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Moorhühnchen
29.03.2020, 13:30
Nur mal so für mich, um einschätzen zu können, ob ich hinterm Mond lebe oder ob es vielleicht wirklich nicht so in der Diskussion war: neue Weiterbildungsordnung hat man ja hier und da schonmal gehört und Hessen hat jetzt gerade auf der homepage der LÄKH (https://www.laekh.de/aerzte/weiterbildung) kundgetan, dass die neue WBO ab 1.7.2020 in Kraft treten wird.
Dass die WB-Zeit für die spezielle Intensiv dabei von 12 auf 18 Monate verlängert wird, habe ich hier sonst noch nirgends gelesen. Ist das, weil es mich bisher nie interessiert hat? Haben andere das eher auf dem Schirm gehabt?
Einige wird es ja vielleicht aufgrund der abgesagten FA-Prüfungen betreffen, dass sie die Intensivzeit nicht rechtzeitig vor dem 1. Juli beginnen können und deswegen dann auch 6 Monate länger machen müssen.....
FAQ: https://www.laekh.de/images/Aerzte/Weiterbildung/WB_Ausschuss_FAQ_neue_WBO.pdf
Matzexc1
29.03.2020, 13:40
Nur mal so für mich, um einschätzen zu können, ob ich hinterm Mond lebe oder ob es vielleicht wirklich nicht so in der Diskussion war: neue Weiterbildungsordnung hat man ja hier und da schonmal gehört und Hessen hat jetzt gerade auf der homepage der LÄKH (https://www.laekh.de/aerzte/weiterbildung) kundgetan, dass die neue WBO ab 1.7.2020 in Kraft treten wird.
Dass die WB-Zeit für die spezielle Intensiv dabei von 12 auf 18 Monate verlängert wird, habe ich hier sonst noch nirgends gelesen. Ist das, weil es mich bisher nie interessiert hat? Haben andere das eher auf dem Schirm gehabt?
Einige wird es ja vielleicht aufgrund der abgesagten FA-Prüfungen betreffen, dass sie die Intensivzeit nicht rechtzeitig vor dem 1. Juli beginnen können und deswegen dann auch 6 Monate länger machen müssen.....
FAQ: https://www.laekh.de/images/Aerzte/Weiterbildung/WB_Ausschuss_FAQ_neue_WBO.pdf
Kam in meinem Bewerbungsgespräch tatsächlich vor, offenbar ist das in den Fachgesellschaften ausgeknobelt worden. Ich würde mal nach einer Härtefallregelung fragen.
Moorhühnchen
29.03.2020, 14:03
Kam in meinem Bewerbungsgespräch tatsächlich vor, offenbar ist das in den Fachgesellschaften ausgeknobelt worden. Ich würde mal nach einer Härtefallregelung fragen.Härtefall für mich ja jetzt eher nicht, ich habe mich einfach nur zu spät dazu entschieden, die ZB zu machen. Aber ich finde den Zeitraum zwischen Bekanntgabe (15. März) und Einführung (1. Juli) ziemlich kurz und angesichts der aktuellen Ausnahmesituation auch ziemlich dämlich.
Wollte es gerne andiskutieren und wissen, ob es andere vielleicht auch so gar nicht mitbekommen haben!
Der CA in einem meiner Bewerbungsgespräche wusste nur, DASS es eine Änderung/Verlängerung geben soll, aber nicht wann diese eingeführt wird. Ich bin mir sicher, der andere CA, wo ich mich beworben habe, hat das noch nichtmal auf dem Schirm, da gerade aus einem anderen Bundesland hier angekommen...
Für mich wäre jetzt interessant, ob Bayern auch eine Verlängerung der Intensivzeit plant. Für mich wäre pendeln nach Bayern durchaus machbar, wenn ich mir dadurch 6 Monate Schichtdienst spare!!!
Herbstblume90
29.03.2020, 14:06
Hallo!
Man kann sich- zumindest in Niedersachsen- entscheiden, welche WBO man macht, wenn man zu einem Zeitpunkt angefangen hat, als die 2. noch nicht galt.
Liebe Grüße!
Moorhühnchen
29.03.2020, 14:10
Meine Diskussionsgrundlage bezog sich jetzt auf Kollegen, die die WB-Zeit für die spezielle Intensiv derzeit nicht beginnen können, weil ihre FA-Prüfungen auf Eis liegen.... ist ja schließlich fraglich, ob die alle rechtzeitig vor dem 1. Juli 2020 (Stichtag) stattfinden und nachgeholt werden können.
Neu ist ja, dass die 18 Monate komplett NACH der FA-Prüfung absolviert werden müssen.
Feuerblick
29.03.2020, 14:20
Es wird dennoch eine Übergangszeit geben, in der man entscheiden darf, auf Grundlage welcher WBO man seine Weiterbildung machen möchte, wenn man sie beginnt. Das dürfte wohl auch für Zusatzweiterbildungen gelten. Frag doch mal bei der Landesärztekammer nach, wie das gehandhabt wird. .
WackenDoc
29.03.2020, 14:24
Normalerweise gilt das nur für schon begonnene Weiterbildungen. Bei denen kann man sich aussuchen, ob man nach alter oder neuer WBO abschließt.
Evtl gibt es eine Sonderregelung, wenn die WB nicht beginnen konnte, weil der Facharzt coronabedingt fehlt. Also FA-Reife, aber Prüfung verschoben.
Und wenn das einzige Kriterium, das anders ist, die Frage ob 12 oder 18 Monate... Puh, wüsste nicht, wer sich dann freiwillig für 18 entscheiden würde.
Moorhühnchen
29.03.2020, 14:33
Und wenn das einzige Kriterium, das anders ist, die Frage ob 12 oder 18 Monate... Puh, wüsste nicht, wer sich dann freiwillig für 18 entscheiden würde.Eben, ich glaube, dann schick ich doch nochmal ne Bewerbung nach Bayern raus. :-))
Ist ja nicht nur 6 Monate WB-Zeit mehr, sondern evtl. Schichtdienst und Gehaltsverlust. :-?
Ich wollte es einfach gerne mal hier schreiben, weil es an mir wie gesagt völlig vorbeigegangen ist und ich es nicht wusste, dass eine Verlängerung in der Mache ist.
Ich frage mich ja, ab wann man die ZB beginnt. Bisher konnte man sich ja (insofern die Klinik dafür weiterbildungsermächtigt ist) ein Jahr ICU vor dem Facharzt für die ZB anrechnen lassen. Das fällt mit der neuen WBO ja weg. Darf ich dann wohl nach der alten WBO meine Zusatzbezeichnung machen, auch wenn ich jetzt z.B. erst am 01.07. mit dem zweiten Jahr Intensiv beginne? Fragen über Fragen...
Moonchen
29.03.2020, 15:03
Also die LÄK BW hat mir gesagt dass der Zeitpunkt der Zusatzweiterbildung nicht ab dem Tag der Facharztprüfung gerechnet wird sondern ab dem Tag ab dem man Facharztreif ist - sprich die Weiterbildungszeit abgeschlossen hat. Das ist zwar nach aktueller WBO so aber vlt haben die das ja auch übernommen - die meinten damals zu mir dann auch “es kann ja auch mal an und liegen dass eine Prüfung verschoben wird “
Moorhühnchen
29.03.2020, 15:15
Ich frage mich ja, ab wann man die ZB beginnt. Bisher konnte man sich ja (insofern die Klinik dafür weiterbildungsermächtigt ist) ein Jahr ICU vor dem Facharzt für die ZB anrechnen lassen. Das fällt mit der neuen WBO ja weg. Darf ich dann wohl nach der alten WBO meine Zusatzbezeichnung machen, auch wenn ich jetzt z.B. erst am 01.07. mit dem zweiten Jahr Intensiv beginne? Fragen über Fragen...Das ist ein sehr guter Einwand!
Ich wollte eigentlich gar keine Nachfrage bei der LÄK starten, weil ich mir für mich selbst gar keine Chancen ausgerechnet habe. Ich habe meinen Facharzt 9/2014 gemacht, also ist das erste Jahr meiner Intensivzeit an einer Klinik mit WB-Ermächtigung mehr als 5 Jahre her... seitdem habe ich zwar in jedem Dienst Intensiv gemacht, aber eben ohne WB-Ermächtigung. Ob da eine Chance besteht, das "2. Jahr" ab Oktober 2020 doch noch nach alter Regelung dranzuhängen?
Also nerv ich doch nochmal bei der LÄK nach.
Feuerblick
29.03.2020, 15:36
Ich würde definitiv mal nachfragen. Nicht, dass du am Ende mehr machst, als nötig gewesen wäre. Genug Erfahrung hast du am Ende ja, auch wenn du ohne WB-Ermächtigung jahrelang Intensiv betreut hast...
Moorhühnchen
29.03.2020, 15:39
Ich würde definitiv mal nachfragen. Nicht, dass du am Ende mehr machst, als nötig gewesen wäre. Genug Erfahrung hast du am Ende ja, auch wenn du ohne WB-Ermächtigung jahrelang Intensiv betreut hast...Naja, auf unserer Intensiv hab ich definitiv mehr verlernt als dazugelernt!!!!!!! :-oopss
Die Diskussionen an anderer Stelle hast Du ja zT. mitverfolgt (enterale/parenterale Ernährung, Relaxanzperfusor...). :-notify
Habe auch gerade gesehen, dass "meine" Sachbearbeiterin von damals, die mich so nett durch die FA-Zeit begleitet hat, wieder da ist und jetzt für die Intensivmedizin zuständig ist! :-love
Feuerblick
29.03.2020, 15:46
*grins* Aber wenn du es schon mal konntest und ja auch motiviert bist (wie ich an anderer Stelle sehen konnte), dann wirst du den Kram schnell wieder draufhaben. Dafür sollten 12 Monate nun wirklich ausreichen ;-)
Und die Leutchen bei der LÄKH sind ja eigentlich auch sehr bemüht und freundlich. Mit einzelnen Ausnahmen natürlich...
Moorhühnchen
30.03.2020, 11:28
So, vorhin mit der LÄK telefoniert. Die Sachbearbeiterin legt die Regelung so aus, dass ich tatsächlich die WB-Zeit erst im Oktober neu beginnen würde und damit unter die neue 18-Monate-Regelung falle.
Allerdings kommt es nun darauf an, wieviel Intensiveit mir noch vom Tag der FA-Reife (nicht FA-Prüfung!) anerkannt wird, das könnte gerade noch 6 Monate ergeben.... Anfrage an meinen Ex-Chef läuft.
Wenn es sehr blöd läuft, gelten für mich die 18 Monate, wenn es super-optimal läuft, müsste ich sogar nur 6 Monate machen!! :-notify
Sehr komische Regelung, finde ich.
Pampelmuse
03.04.2020, 11:32
Habe diese Woche ZNA-Spätdienst. Anfangs der Woche mal wieder eine Schwangerschaft erstdiagnostiziert. :-)) War wohl erwünscht, und die Patientin hat sich sehr gefreut.
Ansonsten sind mittlerweile auch die chirurgischen Patienten nebenbefundlich verdächtig auf COVID19 (wie gefühlt 99,9% der Bevölkerung) bzw. schon positiv getestet und mit Symptomen. Mäh!
Hier ist es noch soo ruhig, gerade in der Chirurgie... fast schon gespenstisch. Habe schon 2h Dienst und nur 2 Anrufe bekommen und einer davon war der Hintergrund um mir zu sagen, dass er jetzt sein Auto wäscht und nur über Handy zu erreichen ist. Ich habe schon meine Lernkarten durch (und das sind viele), habe schon im beengten Dienstzimmer Yoga gemacht und diverse Zeitungsartikel durch... jetzt nehme ich mir mal ein paar Ärzteblätter zum Aussortieren vor.
Moorhühnchen
08.04.2020, 17:13
Sooo, mein Anliegen zur Zusatzweiterbildung Intensivmedizin wurde nun an die Rechtsabteilung der LÄKH weitergeleitet und ich habe eine Antwort erhalten, die vielleicht auch für den ein oder anderen hier relevant sein könnte:
Mein nach der FA-Reife abgeschlossener WB-Abschnitt von max. 7,5 Monaten kann zwar anerkannt werden, aber da ich mich zum Stichtag des 30.6.2020 nicht in Weiterbildung für die spez. Intensiv befinde, gilt angeblich keine Übergangsregelung und ich muss die 18 - 7,5 Monate, also noch 10,5 Monate absolvieren. Mit Übergangsregelung nach alter WBO wären es 4,5 Monate.
Laut LÄKH gilt:
Wenn man den Paragraphenteil der neuen WBO, die am 01.07.2020 in Kraft treten soll, zu Rate zieht steht dort unter §20 Allgemeine Übergangsbestimmungen wie folgt:
(1) Soweit in Abschnitt B und C keine speziellen Regelungen getroffen sind, gelten die allgemeinen Übergangsbestimmungen.
(6) Kammerangehörige, die sich bei Inkrafttreten dieser WBO in der Weiterbildung zum Erwerb einer Zusatzweiterbildung befinden, können diese innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach den Bestimmungen der bisher gültigen WBO abschließen und die Prüfung beantragen.
Genau so und in dieser Schriftgröße wurde es mir mitgeteilt. Jeder, der sich also am Stichtag des 30.6.2020 nicht IN der Weiterbildung befindet, fällt auch nicht unter die Übergangsregelung.
Ganz schön dickes Ei, wie ich finde.
Ach, das hatte in an anderer Stelle eben falsch verstanden. Ich dachte, man wolle Dir diese siebeneinhalb Monate komplett gar nicht anerkennen. So liest es sich ja schon anders. Immer noch ärgerlich, aber nicht komplett achtzehn noch zu machen. Und bei den Erzählungen Deine Intensiv betreffend vielleicht nicht so doof, da noch Erfahrung zu sammeln ;-)
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