Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
erdbeertoertchen
11.08.2018, 12:49
Zumeist ist die Fluktuation auf Grund der Persönlichkeitsstrukturen höher. Das ist zumindest meine Erfahrung. Viszeralchirurgen haben komischerweise trotz des chirurgischen Narzissmus stabilere Abteilungsstrukturen, das heißt nicht, dass es weniger Knallis gibt, die scheinen sich aber besser im Griff zu haben.
Diesen Eindruck hatte ich in meiner Allgemeinchirurgischen Famulatur auch, Unfallchirurgie höhere Fluktation, Allg.chirurgie konstanter.
In unserer ACH sind konstant viele Stellen nicht besetzt... ob die auch ausgeschrieben werden? Keine Ahnung :-))
Ich vermute dass die Korrelation zwischen ausgeschriebenen und offenen Stellen nicht sehr hoch ist ;-)
Nessiemoo
12.08.2018, 17:18
Ich habe auch das Gefühl, dass man mehr Orthopäden/ Unfallchirurgen braucht als Viszeralchirurgen. Jedes kleine Haus hat meistens eine Unfallchirurgie, die Basics gut versorgen kann (Radiusfrakturen,Weber) und ist noch in Schwerpunktversorgung für Schulter/Knie/Hüfte, und dann gibt es da noch 1-2 Viszeralchirurgen die Blinddärme und Gallenblasen operieren können. Und dazu kommen noch die ganzen Reha-Häuser, die Orthopäden in ÄB suchen.
SarahJulia90
12.08.2018, 20:08
Hi Leute! Meine absolute Wunschklinik hat mich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das kam etwas überraschend, da ich mich da vor Ewigkeiten beworben und die Stelle schon abgeschrieben hatte. Blöderweise kann ich an dem einzig möglichen Gesprächstermin keinen Urlaub nehmen, da mein Kollege auf Station da schon freigenommen hat und die Station dann unbesetzt wäre. Ich würde jetzt krank machen, habe aber ein bisschen Angst davor, dass das rauskommt (Ein paar Kollegen der beiden Häuser kennen sich untereinander). Bin noch in der Probezeit. Wie seht ihr das?
Feuerblick
12.08.2018, 20:13
Warum den Gesprächstermin nicht einfach verschieben? Ich würde auf keinen Fall krank feiern. Wenns dumm läuft, kommts raus und weder die alte noch die neue Klinik wollen dich dann noch haben...
Praia-do-Forte
13.08.2018, 09:30
Ich wollte mal fragen:
Wer von euch meldet folgende Fälle?
Es ist ja nach §6 IfSG durch den behandelnden Arzt zu melden bei
Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis, wenn
a)
eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 ausübt,
b)
zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird
Zweiteres kommt ehrlich gesagt ziemlich häufig vor ("ach ja, meine Frau hatte das letzte Woche" oder so).
Sinnvoll ist die Meldung, aber wer von euch macht das?
Der Knackpunkt ist (im zweiten Fall) "bei denen ein epidemischer Zusammenhang vermutet wird". Wenn einer sagt, seine Frau hatte das letzte Woche, vermute ICH da noch keinen epidemischen Zusammenhang.
Ich habe sowohl ersteres als auch zweiteres schon gemeldet. Das erste kommt gerade im ambulanten Setting schon nicht selten vor. Zweiteres habe ich in 8 Jahren zweimal gemeldet: Einmal, als innerhalb weniger Stunden mehrere Leute in der Notaufnahme aufschlugen, die alle gleichzeitig Übelkeit, Durchfall und Erbrechen entwickelt hatten und bei denen sich in der Befragung herausstellte, dass sie alle bei dem gleichen Kiosk gegessen hatten. Das andere Mal, als innerhalb zwei Tagen mehrere Frauen aus allen Altersgruppen mit blutigem Durchfall in die Notaufnahme kamen. Aus letzterem entwickelte sich damals die HUS-Epidemie 2011 (https://de.wikipedia.org/wiki/HUS-Epidemie_2011).
WackenDoc
18.08.2018, 09:40
Mich kotzt schon wieder die Lehrgangsplanung für den Arbeitsmedizinkurs an.
Der Lehrgang ist ja in Hamburg bei der ärztl. Akademie und die Besichtigungen einmal in Bergedorf (wenigstens kommt man da mit Öffis hin) und die andere in Norderstedt am A. der Welt und das auch noch auf den Montag. Ich wollte die zweite Woche wieder mit dem Zug zum Lehrgang, aber das kann ich dann wohl vergessen. Und ich kann dann erstmal zusehen wie ich das mit dem Hotel mache.
Du bist doch nicht die einziege Teilnehmerin des Lehrgangs. Da kannst du dir doch bestimmt eine Mitfahrgelegenheit organsieren, die anderen müssen ja auch dort hin und es gibt bestimmt welche mit Auto. Ansonsten ist Carsharing noch eine Option (https://www.hamburg.de/carsharing/). Meist gibt es da auch kostenlose Angebote zur Registrierung. Ich denke es gibt einige Optionen bevor du mit dem Auto fahren musst. Ansosten fiel mir noch Öffentliche plus Leihfahrrad oder Öffentliche plus Taxi für die letzten Kilometer ein.
Pampelmuse
18.08.2018, 10:33
Hurra, eine Woche frei!!!!! :-love
Diese Woche ist es mal wieder ziemlich eskaliert in der ZNA, v.a. in den Abendstunden und nachts. Mehrere Kollegen haben nun eine Überlastungsanzeige ausgefüllt. Mal schauen, ob's irgendeine Rückmeldung darauf gibt...
Mir graut's nur schon vor meiner ersten Nachtdienst-Woche in der ZNA...
WackenDoc
18.08.2018, 10:38
Irgendwie werde ich das schon organisiert bekommen und mein AG zahlt sowohl Zug- als auch Autofahrten und alle Fahrten innerhalb des Lehrgangs.
Es ist aber halt mal wieder typisch von der Planung her. Wenigstens haben sie dazu gelernt und es ist ganztägig. letztes Mal musste man erst zum Veranstaltungsort für ein paar Unterrichte und dann quer durch Hamburg zu den Firmen. DAS hatte aber auch den Vorteil dass man leichter Fahrgemeinschaften bilden oder zusammen mit den Öffis fahren konnte.
Ich hoffe nur, dass dieses Mal die Arbeitsplätze und deren Gefährdungen im Focus stehen und das auch vernünftig besprochen wird und es nicht wieder eine normale Betriebsführung ist.
Colourful
18.08.2018, 13:04
Norderstedt ist gar nicht so schlecht zu erreichen! Wo geht ihr hin? Ethicon? Schülke und Mayr?
WackenDoc
18.08.2018, 13:14
Johnson und Johnson. Robert- Koch-Straße
Colourful
18.08.2018, 14:54
Mit Öffis geht das auch - von Langenhorn Nord den 192 bis Glashütte Markt und dann ist das noch ein Stück zu Fuß. ;-)
Aber das und Bergedorf an einem Tag ist ja eh bescheuert, da seid ihr ja mehr unterwegs als alles andere.
WackenDoc
18.08.2018, 14:57
Ne, das sind zwei verschiedene Tage.
Ich bin gestern mit Freunden auf eine interessante Frage gestoßen und habe keine richtige Antwort drauf gefunden. Diese erzählten mir, dass ein befreundeter RettAss der Bundeswehr ihnen mal berichtet hatte, er hätte als dazukommender Passant mal in einem Rettungswagen mit ins KH fahren müssen, weil auf dem RTW nur Sanis waren und er den Patienten nicht an "niederrangiges" Personal übergeben dürfe. Falls das stimmt, wie verhält sich das dann, wenn ich als Ärztin zB zu einer Synkope dazu komme und den Pat. betreue bis der RTW eintrifft. Gesetzt dem Fall, der Patient wäre schon wieder wach und stabil und die Sanis holen keinen Notarzt mit dazu, könnte ich dann eventuell rechtlich belangt werden, wenn der Patient auf der Fahrt jetzt in irgendeiner Weise doch instabil wird und ich nicht mitgefahren bin? Und unterscheidet sich dies in irgendeiner Weise je nach dem ob ich den Notarztschein habe oder nicht?
Dazu gibts glaube ich sogar eine IMPP-Frage... hmmm. Ob ich die jetzt finde?
Edit: Nein, Fehler meinerseits. Frage 17 von Tag 3 von F14 ist entfernt verwandt; der Examen-Online-Kommentar ist recht hilfreich. Aber hat leider keinen Nutzen für deine konkrete Frage, da es dort nur um die Garantenstellung bei Erster Hilfe allgemein geht.
Ist auf jeden Fall ein interessantes Thema, ich freue mich schon mehr darüber zu erfahren :-top
Dazu gibts glaube ich sogar eine IMPP-Frage... hmmm. Ob ich die jetzt finde?
Die habe ich dann offensichtlich nicht gekreuzt oder schon verdrängt :D
Rettungshase
19.08.2018, 18:21
Wenn es ein deutscher Rettungswagen ist, sitzt da mindestens ein Notfallsanitäter bzw. (noch) Rettungsassistent drauf.
Wenn es doch nur ein KTW war, muss man sich überlegen, ob eine RTW-Indikation vorliegt; dann bestellt man einen RTW nach. Keinesfalls ist es vorgesehen, dass man Passanten aufgabelt, um Transporte des Rettungsdiesntes zu begleiten (von Notlagen/MANV etc. mal abgesehen, wo das vielleicht sinnvoll sein könnte).
Was den arztbegleiteten Transport anbelangt: Als Arzt erwartet man von dir, dass du einen stabilen von einem instabilen Patienten unterscheiden kannst. Wenn du der Meinung bist, dass der Transport arztbegleitet stattfinden muss, holst du einen NA dazu.
Wenn der Patient zum Zeitpunkt deiner Übergabe stabil ist, kannst du dem RTW formell ans Herz legen, dass sie bei unerwartet auftretender Instabilität natürlich noch mal nen NA nachfordern sollen.
Eine definitiv Antwort habe ich auch nicht aber ich habe ja in den letzten Jahren sämtliche Rettungsdienstausbildungen durchlaufen und vor wenigen Monaten nochmal für den Notfallsanitäter die relevanten Gesetzte gepaukt aber irgendwas in diese Richtung ist mir nicht begegnet. Und das wäre ja für Rettungsdienstler auch nicht völlig irrelevant.
In der Praxis übernehmen wir regelmäßig Patienten von Ärzten (z.B. aus Praxen) und fahren sie ohne Arzt ins KH. Auch ist noch nie ein zufällig als Passant anwesender Arzt bei mir im RTW mitgefahren. Außerdem übergeben wir als RTW (besetzt mit RettAss/NFS) immer mal wieder Patienten an KTWs (in der Regel mit zwei Rettungssanitätern besetzt), die den Patienten dann letzten Endes im KH abliefern.
Unabhängig davon ist es aber rein rechtlich nicht erlaubt, dass zwei Rettungssanitäter einen RTW besetzten. Da muss mindestens ein RA/NFS drauf sitzen.
(Und meiner Erfahrung nach nehmen sich BW-Rettungsdienstler hin und wieder gerne mal wichtiger als sie sind *hust* gilt natürlich nicht immer und für alle, ist aber auch kein seltenes Phänomen...)
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