Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
Thomas24
20.09.2020, 17:21
Vanilleeis: nur gegen Geld ;-)
Passend dazu bin ich heute morgen um 4, müde und fertig, weil es ein Mistdienst war, auf eine fremde Station gelascht. Da sollte ein frisch operierter Aussenlieger von uns liegen, der seinen Verband durchgeblutet hatte und da sollte ich nun draufgucken. Gehe zur Schwester, frage nach dem Zimmer, mache dort das Licht an, frage den Patienten nach schmerzen und bitte ihn mir seinen Bauch zu zeigen. Da ist aber nichts, weder verband noch Blut. „Sind Sie nicht operiert worden?“ „Doch, hier“ und wedelt mir seinen Schniedel ins Gesicht.
Passte nicht ganz zur Appendektomie. Falscher Patient, falsches Zimmer, falsche Station- aber Hauptsache mal den Penis hergezeigt...
Hoppla-Daisy
22.09.2020, 12:41
DER hätt von mir aber verbale Kastration bekommen, DAS sag ich dir!
Naja, er wurde gefragt, und hat darauf geantwortet. In einer typischen chirurgischen Visite geht es ja genau darum, möglichst schnell die OP-Narbe herzuzeigen. Dafür, dass die Ärztin zum falschen Patienten geschickt wurde, kann der Patient nun wirklich nichts.
Ein Körperteil sollte einen als Ärztin IMHO nicht gar so sehr irritieren :-p
Hoppla-Daisy
22.09.2020, 13:00
Na, wenn er damit wedelt - am Ende gar noch freudestrahlend mit der Absicht, zu irritieren....
Christoph_A
22.09.2020, 13:26
Solang es kein stehender Befund ist, denke ich auch, daß der Patient jetzt am wenigsten Schuld hat.
Nee er hatte keine Schuld. Er war tatsächlich mal „operiert“ worden, eine Intervention durch die Leiste und um mir die zu zeigen, kramte er halt umständlich in seiner Intimsphäre herum. Man hätte das auch erstmal verbal klären können, aber dazu war er nachts um 4 wahrscheinlich genauso wenig in der Lage wie ich. So rückblickend tut er mir jetzt fast leid. Meine knappe Entschuldigung/ Erklärung hat er wahrscheinlich auch nicht verstanden.
Feuerblick
22.09.2020, 14:24
Ein „Sie sind nicht das, was ich suche“ beim Anblick seines Gemächts wäre vermutlich auch irgendwie nicht gut angekommen :-))
Mukopolysaccharid
22.09.2020, 14:38
Man hätte das auch erstmal verbal klären können, aber dazu war er nachts um 4 wahrscheinlich genauso wenig in der Lage wie ich. Er dachte sich nur so "ja heut ist die visite aber zeitig dran" lol
Hey! Kurz eine bestimmt simple arbeitsrechtliche Frage: ich war im aktuellen Job (seit diesem Jahr, Klinik) noch nicht AU aber mir hat ein Kollege gesagt, hier müsse man möglicherweise generell ab Tag 1 eine AU-Bescheinigung vom HA vorlegen.
Ich dachte, die Regelung (ab Tag 1 dem AG Bescheid geben, ab Tag 3 AU-Bescheinigung vorlegen) ist ein Gesetz (also allgemeingültig) und nicht etwas hausspezifisches? Gut, natürlich kann der AG bei Zweifeln an der AU auch für einen Tag eine Bescheinigung verlangen, aber das von vorneherein bei AU unter 3 Tagen eine Bescheinigung her muss, wäre mir neu... oder?
Jetzt habe ich nicht vor AU zu werden, aber sollte es mal passieren, wäre das ja schon wichtig zu wissen, alleine schon wegen des Problems, sich rückwirkend AU schreiben zu lassen...
https://www.praktischarzt.de/ratgeber/krankmeldung
tl;dr: Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts explizit geregelt ist, muss deine AU am 4. Tag deiner Abwesenheit beim Arbeitgeber vorliegen.
FirebirdUSA
26.09.2020, 17:14
Wenn es in deinem Vertrag steht oder es eine Betriebsvereinbarung gibt kann auch AU am 1. Tag möglich sein
Moorhühnchen
26.09.2020, 17:15
Ich habe jetzt beim Stellenwechsel eine Vereinbarung vorgelegt bekommen, dass ich ab 6 Tagen AU ohne Bescheinigung innerhalb von 12 Monaten, eine Bescheinigung ab Tag 1 vorlegen muss.
Sollte ich also alle 2 Monate einen Tag ohne AU-Bescheinigung fehlen, tritt die Regelung in Kraft.
Das ist ehrlicher als bei meinem aktuellen Arbeitgeber, wo man zwar die AU-Bescheinigung erst ab Tag 3 vorlegen musste - dann aber bitte rückwirkend seit Tag 1. Da hatte meine HA-Praxis nicht mitgespielt ("Wir dürfen keine rückwirkenden AU-Bescheinigungen ausstellen..."), so dass mir tatsächlich Lohnabzug angedroht wurde, weil ich am ersten Tag meiner Erkrankung nicht absehen konnte, dass sie länger als 2 Tage dauert.
Wobei der Arbeitgeber sehr kreativ war und die Wochenendtage mit reingezählt hatte, so dass ich für "Donnerstag und Freitag krank" dann eine Bescheinigung für 4 Tage (Do-Fr-Sa-So) vorlegen sollte, sonst hätte er für Do und Fr kein Gehalt gezahlt, obwohl das WE frei war! Das darf er tun, aber arschig ist es trotzdem.
Fazit: ab diesem Zeitpunkt sofort beim kleinsten Zipperlein zum Hausarzt, der schrieb mich mit meinen wenigen Fehltagen auch gerne mal länger krank.
Mein Hausarzt und mein Chef waren sich da sehr einig, ich könne ja auch vor Ablauf der AU-Bescheinigung wieder arbeiten gehen, wenn es mir besser geht. Ich selbst sehe da allerdings einige ungeklärte Fragen was die Haftung angeht, sollte einem meiner Patienten etwas passieren (zB. Hirnschaden nach Aspiration), wenn ich eigentlich krankgeschrieben war.
Die Diskussion gab es ja tatsächlich nachdem dieser krankgeschriebene Pilot das Flugzeug in die Alpen gerammt hat.
Ich habe jetzt beim Stellenwechsel eine Vereinbarung vorgelegt bekommen, dass ich ab 6 Tagen AU ohne Bescheinigung innerhalb von 12 Monaten, eine Bescheinigung ab Tag 1 vorlegen muss.
Sollte ich also alle 2 Monate einen Tag ohne AU-Bescheinigung fehlen, tritt die Regelung in Kraft.
Das ist ehrlicher als bei meinem aktuellen Arbeitgeber, wo man zwar die AU-Bescheinigung erst ab Tag 3 vorlegen musste - dann aber bitte rückwirkend ab Tag 1. Da hatte meine HA-Praxis nicht mitgespielt ("Wir dürfen keine rückwirkenden AU-Bescheinigungen ausstellen..."), so dass mir tatsächlich Lohnabzug angedroht wurde, weil ich am ersten Tag meiner Erkrankung nicht absehen konnte, dass sie länger als 2 Tage dauert.
Wobei der Arbeitgeber sehr kreativ war und die Wochenendtage mit reingezählt hatte, so dass ich für "Donnerstag und Freitag krank" dann eine Bescheinigung für 4 Tage (Do-Fr-Sa-So) vorlegen sollte, sonst hätte er für Do und Fr kein Gehalt gezahlt, obwohl das WE frei war! Das darf er tun, aber arschig ist es trotzdem.
Fazit: ab diesem Zeitpunkt sofort beim kleinsten Zipperlein zum Hausarzt, der schrieb mich mit meinen wenigen Fehltagen auch gerne mal länger krank.
Das gefällt mir!
Hoppla-Daisy
26.09.2020, 18:12
Das Ende der Krankschreibung ist nicht in Stein gemeißelt. So steht es dem AN durchaus frei, vor Ende der AU wieder zur Arbeit zu gehen, sofern er sich wieder genesen fühlt. Es gibt auch keine sog. „Gesundschreibung“, wie häufig fälschlich angenommen. Ein Nachteil für den AN ergibt sich dadurch nicht, wenn man mal von der allgemein gültigen Sorgfaltspflicht und der damit verbundenen Haftung absieht. Daher würde ich es mir immer gründlich überlegen, ob ich tatsächlich wieder vorzeitig arbeiten gehe. Denn wenn ich gehe, erkläre ich mich selbst gesund und vollumfänglich wieder einsatzfähig.
Im Falle des besagten Piloten, der die Eurowings-Maschine seinerzeit gegen die Bergwand flog, lag die Sache dann doch etwas anders. Es ist nicht davon auszugehen, dass er sich gesund fühlte, und er hatte offensichtlich eine sehr deutliche Suizidabsicht.
Moorhühnchen
26.09.2020, 18:21
Ich fühle mich trotzdem immer unwohl. Zuletzt als ich eine Laryngitis hatte und mein Chef bettelte, ich möge doch wieder arbeiten kommen. Er würde mir den PJ'ler (nen echt fitten!) mit einteilen und ich bräuchte nicht sprechen, nur Narkose machen!
Da ich mich tatsächlich körperlich besser fühlte, kam ich. Aber Narkose so ganz ohne Sprechen geht dann doch nicht, die Stimme war anschließend wochenlang eine Katastrophe. Habe es hinterher bereut, zumal mir in diesen 2 Tagen dann tatsächlich eine Patientin während der Einleitung erbrach (folgenlos für die sonst gesunde Patientin).
Seitdem sehe ich das Ganze noch kritischer. :-?
Hoppla-Daisy
26.09.2020, 18:24
Deswegen erwähnte ich, dass ich es mir immer sehr gut überlegen würde, wenn nicht alle Körperfunktionen so sind, dass ich meine Arbeit gewissenhaft und so, wie man es von mir verlangt/erwartet, ausführen kann.
Wobei der Arbeitgeber sehr kreativ war und die Wochenendtage mit reingezählt hatte, so dass ich für "Donnerstag und Freitag krank" dann eine Bescheinigung für 4 Tage (Do-Fr-Sa-So) vorlegen sollte, sonst hätte er für Do und Fr kein Gehalt gezahlt, obwohl das WE frei war! Das darf er tun, aber arschig ist es trotzdem.
Fazit: ab diesem Zeitpunkt sofort beim kleinsten Zipperlein zum Hausarzt, der schrieb mich mit meinen wenigen Fehltagen auch gerne mal länger krank.
Ich hatte bisher noch keine negativen Erlebnisse aber hole mir trotzdem auch bei nur einem Tag einfach eine Krankschreibung. Einfach weil ich niemals auch nur annähernd in die Verlegenheit kommen will dass es irgendwelche Zweifel gibt. Seit Anbeginn meiner Arbeitstätigkeit war ich immer entweder da (oder Urlaub/FZA/Dienst) oder hatte eine Krankschreibung. Fertig. Da diskutiere ich doch nicht mit irgendwelchen Idioten ob die Krankheitstage nun anerkannt werden können oder nicht...
Feuerblick
26.09.2020, 19:55
So mache ich das grundsätzlich auch.
Hoppla-Daisy
26.09.2020, 20:12
Exakt! Außerdem kann man manchmal gar nicht am ersten Tag absehen, wie es einem wohl am nächsten Tag geht. Man geht einfach allen Diskussionen bereits im Vorfeld aus dem Weg.
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