Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
WackenDoc
15.11.2019, 20:59
Wir nennen sie Probanden oder (nur bei uns) Versicherte.
Ne, schon die mit echter Indikation- nach 1970 geboren, anamnestisch keine Masern durchgemacht, eine oder keine Impfung in der Kindheit, keine im Erwachsenenalter.
Die 1970 und knapp davor frage ich, ob sie wissen, ob sie die Masern hatten und kläre darüber auf, dass sie nicht unter die generelle Empfehlung fallen, die Impfung sinnvoll sein kann, sie das aber mit dem Hausarzt besprechen sollen- vor allem die kostenübernahme.
Also Gefäßchirurgie ist ja schön- bis auf die Patienten... kortikale Atherosklerose läss grüßen. Diese Woche hatten wir einen, den wir elektiv operieren wollten, in der Prämedikation fiel ein kardiales Problem auf, daraufhin wurde Diagnostik betrieben und schließlich wurde er freigegeben... am Tag vor der OP raunzt er rum, er wäre nie für eine Vollnarkose aufgeklärt worden, er hätte überhaupt gar keinen Anästhesisten gesehen. Komisch, dass seine Unterschrift unter der Narkoseaufklärung war. Und dass der Anästhesist es war, der die Diagnosekaskade angestoßen hat, war ihm auch nicht begreiflich zu machen.
Wobei das ja nicht mal der typische pAVKler ist. Den Prototyp hab ich diese Woche aufgeklärt (komplexe OP, ich habs versucht so gut wie möglich lang und breit in einfachen Worten zu erklären) "Haben Sie noch Fragen?"
"Ja. Wie lang muss ich hier bleiben und wann darf ich wieder rauchen?"
Ich machs bei Aufklärungen bei komplexen Sachen oft so dass ich auf die Aufklärung schematisiert drauf male was die Patienten für einen Ausgangsbefund haben und was wir planen zu machen. Da bleibt oft noch am Meisten hängen. Oft. Manchmal auch nicht viel. Auf der anderen Seite finde ich es auch schön dass die Patienten so wenige Fragen haben und sich einfach nur vertrauensvoll in unsere Hände begeben. Dieses Vorschussvertrauen ist schon eine Ehre finde ich.
Roadkiller
16.11.2019, 07:17
Gefäßpatienten sind früher oder später auch immer Hirnpatienten :D
Ich hab mal eine generelle Frage bzgl. Datenschutz.
Nehmen wir mal an ich befunde (als Radiologe) einen Befund eines Patienten und möchte gerne wissen was später rausgekommen ist (stimmt meine Diagnose etc). Ist es dann rechtlich i.O. wenn ich mir ein paar Wochen später den Arztbrief durchlese?
Manchmal möchte ich auch wissen ob der Patient überlebt hat, darf ich das nachschauen?
Ich hab mal eine generelle Frage bzgl. Datenschutz.
Nehmen wir mal an ich befunde (als Radiologe) einen Befund eines Patienten und möchte gerne wissen was später rausgekommen ist (stimmt meine Diagnose etc). Ist es dann rechtlich i.O. wenn ich mir ein paar Wochen später den Arztbrief durchlese?
Manchmal möchte ich auch wissen ob der Patient überlebt hat, darf ich das nachschauen?
Puh..ich schau regelmäßig nach, wie es den Patienten geht, die wir mit dem Rettungsdienst abgeliefert haben. Man macht sich halt auch Gedanken und kann eventuell was dazu lernen. Und außerdem ist es doch ein gemeinsamer Patient? ich finde es blöd, wenn aus einer anderen Abteilung Leute Aufnahmeberichte oder Briefe lesen, die nicht einmal im geringsten mit unseren Patienten/Kindern zu tun haben. Wenn ein Anästhesist den Brief eines FG liest, weil er eine NEC Op oder auch "nur" eine Leistenhernie operieren möchte, ist das doch sehr legitim!
. Dieses Vorschussvertrauen ist schon eine Ehre finde ich. Oder Ausdruck von Gleichgültigkeit dem eigenen Körper gegenüber. So ein Exemplar hatte ich heute auf jeden Fall. Da lag einiges im Argen. Unter anderem ein TSH von 48
- weil Schilddrüsentabletten einem auch egal sind...
Freak - ich finde es auch legitim, nachzugucken, wenn man an einem Fall direkt beteiligt war.
Hihi- ich bin heute an der Urologie vorbeigegangen auf dem Weg zur Röntgenbesprechung. Da wurde gerade ein Warenlager umgeräumt und eine Frauenstimme rief heraus "Braucht ihr noch Kondome?". Es antwortete aber keiner auf dem Flur - also nochmal ganz laut: "SABIIIIINE - BRAUCHT IHR NOCH KONDOOOOME?"
Bin also mit einem Grinsen im Gesicht in der Radiologie angekommen, war aber etwas zu früh, der Kollege saß da und befundete Schädel-Röntgen, anscheinend von der MKG, und diktierte vor sich hin "Zustand nach Extraktion... äh..31, 32...ich hasse Zähne....(zählt) 43, 44... könnt mir nichts Bescheuertes vorstellen....oh hallo Frau Kollegin".
Hach ja, manchmal ist Krankenhaus herrlich :-))
WackenDoc
21.11.2019, 20:32
Warum können mich die Kiffer und sonstige Drogenkonsumenten mich nicht einfach anlügen wie normale Patienten auch?
Wichtig ist im Datenschutz immer das begründete Interesse. Da du ja Mitbehandler bist, würde ich das bejahen (ohne Gewähr ;-) )
Kackbratze
21.11.2019, 23:55
Sowie die Behandlung beendet ist (bei einem Radiologen mit dem Befund), endet die "Mitbehandlung". Wenn das rauskommt, wird es eine interessantes Verfahren mit einem wegweisenden Urteil.
Ansonsten würde ich die Finger von fremden Akten oder Folgefällen lassen. Auf hoher See und vor Gericht....
Eigentlich vollkommen absurd, kann doch der Arzt was daraus für andere Patienten lernen. Dieser ganze Datenschutzfanatismus nimmt echt surreale Ausmaße an.
querfeldein
22.11.2019, 06:15
Sowie die Behandlung beendet ist (bei einem Radiologen mit dem Befund), endet die "Mitbehandlung".
Ja, so habe ich es auch vermittelt bekommen. Man darf nur die Informationen nachschlagen, die man für die Behandlung (Befundung) zwingend braucht. Der eigene "Lerneffekt" (- war es nun dies oder das?) sei nicht Grund genug um die Akte nochmal aufzumachen. Ist natürlich extrem bescheuert, weiß ich auch, wenn man jemals weniger diffuse Befunde schreiben will. Und zumal man sich als Radiologe schwertut die Patienten auf der Straße wiederzuerkennen. Aber das sehen die Juristen halt anders. (Wahrscheinlich darf man nicht mal zum eigenen Lernen Bilder im PACS angucken, wenn man die nicht befindet...?!?!)
roxolana
22.11.2019, 20:39
Was ist denn wenn man Student ist? Da behandelt man ja nicht, darf man sich denn dann demzufolge überhaupt keine Akten oder Bilder ansehen?
Kackbratze
23.11.2019, 07:07
Alleine nicht, ausser Du handelst im Auftrag. Mal eben das PACS nach interessanten Bildern filtern oder in Akten blättern ist nicht erlaubt.
Ich mache das als Pathologe regelmäßig, da ich fast immer ein Informationsdefizit habe und die Biopsie oftmals vor oder parallel zu weiteren klinischen Untersuchungen läuft und sich dadurch u.U. neues Aspekte ergeben, die eine Korrektur des pathologischen Befundes notwendig machen. Z.B. Leberbiopsie und Auto-AK usw. noch nicht bestimmt oder CUP-Syndrom und noch kein Staging gelaufen oder Granulome in der Biopsie und die MiBi/Serologie wird dadurch erst angestoßen usw.
WackenDoc
23.11.2019, 11:25
Das erste Mal drauf gekommen, dass es unredlich ist, einen Analphabeten einen Aufklärungsbogen unterschreiben zu lassen (ging um Datenschutz, Aufklärung über die Vorsorge und Impfaufklärung).
Kackbratze
23.11.2019, 18:25
Du greifst für deinen Befund auf die Akte zu, das ist nicht zu beanstanden, da du ja die Daten für deinen Befund benötigst. Genauso wie ein Radiologe für die Befundung alte Akten lesen darf um Dinge abzugleichen.
Sowie die Behandlung beendet ist (bei einem Radiologen mit dem Befund), endet die "Mitbehandlung". Wenn das rauskommt, wird es eine interessantes Verfahren mit einem wegweisenden Urteil.
.
Geil, mit Datenschutz läßt sich jede Demo und jedes Tumorboard killen. Hocken da doch immer auch ÄrztInnen rum, die mit dem konkreten Fall gar nicht befaßt sind.
Ansonsten gehe ich davon aus, daß ich als Radiologe im Rahmen eines stationären Aufenthalts als mitbehandelnder Arzt jederzeit auf die Akte zugreifen darf (Juristen mögen mich korrigieren), ich muß ja z.B. auch einen Nachtragsbefund erstellen können. Die Sinnhaftigkeit einer Folgeuntersuchung prüfen. Oder "meine" Laborwerte kontrollieren...
Ambulant wird die Sache ein wenig kniffliger. Da steht dem Datenschutz nämlich die Berichtspflicht (zumindest im KV-Bereich) entgegen, d.h. wenn der Patient eine Befundübermittlung ablehnt (kommt bisweilen vor), dürfte ich ihn gar nicht erst untersuchen. Umgekehrt hat der Pathologe natürlich keine Berichtspflicht an den erstbeschreibenden Radiologen. Das Problem kann man aber so lösen, in dem man bei interessanten Befunden eine Rückmeldung erbittet. Wenn der Patient damit einverstanden ist, ist es ok.
Alleine nicht, ausser Du handelst im Auftrag. Mal eben das PACS nach interessanten Bildern filtern oder in Akten blättern ist nicht erlaubt.
Grundsätzlich erlaubt ein PACS natürlich, persönliche Daten auszublenden. Der zu Trainierende kann dann natürlich aber nicht gezielt suchen und darf auch nicht wissen, wie man die Daten wieder "einschaltet". Wobei zumindest die ärztliche Schweigepflicht durch eine entsprechende Unterschrift gewahrt bleibt...wie auch schon vor der DSGVO..einfach nur noch krank...
Bei der Gelegenheit sei noch daran erinnert, daß der Gesundheitsminister pseudonymisierte (NICHT anonymisierte!) GKV-Krankendaten ganz offizell zur Handelsware machen will...es wird also spahnend, was da noch kommt. So in der Art:
Arzt darf Daten nicht einsehen, de/die SoFa und Arvato-Bertelsmann dagegen schon:-wand
WackenDoc
25.11.2019, 17:20
Unser Nachbarzentrum anonymisiert Laboranforderungen. Und unser QM hat zwei Aufklärungsbögen kreiert zum Thema Datenschutz, Schweigepflicht etc, die 80% deckungsgleich sind. Unsere Probanden wundern sich einfach nur noch.
So wie ich das verstanden habe, dürfte der Student die Daten sehen, die Klinik müsste aber den Patienten aufklären, dass Studenten der Klinik zu Ausbildungszwecken Zugriff haben.
Kackbratze
25.11.2019, 19:33
Arzt darf Daten nicht einsehen, de/dier SoFa und Arvato-Bertelsmann dagegen schon
Welcome to the future!
Arzt darf Daten nicht einsehen, de/dier SoFa und Arvato-Bertelsmann dagegen schon:-wand
Der normale Arzt hat halt keine Aufsichtsratposten für Parteigenossen oder andere Anreize für Politiker zu bieten. Daran scheitert es letztlich. :-nix
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