Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
WackenDoc
23.07.2020, 16:11
Nein, nicht für Kündigungsfristen, sondern z.B. für Erfahrungsstufen.
Ja panisch
23.07.2020, 16:37
oh nein, was hast du denn für eine Stelle? wenn ich mich recht erinnere, bist du noch jung-assistent?
Frage mich auch gerade, ich arbeite bei einem kommunalen Haus seit 1,5 Jahren und gehe davon aus, dass meine Kündigungsfrist 6 Wochen ist? Vorher habe ich ein halbes Jahr woanders gearbeitet, aber das bezieht sich doch eigentlich immer auf die aktuelle Beschäftigungszeit?
conquistador
23.07.2020, 22:42
Frage mich auch gerade, ich arbeite bei einem kommunalen Haus seit 1,5 Jahren und gehe davon aus, dass meine Kündigungsfrist 6 Wochen ist? Vorher habe ich ein halbes Jahr woanders gearbeitet, aber das bezieht sich doch eigentlich immer auf die aktuelle Beschäftigungszeit?
Es bezieht sich immer auf deine aktuelle Arbeitsstelle. Mit deinen Berufsjahren bei den alten Arbeitgebern hat es gar nichts zu tun.
Im §35 zur Kündigungsfrist steht:
"Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) ..."
Absatz 3 Satz 3 hat mit der Kündigungsfrist an sich nichts zu tun.
alpenvogel
24.07.2020, 12:11
Ich habe bisher hier nur still mitgelesen, befinde mich grade aber in einer Art Umbruchsituation und weiß nicht recht, wie es für mich weitergehen kann.
Ich möchte so schnell wie möglich aus der Klinik raus, bin jetzt zwei Jahre in der Inneren im Akut-KH. Jetzt tu ich mich leider etwas schwer, mir meinen weiteren Weg zu bahnen. Befinde mich auch im Arbeitsverhältnis und habe da jetzt nicht die Eile, mir dringend etwas neues zu suchen (auch wenn meine Psyche aktuell danach schreit). Ich kann mir die Allgemeinmedizin und/oder die Allgemeinmedizin vorstellen, schließe auch zwei FÄ nicht aus, frage mich dann nur welche Reihenfolge sinniger ist.
Habe mich auch umgeschaut nach kürzeren Weiterbildungsabschnitten in patientennahen Fächern wie Anästhesie und Neurologie im Akut-KH, allerdings waren die dann nicht so amused, als es darum ging, den VErtrag nur für 6 Monate-1 Jahr auszustellen, weil ich dann wieder weg wäre.. Oder sollte man sowas im Vorfeld nicht sagen?
roxolana
24.07.2020, 21:29
Warum solltest du es sagen? Abgesehen davon, vielleicht findest du Anästhesie ja so toll, dass du dort hängenbleibst.
Rettungshase
24.07.2020, 23:22
Ich kann mir die Allgemeinmedizin und/oder die Allgemeinmedizin vorstellen, schließe auch zwei FÄ nicht aus, frage mich dann nur welche Reihenfolge sinniger ist.
Ich würde erst Allgemeinmedizin machen und dann Allgemeinmedizin.
Ich würde erst Allgemeinmedizin machen und dann Allgemeinmedizin.
Ich würds genau andersrum machen. Dann kann man sich die Zeiten des ersten Facharztes auf den zweiten besser anrechnen lassen. Geht schneller. Lernt man vielleicht weniger, ist aber effektiver.
Moorhühnchen
25.07.2020, 00:37
Gestern abend hitzige Diskussion mit einem Freund (Elektriker) über das Thema "Narkosen" gehabt.
Ausgangspunkt war seine Behauptung bei Kindernarkosen würde man generell keinen Venenzugang vor Narkoseeinleitung legen.
Mein Veto wollte er nicht gelten lassen, bei der Tonsillektomie seiner Tochter wurde das ja immerhin so gemacht, deswegen ist das Standard und richtig so. Wir alle wissen, dass es teilweise so praktiziert wird, was die Vorgehensweise aber dennoch nicht richtiger macht oder legitimiert und vor allem nicht der Standard sein sollte. Ich habe versucht, ihm zu erklären, dass wir in der Anästhesie bei jeder Popel-Lokalanästhesie nen Zugang legen, denn es kann ja jederzeit zB. zu ner allergischen Reaktion kommen.... darüber kamen wir dann auf Zahnärzte.
Nun ja, wie isses denn bei denen? Wie stehen Zahnärzte in der Haftung, wenn es bei einer LA zu einer allergischen Reaktion kommt und kein Venenzugang liegt? Vermutlich hat jeder von uns schonmal ne LA beim Zahnarzt gehabt, vermutlich zu 99% ohne liegenden Zugang. Wird sich hier im Fall des Falles auf den herbeieilenden RTW verlassen?
Dass es ja seit einiger Zeit die Empfehlung gibt, selbst bei Gastros und Colos mit anwesendem Anästhesisten zu arbeiten, die vermutlich in den meisten Krankenhäusern und Praxen ignoriert wird, lasse ich mal außen vor.
Weiß jemand was über die rechtliche Situation bei Zahnärzten und LA?
PS: der Abend endete damit, dass er nach dem Essen, bzw. dem Streitgespräch aufgestanden und an seinen PC gegangen ist, während ich mit seiner Frau TV geguckt habe. Er wollte seine Behauptungen mittels Dr. Google untermauern, ich habe ihn dann den Rest des Abends aber nicht wiedergesehen... keiner wollte von seinem Standpunkt abweichen! :-))
Ist jetzt nur eine einseitige Erfahrung aus Rettungsdienstzeiten aber ich bin oft genug mit RTW und NEF in Zahnarztpraxeb (und auch andere Praxen) gefahren weils da Probleme gab und seltenst liegende Zugänge vorgefunden. Also auf herbeieilenden Rettungsdienst wurde sich zumindest in meiner Stadt gerne verlassen.
Wie das jetzt von offiziell Haftungsrechtlicher Seite aussieht, weiß ich jetzt nicht. Aber es gab zumindest Praxen in denen ich mehrfach war aber vermutlich greift das das „wo kein Kläger, da kein Richter“-Prinzip.
Ich bin zwar kein Zahnarzt, aber für eine Wundversorgung in der Notaufnahme in LA lege ich auch keinen Zugang, bzw kenne auch keinen der das mit macht. Und bei ambulanten OPs in LA ohne Standby gibt's den Zugang eigentlich nur wenn eine Singleshotantibiose gebraucht wird.
Im Vergleich zur Narkoseeinleitung sind das für mich irgendwie zwei paar Stiefel. Bzw die LA Verfahren die mit Standby liefen waren dann die die eben etwas aufwendiger waren oder ängstliche Patienten. Da ist das dann schon sinnvoll.
Feuerblick
25.07.2020, 07:32
Sehe ich ähnlich. Bei Wundversorgungen haben wir auch nie einen Zugang gelegt. Allenfalls dann, wenn der Patient schon in der Anamnese Allergien gegen alles und jeden angegeben hat. Dann als Vorsichtsmaßnahme. Sonst nie.
Ich denke, das ist beim Zahnarzt ähnlich. Da habe ich in all den Jahren mit wirklich vielen LA noch nie einen Zugang gelegt bekommen. Wäre auch nie auf die Idee gekommen, dass das notwendig wäre.
Moorhühnchen
25.07.2020, 09:27
Die Frage ist für mich ja eigentlich nur, ob es in einem Prozess dann im Nachhinein gefordert sein könnte, oder ob dann auch das Prinzip gilt, "haben wir noch nie so gemacht, weil's in 99,99% der Fälle gut geht".
Dass es nicht gemacht wird, weil es in den allermeisten Fällen unnötig und übertrieben ist, ist mir schon klar. Aber wie sieht es der Richter?
Ketzerische Frage, ich weiß. :-))
Der Richter sieht das, was der Gutachter schreibt ;-) und nachdem in solchen Prozessen Zahnärzte von Zahnärzten begutachtet werden, sollte es da kein Problem geben. Ich habe noch nie einen Zugang gelegt, ich würde damit jetzt nicht anfangen.
Da Lokalanästhesie seit mittlerweile über hundert Jahren ohne intravenösen Zugang durchgeführt werden und es kein dementsprechendes Urteil, eine Handlungsempfehlung oder Leitlinie gibt und mir auch keine dezidierten Gefängnisse für Zahnärzte bekannt sind, würde ich mich ganz entspannt zurücklehnen und auch weiterhin LA ohne Zugang durchführen
Ich würde erst Allgemeinmedizin machen und dann Allgemeinmedizin.
Interessant, zwei mal allgemeinmedizin :D
Heerestorte
25.07.2020, 15:52
Interessant, zwei mal allgemeinmedizin :D
"Oh, Hallo Herr Kapitän offensichtlich. Ich habe Sie lange nicht gesehen."
Irgendwann hat auch der Letzte den Witz kapiert ;-)
Rettungshase
25.07.2020, 23:24
@ anignu: Ich mochte deine Antwort sehr :D
Ausgangspunkt war seine Behauptung bei Kindernarkosen würde man generell keinen Venenzugang vor Narkoseeinleitung legen.
"generell" ist ja prinzipiell schon mal falsch ;)
Man muss eben gut selektionieren, bei welchem Kind man es machen kann und welches Kind man damit in unnötig große Gefahr bringt (diverse syndromale Kids oder welche mit erwartet schwierigem Atemweg, diverse Herzfehler...)
Andererseits gibt es eben auch Knirpse, die sind gesund, aber ohne Gas venenlos. Und ob es dann besser ist, das Kind 10x zu stechen, bis man sich verrotzt, verschnuddelt, verheult, völlig incompliant, mit hohem Sympathikotonus doch seufzend der Maskeneinleitung zuwendet, bleibt ebenfalls diskutabel.
Ich habe versucht, ihm zu erklären, dass wir in der Anästhesie bei jeder Popel-Lokalanästhesie nen Zugang legen, denn es kann ja jederzeit zB. zu ner allergischen Reaktion kommen.... darüber kamen wir dann auf Zahnärzte.
Was sind denn für dich anästhesiologische Popel-Lokalanästhesien?
Femoralisblock? SCB? Axillarisblock?
Bei einem Oberst sehe ich auch nicht auf Biegen und Brechen die Notwendigkeit, einen i.v.-Zugang zu etablieren, denn es geht nicht darum, für jedes irgendmögliche Risiko immer voll gerüstet zu sein, sondern nach sorgfältiger Risiko-Nutzen-Abwägung das beste Vorgehen zu wählen. Ansonsten müsste man jedem Patienten einen Helm aufziehen für das unwahrscheinliche, aber mögliche Risiko, dass ihm die Deckenlampe vom OP auf den Kopf fällt ;) (stammt nicht von mir, sondern vom Autor von Internistische Intensivmedizin, aber ich mochte den Vergleich)
Nun ja, wie isses denn bei denen? Wie stehen Zahnärzte in der Haftung, wenn es bei einer LA zu einer allergischen Reaktion kommt und kein Venenzugang liegt? Vermutlich hat jeder von uns schonmal ne LA beim Zahnarzt gehabt, vermutlich zu 99% ohne liegenden Zugang. Wird sich hier im Fall des Falles auf den herbeieilenden RTW verlassen?
Wenn du dir den Anaphylaxiealgorithmus anschaust, wirst du feststellen, dass man bei schlimmen Fällen auch Supra i.m. geben kann ;)
Ich würde mich bedanken, wenn mir die unbedarfte Zahnarzthelferin unnötigerweise jedes Mal eine Akupunktur verpassen würde.
Dass es ja seit einiger Zeit die Empfehlung gibt, selbst bei Gastros und Colos mit anwesendem Anästhesisten zu arbeiten, die vermutlich in den meisten Krankenhäusern und Praxen ignoriert wird, lasse ich mal außen vor.
Falsch. Ab ASA III und/oder erwartet komplizierten Endoskopiebedingungen wird die Hinzuziehung der Anästhesie empfohlen. Für weitere Feinheiten s. https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/021-014.html
PS: der Abend endete damit, dass er nach dem Essen, bzw. dem Streitgespräch aufgestanden und an seinen PC gegangen ist, während ich mit seiner Frau TV geguckt habe. Er wollte seine Behauptungen mittels Dr. Google untermauern, ich habe ihn dann den Rest des Abends aber nicht wiedergesehen... keiner wollte von seinem Standpunkt abweichen! :-))
Und? War's das wert?
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