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Wie lang hat es bei euch gedauert bis ihr die Bestätigung von der DRV bezüglich der Befreiung hattet?
Bin aktuell im Urlaub und muss ein 3 Tage nach meiner Rückkehr meinem zukünftigen Arbeitgeber einen Nachweis über die DRV-Befreiung vorlegen. Jetzt überlege ich, ob ich das hier aus dem Ausland noch losschicken soll oder ob es reicht wenn ich das nach meiner Rückkehr mache...
WackenDoc
22.07.2019, 17:00
4 wochen, 6 Wochen, die verlieren auch mal was. Oder das Versorgungswerk schickt nicht alles mit.
Nessiemoo
22.07.2019, 17:09
Das muss eigentlich innerhalb drei Monate ab dem Arbeitsbeginn beim AG vorliegen. (Damit du nichts in DRV einzahlen musst). Im gegensatz zur Approbation ist es keine zwingende Voraussetzung für Arbeitsbeginn, natürlich je schneller, desto besser und einfacher ist es für die Verwaltung.
Bei mir hat es ca. 4-6 Wochen gedauert. Du musst das dem AG eigentlich nur innerhalb der ersten 3 Monate nach Arbeitsbeginn einreichen.
Cliff100
22.07.2019, 17:18
Nein. Innerhalb 3 Monaten muss die DRV den Antrag haben, nicht dein AG den fertigen Bescheid.
Mein Bescheid hat nach Eingang DRV ca. 6 Wochen gebraucht.
Ok, bei 4-6 Wochen bin ich schon raus. Dazu ists jetzt eh zu spät. Aber dann schicke ich das jetzt mal weg und schaue was passiert. Stand halt auf der Liste der Unterlagen, die die vor Einstellung von mir haben wollten. Hab einen Termin in der Verwaltung bekommen, zu dem ich alle Unterlagen mitbringen soll. Werden wir ja dann sehen obs bis dahin da ist.
Naja nach 3 Monaten hätte ich beide Beiträge zahlen müssen (DRV und Versorgungswerk). Und wenn man bis dahin nicht die Befreiung hat, dann können die das laut meiner Personalabteilung auch nicht mehr umbuchen.
WackenDoc
22.07.2019, 17:24
Ähm, nein das wird nicht vor der Einstellung gebraucht. Du trittst deinen Dienst an, meldest dich bei deiner ÄK an (falls Wechsel) und beim Versorgungswerk. An das Versorgungswerk schickst du den Befreiungsantrag für die DRV UND! den Arbeitsvertrag. Aus dem muss zwingend hervor gehen, dass du ärztlich arbeitest. Den Arbeitsvertrag schickst am besten in doppelter Ausführung- das Versorgungswerk kapiert sonst nicht, dass die das mitschicken müssen und du bekommst die Nachfrage.
Die schicken dann hoffentlich die Bestätigung, dass du bei denen angemeldet bist und deinen Antrag und die Kopie vom Arbeitsvertrag an die DRV. Mit etwas Glück fehlt nichts und du bekommst irgendwann den Befreiungsbescheid.
Jo, die habe auch nicht gesagt, dass ich nicht eingestellt werde wenn ich das Teil nicht vorlege. Das war halt so ne 0815-Standardliste die jeder neue Mitarbeiter bekommt. Da stand auch Facharzturkunde usw. drauf, das kann ich ja ebenfalls nicht vorlegen. Wollte nur mal wissen mit welchen Zeitraum ich da rechnen kann und ob ich es jetzt aus dem Urlaub schon machen soll oder ob es von zuhause aus reicht.
Hab halt bei der Approbation auch die Beantragung wochenlang vor mir hergeschoben weil ich dachte, ich hab ja noch Zeit und bin dann ganz schön ins Schwitzen bekommen weil das Teil ewig nicht kam, das würde ich mir gerne in Zukunft ersparen. Wenn das auch mehrere Wochen dauert und kompliziert werden kann, dann kümmere ich mich dieses Mal hat zeitnah darum, damit nicht nicht wieder kurz vor knapp dem Kram hinterherrennen muss.
WackenDoc
22.07.2019, 17:56
Achso- nein, das ist kein Problem. Zeitnah nach Einstellung reicht.
vanilleeis
22.07.2019, 18:12
Neuerdings werden keine Bescheide mehr ausgestellt vor Arbeitsbeginn, wurde mir im Februar gesagt. Die bearbeiten das frühestens am dem Tag, an dem du anfängst zu arbeiten.
Feuerblick
22.07.2019, 18:49
So isses! Es könnte ja sein, man tritt die Stelle doch nicht an... War schon vor fast sechs Jahren so.
Gut zu wissen :D Dann hat es ja wirklich noch Zeit.
Stand halt so auf dem Zettel drauf aber der ist wohl einfach für alle Ärzte und die ein oder andere Sache kann man als Anfänger halt noch nicht vorlegen. War mir nicht klar, dass die DRV-Befreieung auch dazu gehört.
Bei mir hat das mit der DRV Befreiung 2 Wochen gedauert. Angefordert habe ich es, als ich schon begonnen hatte. Man hat ja insgesamt drei Monate Zeit das vorzulegen.
So 2.Arbeitstag im neuen Haus. Alle nett und sympathisch. Gleich Wohlgefühls, obwohl wieder neue medizinische Inhalte. Freue mich auf eine Zeit ohne Stationsversorgung in der Amulanz und in der Funktion.
altalena
24.07.2019, 15:49
Dazu habe ich auch nochmal eine Frage: heute habe ich von meinem letzten Versorgungswerk den bescheid bekommen, dass ich jetzt nicht mehr in der Ärzteversorgung bin. (Habe die Stelle und damit auch die LÄK gewechselt). Meine neuerdings für mich zuständige LÄK hat sich noch nicht gemeldet, Antrag liegt bei denen, da habe ich Anfang des Monats nachgefragt, der Typ meinte, das wird jetzt erst bearbeitet, da ich erst zum 01.07. die neue Stelle angetreten bin. Dann muss das mit der neuen Ärzteverorgung doch durch die neue LÄK laufen, bzw. ich muss der alten LÄK nur mitteilen, dass ich gewechselt habe. Oder kann ich mich bei denen gleich für die neue anmelden?? (war Sachsen-Anhalt, jetzt Sachsen)
WackenDoc
24.07.2019, 16:37
ÄK-Mitgliedschaft und Versorgungswerkmitgliedschaft sind unabhängig.
Du meldest dich beim neuen Versorgungswerk mit neuem Befreiungsantrag an. Und du meldest dich bei der neuen ÄK an. Normalerweise bestätigt die ÄK dem Versorgungswerk, dass du bei denen angemeldet bist.
Die melden dich dann auch bei den "alten" ab.
vanilleeis
24.07.2019, 16:54
Anfang des Jahres haben die ÄK und Versorgungswerke bei mir aufgrund der Datenschutzverordnung nicht miteinander kommuniziert, daher musste ich jeweils ab- und anmelden. Im Zweifel würde ich das dann auf jeden Fall bei der neuen Kammer machen. Die alte wird sich schon melden
altalena
24.07.2019, 17:16
Ok, danke euch!
WackenDoc
24.07.2019, 17:18
Ist ja nicht so, dass man das einfahc mit nem Kreuz und ner Unterschrift auf dem Formblatt hätte regeln können. Seit der DSGVO drehen alle am RAd.
Dieser Datenschutzmüll geht mir wirklich schon unendlich auf den Sack... eine typische EU-Idiotie.
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