eigenen Klinik abwickeln.
Moorhühnchen
02.06.2018, 22:26
Wenn man privat versichert ist kann man das problemlos über die entsprechenden Ambulanzen der eigenen Klinik abwickeln.Wenn....
Also in unserer Ambulanz dauern Briefe auch mal ein Jahr oder länger.
Aber Labor schicken wir den Patienten heim. Und am Telefon besprechen wir die Auswertung und das Procedere. Finde ich als Kompromiss ganz gut.
agouti_lilac
03.06.2018, 07:46
Wenn der Dienstplankoordinator dich zum Wochenende hin fragt, ob es eigentlich stimmt, dass du schwanger bist... (Bin ich nicht.)
Wer erzählt denn sowas?!
Ich werde jetzt wieder engere Kleider anziehen :D
:-D Geil!
Sebastian1
03.06.2018, 12:29
Und wenn, finde ich so eine Frage reichllich deplaziert. Wenn dem so wäre, wird die Mitarbeiterin sich schon zu einem von ihr selbst gewählten Zeitpunkt äussern.
Wobei ich es auch nachvollziehen kann. Als Dienstplanverantwortlicher sollte er das schon wissen, da er sie dann nicht mehr zu Diensten einteilen darf nach MuSCHG. :-nix
Ansonsten wäre ja z.B. eine Einteilung in den TIVA-Saal o.ä. (Prämed) eine Möglichkeit?
Feuerblick
03.06.2018, 13:20
Geht ihn aber trotzdem nix an... wenn die Mitarbeiterin das mitteilen möchte, darf sie es tun. Wenn nicht, ist es ihr Problem und nicht das des Dienstplanmachers :-nix
Sebastian1
03.06.2018, 15:20
Wobei ich es auch nachvollziehen kann. Als Dienstplanverantwortlicher sollte er das schon wissen, da er sie dann nicht mehr zu Diensten einteilen darf nach MuSCHG. :-nix?
Das gilt aber erst, wenn die Mitarbeiterin sich offiziell beim Arbeitgeber als schwanger meldet. Solange sie das nicht tut, ist das eine reichlich private Frage, die den Dienstplaner einen Scheiss angeht.
In meinem Kollegium habe ich damals auch genug Frauen erlebt, die keinen Bock auf Ausweichtätigkeiten hatten oder bestimmte Ausbildngsabschnitte noch zu Ende bekommen wollten, die schwanger nicht möglich gewesen wären, so dass sie das dem AG gegenüber (teils sehr lange) verheimlicht haben. Kann man gut oder schlecht finden, ändert aber nix daran, dass es der Frau allein obliegt, mitzuteilen, dass sie schwanger ist.
Rettungshase
03.06.2018, 16:07
Ich frage mich jetzt vielmehr, wie ich mit diesem Gerücht umgehen soll. Ignorieren? Bewusst dementieren?
Eigentlich möchte ich diesem Geschwätz nicht so viel Bedeutung beimessen, allerdings steht nächstes Jahr eine Vertragsverlängerung an, die ich gern hätte. Ich kann mir derzeit nicht reell vorstellen, dass die Chefetage einen deswegen prophylaktisch absägt, aber ich würde es nur ungern riskieren.
Aus Sicht des Dienstplaners (= gleiche Ausbildungsstufe) kann ich es nachvollziehen. Man hat ja immer noch die Option "falsch" zu dementieren.
Das gilt aber erst, wenn die Mitarbeiterin sich offiziell beim Arbeitgeber als schwanger meldet. Solange sie das nicht tut, ist das eine reichlich private Frage, die den Dienstplaner einen Scheiss angeht.
Auch wenn Du als Dienstplaner Kenntnis von der Schwangerschaft erlangst? Stichwort Fürsorgepflicht und so?
In meinem Kollegium habe ich damals auch genug Frauen erlebt, die keinen Bock auf Ausweichtätigkeiten hatten oder bestimmte Ausbildngsabschnitte noch zu Ende bekommen wollten, die schwanger nicht möglich gewesen wären, so dass sie das dem AG gegenüber (teils sehr lange) verheimlicht haben. Kann man gut oder schlecht finden, ändert aber nix daran, dass es der Frau allein obliegt, mitzuteilen, dass sie schwanger ist.
Ja, habe ich auch vollstes Verständnis für. Aber wie gesagt, wenn ein Verantwortlicher (Dienstplan, LOA, Chef, etc.) davon Kenntnis erlangt, hat er dann nicht eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Mitarbeiter? Wie man das dann regelt, sei mal dahingestellt. Aber Dienste und Überstunden dürfen ja dann gar nicht mehr geleistet werden...
Pampelmuse
03.06.2018, 17:15
Ich frage mich jetzt vielmehr, wie ich mit diesem Gerücht umgehen soll. Ignorieren? Bewusst dementieren?
Eigentlich möchte ich diesem Geschwätz nicht so viel Bedeutung beimessen, allerdings steht nächstes Jahr eine Vertragsverlängerung an, die ich gern hätte. Ich kann mir derzeit nicht reell vorstellen, dass die Chefetage einen deswegen prophylaktisch absägt, aber ich würde es nur ungern riskieren.
Aus Sicht des Dienstplaners (= gleiche Ausbildungsstufe) kann ich es nachvollziehen. Man hat ja immer noch die Option "falsch" zu dementieren.
Ganz ehrlich, ich würd's ignorieren.
Egal, wer das Gerücht verbreitet hat: in den nächsten Wochen wird ja auch der/die letzte sehen, dass da "überraschenderweise" kein Bauch wächst... :rolleyes:
Ganz ehrlich, ich würd's ignorieren.
Egal, wer das Gerücht verbreitet hat: in den nächsten Wochen wird ja auch der/die letzte sehen, dass da "überraschenderweise" kein Bauch wächst... :rolleyes:
ODER (:D) du schnallst dir einen falschen Bauch um und verpasst einen Koller bei den Kollegen :-D
Rettungshase
03.06.2018, 20:16
Ich finde diese Gürteltaschen ja auch todschick :D
https://images-na.ssl-images-amazon.com/images/I/519JO4RjQNL._SX385_.jpg
Autolyse
03.06.2018, 22:01
Auch wenn Du als Dienstplaner Kenntnis von der Schwangerschaft erlangst? Stichwort Fürsorgepflicht und so?
Ja, habe ich auch vollstes Verständnis für. Aber wie gesagt, wenn ein Verantwortlicher (Dienstplan, LOA, Chef, etc.) davon Kenntnis erlangt, hat er dann nicht eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Mitarbeiter? Wie man das dann regelt, sei mal dahingestellt. Aber Dienste und Überstunden dürfen ja dann gar nicht mehr geleistet werden...
Ein Blick ins Gesetz hilft bekanntermaßen bei der Rechtsfindung und § 5 I 1 MuSchG ist eine Soll-Vorschrift. Den Zeitpunkt des Schutzes bestimmt die Schwangere. Ausnahme: Die besonderen Beschäftigungsverbote des § 4 MuSchG (Schlachter in Erfk, § 4 MuschG Rn 1).
Hah, ich habs ja heute mal wieder geschafft: mir fehlen noch Cholezystektomien für meinen Katalog, also hab ich mich für die OPs heute angeboten, obwohl ich nicht eingeteilt war und mir hat ein guter OA assistiert...und dann war gleich die erste Galle die schlimmste, die ich je gesehen hab...vermutlich zn gedeckter Perforation, alles total verwachsen und blutete beim Angucken...wir mussten echt schnell konvertieren, später dann noch cholangiografieren, das volle Programm, 2,5h... wenn man sich mal freiwillig meldet ey :-D
Rettungshase
05.06.2018, 21:31
@ Fr.Pelz: Ist das nicht gut? So... für den Lerneffekt?!
In unsere Sprechstunde ist es dauerhaft viel zu heiß (ab 10 Uhr sind es locker > 28°C trotz frühmorgendlichen Lüftens. Hat da irgendjemand Ideen, gegenüber wem man da die Arbeitsstättenverordnung anbringen kann/soll? Geht sowas an den Betriebsrat?
WackenDoc
05.06.2018, 21:36
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die haben allerdings nur beratende Funktion.
Betriebsrat ist auch ne gute Idee, die interessieren sich aber eher selten für sowas.
Relaxometrie
05.06.2018, 21:50
§ 5 I 1 MuSchG ist eine Soll-Vorschrift. Den Zeitpunkt des Schutzes bestimmt die Schwangere. Ausnahme: Die besonderen Beschäftigungsverbote des § 4 MuSchG (Schlachter in Erfk, § 4 MuschG Rn 1).
Ich verstehe nicht, was Du mit "Ausnahme" meinst. §4 und §5 MuschG regeln (zumindest lese ich es so) Mehrarbeit und Nachtarbeit für Schwangere und Stillende. Aber wenn die Schwangere nicht sagt, daß sie schwanger ist, muß, bzw. kann der Arbeitgeber die genannten Paragraphen doch nicht anwenden?
Also verstehe ich es so, daß eben -wie Du ja gesagt hast- die Schwangere bestimmt, ab wann sie "offiziell schwanger" ist und ab wann dann auch die genannten Gesetze angewendet werden.
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