Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
Rettungshase
27.06.2019, 22:46
Ich hatte sehr lange Zeit bis zu meinem Examen, war daher schon vorher weg.. Aber es kam auch recht überraschend sehr kurzfristig.
HNO ist es geworden, war auch mein PJ-Haus allerdings habe ich nun doch sehr großen Respekt vor der Arztrolle :-oopss
Irgendwelche ultimativen Tipps für die ersten Tage/Wochen?? :knuddel:
Jo. Arbeite da auf gar keinen Fall, ohne dass deine Approbation vorliegt.
sweety92
27.06.2019, 22:47
Hahah ja genau, das weiß ich bereits und man darf es ja eh nicht (theoretisch zumindest ;) )
HNO ist es geworden, war auch mein PJ-Haus allerdings habe ich nun doch sehr großen Respekt vor der Arztrolle :-oopss
Irgendwelche ultimativen Tipps für die ersten Tage/Wochen?? :knuddel:
Welches Haus ist es denn geworden? Gerne auch als PN.
Du kennst das Haus und die Leute, das ist ein großer Vorteil. Sehr wichtig fand ich Telefonnummern. Die kamen bei mir in ein kleines Büchlein. Dahin kommen auch immer wiederkehrende Dinge (OP-Berichte anlegen, Standards für Aufklärungen/Post-op-Procedere). Gerne bei jedem Vorstellen mit Namen und dass du jetzt als Ärztin dort arbeitest.
Nachtschrank
29.06.2019, 11:10
Gestern 24h-Dienst gehabt, morgen dann wieder Dienst... und Dienstag wieder. So langsam wird es echt viel.
Pampelmuse
29.06.2019, 11:49
Ich habe jetzt eine Woche FZA und bin müde, einfach nur müde. :-( Ich hab' mich diese Woche mehrmals gefragt, wie man den Job bis Mitte 60 durchhalten soll... Das Wetter hat noch sein übriges getan: im Arztzimmer war's wie in einer Sauna.
vanilleeis
29.06.2019, 12:10
Wie ist das bei Euch geregelt? Dürfen Kollegen aus Nicht-EU-Ländern mit Berufserlaubnis (ohne Approbation) Dienste machen? Weiss jemand, ob es dazu eine rechtsverbindliche Regelung gibt?
WackenDoc
29.06.2019, 12:13
Wir bekommen bei über 30° Wasser über den AG und letztes Jahr haben wir uns neue Ventilatoren und kleine Klimageräte angeschafft.
Wie ist das bei Euch geregelt? Dürfen Kollegen aus Nicht-EU-Ländern mit Berufserlaubnis (ohne Approbation) Dienste machen? Weiss jemand, ob es dazu eine rechtsverbindliche Regelung gibt?
Es kommt darauf an, was auf der Berufserlaubnis steht - bei manchen steht explizit drauf, dass Dienste/Nachtdienste nicht erlaubt sind, sie dürfen dann logischerweise keine Dienste machen. Sofern dieser Zusatz nicht drauf steht, haben sie dieselben Rechte und Pflichten wie der normal approbierte Arzt.
In meiner alten Reha hatte der Chef mal vorübergehend die glorreiche Idee, dass der Hintergrunddienst halt vor Ort ist und dort auch schläft, der Kollege mit der Berufserlaubnis (Dienste nicht erlaubt) im Vordergrund und bei Schwierigkeiten den Hintergrund anrief. Wäre mal fast schief gegangen, seitdem hatten sich die Kollegen ohne Approbation dagegen gewehrt.
Colourful
29.06.2019, 12:42
Bei uns machen die Kollegen ohne Approbation keine Dienste, aber gut zu wissen, dass es da Unterschiede gibt. Woran liegt das denn, ob man mit einer Berufserlaubnis Dienst machen darf? Bundeslandabhängig? Abhängig vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde?
Woran liegt das denn, ob man mit einer Berufserlaubnis Dienst machen darf? Bundeslandabhängig? Abhängig vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde?
Nach welchen Kriterien die ausstellende Behörde entscheidet kann ich Dir nicht sagen. Ich habe diverse Berufserlaubnisse aus verschiedenen Ländern mit eben beiden Varianten gesehen und mehrmals wegen der Dienstplanerstellung die Diskussionen gehabt.
Colourful
29.06.2019, 14:12
Spannend. Interessiert mich jetzt schon, ich recherchiere das mal.
Schau mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/__10.html
Abs 2 und 6 beziehen sich auf das, was ich vorher geschrieben hab.
Colourful
29.06.2019, 14:31
Spannend, aber nicht besonders eindeutig, da Dienste ja zu den Rechten und Pflichten gehören können, aber auch explizit ausgenommen werden können. :-) Wohl dann doch eher eine Einzelfallentscheidung.
"Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden."
Darauf bezieht sich das mit den Diensten, (6) bezieht sich auf die Rechte und Pflichten, sofern diese unter (2) nicht einschränkt wurden.
Die Behörde entscheidet bei jedem Fall neu.
Colourful
29.06.2019, 15:12
Danke! Ja, das habe ich auch so verstanden.
vanilleeis
29.06.2019, 15:18
Das scheint tatsächlich rechtlich ziemlich im luftleeren Raum zu schweben... danke für eure Antworten
Relaxometrie
29.06.2019, 15:32
In meiner alten Reha hatte der Chef mal vorübergehend die glorreiche Idee, dass der Hintergrunddienst halt vor Ort ist und dort auch schläft, der Kollege mit der Berufserlaubnis (Dienste nicht erlaubt) im Vordergrund und bei Schwierigkeiten den Hintergrund anrief. Wäre mal fast schief gegangen, seitdem hatten sich die Kollegen ohne Approbation dagegen gewehrt.
Was ist passiert? Vermutlich etwas, was mangels Sprachkenntnissen des Kollegen im Vordergrunddienst für einen Patienten fast gefährlich geworden wäre?
Was ist passiert? Vermutlich etwas, was mangels Sprachkenntnissen des Kollegen im Vordergrunddienst für einen Patienten fast gefährlich geworden wäre?
Hintergrund hat tief und fest geschlafen, war nicht erreichbar. Zum Glück hatte der Vordergrund dann sehr schnell den Notarzt angerufen und es gab erfahrene Pflegekräfte im Nachtdienst, die den Vordergrund angeleitet hatten. Lag eher an den Kenntnissen und Unsicherheit (aus meiner Sicht, ich war in dem Dienst ja nicht dabei)
Relaxometrie
29.06.2019, 15:52
Hintergrund hat tief und fest geschlafen, war nicht erreichbar.
Dann hätte es genau so schief gehen können, wenn ein muttersprachlicher Anfänger-Assistenzarzt Vordergrunddienst gehabt hätte. Der hätte den Hintergrund ja ebensowenig erreicht. Selbst, wenn der Hintergrund bei einem muttersprachlichen Anfänger-Vordergrund vermutlich nicht im Krankenhaus geblieben wäre, sondern den Dienst von zu Hause aus gemacht hätte, hätte er so tief einschlafen können, daß er nicht erreichbar ist.
Dann hätte es genau so schief gehen können, wenn ein muttersprachlicher Anfänger-Assistenzarzt Vordergrunddienst gehabt hätte. Der hätte den Hintergrund ja ebensowenig erreicht. Selbst, wenn der Hintergrund bei einem muttersprachlichen Anfänger-Vordergrund vermutlich nicht im Krankenhaus geblieben wäre, sondern den Dienst von zu Hause aus gemacht hätte, hätte er so tief einschlafen können, daß er nicht erreichbar ist.
Ja. Nur in diesem Fall hätte der Vordergrund ohne den Hintergrund gar nicht an den Patienten dürfen, da alle Tätigkeiten unter einem approbierten Arzt auszuführen war. Der betreffende Kollege wollte auch keinen Dienst machen (weil auf der Berufserlaubnis ausdrücklich untersagt), aber es wurde darauf bestanden. Sprich, der Hintergrund hätte zuerst angerufen werden müssen und dann den Vordergrund dazu ziehen, um den Fall gemeinsam zu bearbeiten.
Ist ja kein Vorwurf an den Vordergrund.
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