Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
Ich warte auch noch auf das ok der Personalabteilung bezüglich Urlaubsregelung. Ich habe noch 14 Urlaubstage dieses Jahr, habe aber auf 12,5% im Rahmen einer 12 monatigen Rotation in ein anderes Haus reduziert. Folglich kann ich nur Urlaub freitags machen, weil ich nur freitags dort arbeite. Das macht aber wenig Sinn, weil ich dann überhaupt nicht mehr dort arbeiten würde, um die Urlaubstage alle zu nehmen. Ab Juni bin ich wieder zu 100% dort. Habe einen Antrag gestellt für eine Sonderregelung. Die zuständige Mitarbeiterin war erst krank, dann im Urlaub. Sie war nicht mehr zuständig, sondern die Chefin, die war im Urlaub, jetzt krank. Nun muss das auf oberster Ebene geklärt werden. Weil noch mehr Mitarbeiter mir folgen...
Der Dienstplan fürs erste Quartal steht. Da noch Resturlaub zu nehmen wird schwierig. Naja, man wird sehen...
Trotzdem nervt das!
FirebirdUSA
12.12.2019, 17:52
Ich warte auch noch auf das ok der Personalabteilung bezüglich Urlaubsregelung. Ich habe noch 14 Urlaubstage dieses Jahr, habe aber auf 12,5% im Rahmen einer 12 monatigen Rotation in ein anderes Haus reduziert. Folglich kann ich nur Urlaub freitags machen, weil ich nur freitags dort arbeite. Das macht aber wenig Sinn, weil ich dann überhaupt nicht mehr dort arbeiten würde, um die Urlaubstage alle zu nehmen. Ab Juni bin ich wieder zu 100% dort. Habe einen Antrag gestellt für eine Sonderregelung. Die zuständige Mitarbeiterin war erst krank, dann im Urlaub. Sie war nicht mehr zuständig, sondern die Chefin, die war im Urlaub, jetzt krank. Nun muss das auf oberster Ebene geklärt werden. Weil noch mehr Mitarbeiter mir folgen...
Der Dienstplan fürs erste Quartal steht. Da noch Resturlaub zu nehmen wird schwierig. Naja, man wird sehen...
Trotzdem nervt das!
Kompliziertes Thema.. bei 14 Tagen aus 100% stehen dir bei 5 Tagewoche ja 3 Wochen zu. Wäre bei einer Reduktion auf einen Arbeitstag/Woche wenn man zu deinen Gunsten rundet drei Tage.. als drei Wochen nicht arbeiten. Keine 14 Wochen ;-)
So wie ihn verstehe hat er 12.5% in seinem ursprünglichen Haus aber arbeitet den Rest der Zeit im neuen Haus? Stehen ihm dann dort die restlichen Tage zu?
vanilleeis
12.12.2019, 19:13
Der in Vollzeit bereits erarbeitete Anspruch auf Urlaubstage verringert sich nicht, wenn man reduziert. Es bleibt auch dann bei 14 Tagen. Dazu gibt es mehrere Urteile
SusiSorgenlos
12.12.2019, 19:42
Weißt du auch wie es ist, wenn man Resturlaub aus Teilzeitarbeit hat und dann Vollzeit arbeitet?
Ich vermute stark auch da bleibt die Anzahl der Urlaubstage gleich. Du hast ja in dem Zeitraum wo du sie erworben hast entsprechend mehr Freizeit gehabt.
Ich vermute stark auch da bleibt die Anzahl der Urlaubstage gleich. Du hast ja in dem Zeitraum wo du sie erworben hast entsprechend mehr Freizeit gehabt.
Ja. Es ist sehr praktisch, z.B. während einer 50%-Stelle keinen Urlaub zu nehmen und die Urlaubstage erst dann zu nehmen, wenn man die Stundenzahl erhöht hat und Vollzeit arbeitet. Z.B. im ersten Halbjahr halbe Stelle, im zweiten Halbjahr volle Stelle, und 6 Wochen Urlaub im zweiten Halbjahr beantragen. In den 6 freien Wochen im zweiten Halbjahr wird man dann natürlich mit voller Stelle (plus Zulagen-Durchschnitt der vorangegangenen 3 Monate) bezahlt.
Weil den meisten Chefs und Kliniken das auch bewusst, versuchen sie, diesen Effekt zu vermeiden, zumindest dann, wenn Leute geplant von einer Teilzeit- auf eine Vollzeit-Stelle wechseln. Weil den meisten (zumindest jüngeren) Angestellten diese Problematik nicht bewusst ist, versuchen diese wiederum es nicht aktiv zu vermeiden, wenn es andersrum läuft: Erstes Halbjahr voll gearbeitet, zweites Halbjahr geplante Teilzeit-Stelle, und trotzdem nicht rechtzeitig daran gedacht, den Urlaub (oder mindestens einen Teil davon) im ersten Halbjahr zu beantragen. Klassischerweise läuft es ja auch so, dass man ewig lang Urlaub vor sich her schiebt, weil der angeblich nicht genommen werden kann. Irgendwann hat man die Schnauze voll und reduziert auf Teilzeit. Und *dann* erst wird allmählich der Resturlaub aufgebraucht.
Gibt ja auch gern so Regelungen, dass Leute zwar eine Teilzeitstelle bekommen, aber die ersten drei oder sechs Monate "zwecks Einarbeitung" erst mal Vollzeit arbeiten sollen. Die nehmen natürlich auch nicht gleich am Anfang Urlaub und sind dann überrascht, als ihnen klar wird, dass ihr Urlaub mit der halben Stelle plötzlich (finanziell) nur noch "die Hälfte wert" ist.
Also bei uns haben diese Regelungen ganz sicher viel öfter zu Nachteilen bei den Assistenzärzten geführt als zu Vorteilen für die Assistenzärzte.
Ja, im alten Haus arbeite ich 12,5% aktuell. Und ja ich habe Anspruch auf die 14 Urlaubstage. Ist nur die Frage, wann ich die nehmen kann. Fünf muss ich wohl bis 31.03. nehmen. Das werde ich auch machen. Habe dann eben fünf mal einen Freitag frei. Das ist ja nicht verkehrt.
Ich vermute, dass du das falsch verstehst. Aber natürlich hängt das ganze Procedere davon ab, wie euren gesamten Abmachungen bezüglich der Rotation usw. geregelt sind.
Wie FirebirdUSA schon geschrieben hat, wäre es dann, wenn du auf 12,5% reduziert hast und dann nur 1 Tag pro Woche zur Arbeit kommst (und den anscheinend nicht mal voll, wären ja sonst 20%), formalrechtlich vermutlich so, dass du dann für 1 Tag frei jeweils für die ganze Woche Urlaub einreichen müßtest. Wenn man nicht jeden Tag 12,5% der regulären Arbeitszeit arbeitet, sondern die gesamte Arbeitszeit der Woche auf einen einzigen Tag kumuliert, dann muß man entsprechend auch die Urlaubstage der gesamten Woche auf diesen einzelnen Urlaubstag kumulieren. D.h. um den Freitag frei zu haben, müßte man 5 Tage Urlaub einreichen.
So ganz klar geworden ist die Art und Weise, wie du wirklich angestellt bist und wie das mit der Rotation geregelt ist, aus deinen Postings nicht. Am logischsten klänge es, wenn du jeweils 4 Tage beim Rotationsarbeitgeber und 1 Tag (Freitag) beim vorherigen Arbeitgeber nimmst und somit jeweils 1 Woche frei mit 5 Tagen Urlaub. Kann man nicht sagen ohne Kenntnis des Vertrags. Aber ich glaube, du wolltest hier ja auch keine Hilfe, sondern nur ein bißchen deinen Unmut los werden, dass du noch nicht weißt, wie es geregelt wird, und keiner dir bisher Auskunft gegeben hat. :D
Am Ende zählt, was bezüglich der Rotation bei euch vereinbart ist oder wird bzw. wie kooperativ der Arbeitgeber sich verhält oder was allgemein als ungerecht empfunden wird. Nur rein formal, ohne irgendwelche Sonderregelungen oder Entgegenkommen des Arbeitgebers wegen gefühlter Ungerechtigkeit oder was auch immer, wäre es normalerweise eben nicht so, dass man seine Wochen-Arbeitszeit an einem Tag kumulieren kann, den Urlaubsanspruch aber nicht auf den einen Tag kumuliert.
Ich habe zur Zeit eine 50%-Stelle, arbeite aber nur an 2,5 Tagen pro Woche. Tarifvertraglich habe ich 30 Tage Urlaubsanspruch, entspricht 6 Wochen bei der im Tarifvertrag vorgesehenen 5-Tage-Woche. Und genau diese 6 Wochen bekomme ich auch frei. Ich kann nicht sagen "ah ich habe ja 30 Tage Urlaubsanspruch, ich nehme meinen Urlaub nur Montag und Dienstag und dann nochmal nen halben Tag am Mittwoch, auf die Weise mache ich 12 Wochen im Jahr frei". Ich habe mich vor der Reduktion extra beim Rechtsanwalt erkundigt, weil ich (aus gewohnheitlicher Erfahrung mit Personalabteilungen und allgemeinem Glauben an das Schlechte im Menschen) so Tricks vom Arbeitgeber befürchtete wie dass der meinen Urlaub bei so einer Verteilung der Wochenarbeitszeit dann nur an Tagen genehmigt, an denen ich sowieso frei hätte. :D
Der in Vollzeit bereits erarbeitete Anspruch auf Urlaubstage verringert sich nicht, wenn man reduziert. Es bleibt auch dann bei 14 Tagen. Dazu gibt es mehrere Urteile
Ich habe dieses Posting übersehen / nicht genau genug gelesen, als ich oben auf freak geantwortet habe (mein Posting #36827). Also nochmal zur Klarstellung:
Tatsächlich verringert sich der Anspruch auf Urlaubstage nicht, wenn man reduziert. Dies bezieht sich aber nur auf Urlaubstage unter der Vorstellung, dass sich die vereinbarten Arbeitstage im Zusammenhang mit der Reduktion nicht änden. Also wenn man 100% bei einer 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag) arbeitet und dann auf Teilzeit geht, die aber immer noch auf eine 5-Tage-Woche verteilt ist, dann ändert sich die Anzahl der Tage bei der Urlaubsberechnung nicht.
Wenn die Reduktion der Wochenarbeitszeit aber gleichzeitig mit einer Reduktion der Tage einhergeht, an denen diese Wochenarbeitszeit erbracht wird (also z.B. eine 4-Tage-Woche), dann kann man nicht einfach die anhand einer 5-Tage-Woche berechneten Urlaubstage übernehmen und auf eine 4-Tage-Woche anwenden mit nur 4 verbrauchten Tagen pro Woche. Das funktioniert nicht. Es gibt dann je nach Fallkonstellation unter Umständen komplizierte Berechnungen.
Entsprechende rechtliche Information zum Beispiel hier (https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/urlaub-berechnung-teilzeit-sonderfaelle-341-unregelmaessig-verkuerzte-arbeitszeit_idesk_PI42323_HI2713480.html).
Der von mir in Posting #36827 geschilderte Sachverhalt mit den typischen Vor-/Nachteilen für Arbeitnehmer bei Änderung der Arbeitszeit bezog sich auf eine Situation mit Beibehaltung der 5-Tage-Woche. Wenn man bei durchgehend bestehender 5-Tage-Woche zum 1.7. von Vollzeit auf 50% Teilzeit reduziert (z.B. ab 1.7. jeden Tag Montag bis Freitag um 12 Uhr heim geht), dabei im ersten Halbjahr aber noch keinen Urlaub genommen hat, dann bleibt der volle Urlaubsanspruch (z.B. 30 Tage) im zweiten Halbjahr erhalten. Man erhält für jeden Urlaubstag, den man im zweiten Halbjahr nimmt, aber nur halb so viel Geld, wie wenn man den Urlaubstag noch im ersten Halbjahr (bei noch 100%-Stelle) genommen hätte. Entsprechend erhält man bei der entgegengesetzten Konstellation (im 1. Halbjahr halbe Stelle, im 2. Halbjahr volle Stelle bei durchgehender 5-Tage-Woche) im 2. Halbjahr für jeden Urlaubstag vollen Lohn, auch wenn man nur den halben Lohn erhalten hätte, wenn man den Urlaubstag im 1. Halbjahr genommen hätte. Aus dem Grund achten (manche) Arbeitgeber ganz gerne darauf, dass jemand bei Reduktion oder Erhöhung seiner Arbeitszeit den Urlaub anteilsmäßig so verteilt, dass dabei auf keinen Fall ein Nachteil für den Arbeitgeber entsteht.
In dem Fall mit der halben Stelle im 1. Halbjahr und vollen Stelle im 2. Halbjahr wird man z.B. evtl. vom Chef mündlich aufgefordert, mindestens 15 der 30 im Gesamtjahr anstehenden Urlaubstage auch noch im 1. Halbjahr zu nehmen. Inwieweit so eine Aufforderung vom Arbeitgeber rechtsverbindlich eingefordert werden kann, weiß ich nicht, aber es passiert definitiv bei manchen Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Urlaubsplanung, wenn Umstellungen der Arbeitszeit zu dem Zeitpunkt schon bekannt sind.
vanilleeis
13.12.2019, 05:41
Pflaume: das ist nicht korrekt. Es bleibt bei 14 Tagen, in dem beschriebenen Modell 14 Wochen, falls diese 14 Tage während der Vollzeittätigkeit erworben wurden.
siehe z.B. BAG Urteil vom 10.02.2015 – 9 AZR 53/14
"Kann ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen Urlaub nicht nehmen, darf nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs wegen des Übergangs in eine Teilzeitbeschäftigung nicht verhältnismäßig gekürzt werden. Das Argument, der erworbene Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub werde bei einer solchen Kürzung nicht vermindert, weil er - in Urlaubswochen ausgedrückt - unverändert bleibe, hat der EuGH unter Hinweis auf das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter ausdrücklich verworfen. Aufgrund dieser Rechtsprechung des EuGH konnte an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht festgehalten werden, nach der die Urlaubstage grundsätzlich umzurechnen waren, wenn sich die Anzahl der mit Arbeitspflicht belegten Tage verringerte."
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2015&nr=17869
woah krass. Dass sich das geändert hat, war mir in der Tat nicht bekannt. Habe ich regelmäßig anders (https://www.experto.de/businesstipps/reduzierung-der-arbeitszeit-so-veraendert-sich-der-resturlaub.html) erlebt, allerdings war das zugegebenermaßen bis 2015. Vielen Dank!
Ich wollte tatsächlich nur meinen Unmut über die Lage kundtun. Tatsächlich werde ich nur an den Tagen Urlaub nehmen können, an denen ich auch bei dem Arbeitgeber arbeite. Meine Ambulanz im anderen Haus ist bis März natürlich schon ausgebucht.!Das ist äußerst schwierig alle umzubuchen. Außerdem brauche ich die Tage noch für meinen Katalog. Will mich dann für meine Prüfung anmelden.
FirebirdUSA
14.12.2019, 08:56
woah krass. Dass sich das geändert hat, war mir in der Tat nicht bekannt. Habe ich regelmäßig anders (https://www.experto.de/businesstipps/reduzierung-der-arbeitszeit-so-veraendert-sich-der-resturlaub.html) erlebt, allerdings war das zugegebenermaßen bis 2015. Vielen Dank!
War auf dem selben Stand. Danke für die Aufklärung. Auch wenn ich das Urteil von der Begründung nicht nachvollziehen kann... andersherum ist es vermutlich dann aber genauso.
][truba][
17.12.2019, 14:34
Ich erinnere mich noch daran, diesen Bogen ausgefüllt und weggeschickt zu haben.
Das ich nur einer von 2000 von möglichen >7000 Kollegen bin die diese Umfrage beantwortet hat, zeigt ja schon wieder, welch Duckmäusertum (oder Desinteresse) bei den Assistenten vorherrscht.
Nicht dass solche "Erhebungen" was bringen würden aber als Aussenstehender würde ich auch denken "Na den andern 5000 geht es ja sicher gut. Die 2000 sollen sich mal nicht so anstellen".
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/12/aerzte-ueberlastet-umfrage-marburger-bund-berlin-brandenburg.html
Pampelmuse
17.12.2019, 17:46
Okay, ich vermelde die schlimmste ZNA-Nachtschicht meines bisherigen Berufskarriere. Allerallerallerschlimmste! Es war wirklich ALLES dabei, was es in meinem Fach an vital bedrohenden Notfällen gibt- und alle kamen sie innerhalb einer Stunde.
][truba][
17.12.2019, 18:05
Ja, da bin ich auch gespannt. Perforiertes Ulcus mit Blutung fällt mir direkt ein. Ileus natürlich ggf. mit Perforation.
Wenn du Gefäßchirurgie mitmachst, wird es schier unendlich.
Ich bin gespannt!
Und auch wenn es scheiße gewesen ist, ist es jetzt vorbei und du hast auf jeden Fall was gelernt. Man muss immer auch kurz das gute sehen. Zumindest sollte man es versuchen
Pampelmuse
17.12.2019, 18:08
Ähm, ich weiß nicht, ob ich das hier schreiben kann- wegen zu großem Wiedererkennungswert.
Ich hab' noch vier Nächte vor mir (von sieben insgesamt) und will gar nicht wissen, was da jetzt noch so kommt... :-blush
Kackbratze
17.12.2019, 20:13
Okay, ich vermelde die schlimmste ZNA-Nachtschicht meines bisherigen Berufskarriere. Allerallerallerschlimmste! Es war wirklich ALLES dabei, was es in meinem Fach an vital bedrohenden Notfällen gibt- und alle kamen sie innerhalb einer Stunde.
Loch in Milz, Loch in Leber, Loch in Darm, Loch in Lunge, Darm in Loch wo keins hingehört, kein offenes Loch mehr am Hintern und zum Abschluss ein Loch im Magen. Und die mesenteriale Ischämie als Betthupferl.
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