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Heerestorte
07.10.2020, 20:17
Da man die Kostenüberahme ausdrücklich VORHER klären muss, dürften die Überraschungen gering sein.
Wieso man aber die Kosten an den Arzt weitergibt, ist mir nicht klar. Das müsste eine völlig neue Regelung sein, denn ich weiß, dass wir sowas grundsätzlich an die Patienten weitergeleitet haben. Eine Leistung die durch die Kasse nicht gezahlt wird, muss der Patient bezahlen. Alternativ allenfalls das Krankenhaus (für stationäre Sachen).
Da war es glaub der Fall, dass der Arzt ihm einen Taxischein ausgestellt hat, obwohl das nicht indiziert war. Der Patient wollte sich halt selbst kein Taxi rufen und er hatte niemanden, der ihn abholen konnte. Und dann hat der Arzt ihm halt den Schein gegeben. Und die KK sah das als nicht indiziert an und wollte sich dann das Geld beim Arzt zurückholen.
Feuerblick
07.10.2020, 20:20
Was aber nicht statthaft ist. Was die GKV nicht zahlt, ist Privatvergnügen des Patienten. Alles andere wäre mir persönlich neu. Die Mär, dass Kassen dem Arzt ne Rechnung schreiben, gab es schon zu Zeiten, in denen ich selbst noch im Rettungsdienst die Rechnungen geschrieben habe. Auch für Taxifahrten damals (wir hatten nicht nur RD sondern auch den nichtqualifizierten Krankentransport im Haus). Was von der Kasse nicht gezahlt wurde (warum auch immer), ging an den Patienten. Wollten uns die Ärzte im KH auch immer nicht glauben. Ich schau aber gerne morgen mal nach, ob sich da irgendwelche Regularien geändert haben seither. Kann ja sein...
Wäre aber schon seltsam, denn für alle anderen Verordnungen gilt ja auch: Was die Kasse nicht zahlen will, zahlt der Patient.
*milkakuh*
07.10.2020, 20:36
Vielen Dank für eure Antworten. :-) Ich wollte mich einfach auch selbst informieren, wie man das in so einem Fall am besten löst. Man wird ja nicht dümmer davon und weiß beim nächsten mal direkt wie es läuft. Wusste jetzt auch nicht wirklich, wo ich sowas nachlesen kann.
Der betreffende Patient hat tatsächlich eine ADAC Plus-Mitgliedschaft und sich mit denen in Verbindung gesetzt. Deren ärztlicher Dienst organisiert jetzt die Verlegung (Transport + aufnehmende Klinik).
FirebirdUSA
07.10.2020, 21:07
Was aber nicht statthaft ist. Was die GKV nicht zahlt, ist Privatvergnügen des Patienten. Alles andere wäre mir persönlich neu. Die Mär, dass Kassen dem Arzt ne Rechnung schreiben, gab es schon zu Zeiten, in denen ich selbst noch im Rettungsdienst die Rechnungen geschrieben habe. Auch für Taxifahrten damals (wir hatten nicht nur RD sondern auch den nichtqualifizierten Krankentransport im Haus). Was von der Kasse nicht gezahlt wurde (warum auch immer), ging an den Patienten. Wollten uns die Ärzte im KH auch immer nicht glauben. Ich schau aber gerne morgen mal nach, ob sich da irgendwelche Regularien geändert haben seither. Kann ja sein...
Wäre aber schon seltsam, denn für alle anderen Verordnungen gilt ja auch: Was die Kasse nicht zahlen will, zahlt der Patient.
Wenn du einen Patienten stationär in ein anderes Krankenhaus verlegst zahlt das nicht der Patient sondern das verlegende Krankenhaus, es sei denn es war der Wunsch des Patienten. Wenn Uniklinik A die Betten braucht und in die Peripherie zurück verlegt kann es ja nicht das Problem des Patienten sein. Er hat keinen Transport bestellt und da wirst du ihn auch nicht zwingen können die Rechnung zu zahlen. Wie soll da auch der gültige Rechtsanspruch herkommen? Wer eine Leistung beauftragt (das Taxi ruft, den RD ruft, o.ä.) kann die Rechnung bekommen, niemand anders... alles andere halte ich für nicht durchsetzbar, ggf. hat Autolyse ja eine begründete Meinung dazu.
Feuerblick
07.10.2020, 21:28
Wenn du einen Patienten stationär in ein anderes Krankenhaus verlegst zahlt das nicht der Patient sondern das verlegende Krankenhaus, es sei denn es war der Wunsch des Patienten. Wenn Uniklinik A die Betten braucht und in die Peripherie zurück verlegt kann es ja nicht das Problem des Patienten sein. Er hat keinen Transport bestellt und da wirst du ihn auch nicht zwingen können die Rechnung zu zahlen. Wie soll da auch der gültige Rechtsanspruch herkommen? Wer eine Leistung beauftragt (das Taxi ruft, den RD ruft, o.ä.) kann die Rechnung bekommen, niemand anders... alles andere halte ich für nicht durchsetzbar, ggf. hat Autolyse ja eine begründete Meinung dazu.Was die Verlegung angeht: Ja, klar.
Am Ende zahlt der, der die Leistung in Anspruch nimmt und nicht der, der sie „bestellt“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Prinzip neuerdings anders ist als das für jedes Off-Label-Medikament oder für jede „neue“ Behandlungsmethode. Da zahlt auch der Patient und nicht der Arzt, der es verordnet hat. :-nix
FirebirdUSA
07.10.2020, 21:37
Was die Verlegung angeht: Ja, klar.
Am Ende zahlt der, der die Leistung in Anspruch nimmt und nicht der, der sie „bestellt“. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Prinzip neuerdings anders ist als das für jedes Off-Label-Medikament oder für jede „neue“ Behandlungsmethode. Da zahlt auch der Patient und nicht der Arzt, der es verordnet hat. :-nix
Auch nur wenn du ihn darüber aufgeklärt hast und grünes Rezept nutzt. Ansonsten wird es nach meiner Info dem Arzt in Rechnung gestellt (Stichwort Regress)... las mich aber gerne korrigieren wenn es anders sein sollte.
Wenn du einem Patienten eine Transportschein ausstellst, ihm sagst das ist kein Problem und KK nicht zahlt wird sich DRK an den Patienten wenden, nur ob die Forderung dann eingetrieben werden kann halte ich für sehr fraglich.
Feuerblick
08.10.2020, 07:09
Die Kasse bzw. der Leistungserbringer wird sich an den wenden, der die nicht indizierte Leistung erhalten und nicht vorher eine Genehmigung eingeholt hat. Und ja, die Forderungen werden oft auch eingetrieben. Wurden sie zumindest zu der Zeit, in der ich diesen Job gemacht habe. :-nix
Gerade geplante Krankentransporte sollten sowieso vorab mit der Kasse geklärt werden.
Wie gesagt, ich lasse mich gerne über neuere Regelungen aufklären. Ist bei mir ja schon ein paar Jahre her.
Bei Off-Label, neuen Untersuchungs/Behandlungsmethoden und Hilfsmitteln ist sowieso VORAB eine Genehmigung der Kasse erforderlich. Sollte die nicht eingeholt werden, zahlt tatsächlich der Patient.
FirebirdUSA
08.10.2020, 07:25
Bei Off-Label, neuen Untersuchungs/Behandlungsmethoden und Hilfsmitteln ist sowieso VORAB eine Genehmigung der Kasse erforderlich. Sollte die nicht eingeholt werden, zahlt tatsächlich der Patient.
Das ist definitiv falsch, wenn du off-label verschreibst und das nicht über P Rezept tust trifft dich Regress als Arzt: https://www.aerzteblatt.de/archiv/54990/Off-label-use-Verordnung-kann-Regress-nach-sich-ziehen
Tante Edit: du hast von Behandlubgsmethoden geschrieben, da ist es natürlich richtig. Ich bin mir aber sicher, dass ohne gültigen Behandlungsvertrag die Kosten nicht eingetrieben werden können und ihn den Fällen die ich kenne zahlt die Kasse einfach nicht an die Klinik.
Feuerblick
08.10.2020, 11:12
Off-Label nicht auf P-Rezept zu verschreiben - ja, dann ist theoretisch Regress möglich. Obs passiert... :-nix
Neue AMBULANTE Methoden haben nichts mit der Klinik zu tun und fallen dem Patienten auf die Füße, wenn er nicht vorher die Kasse fragt. Einen Behandlungsvertrag unterschreibt er ja, sobald die Behandlung (oder Diagnostik) konkret durchgeführt wird. Dennoch wird gerne bescheinigt, die Untersuchung sei „medizinisch notwendig“ gewesen.
Aber ich glaube, wir reden grade irgendwie aneinander vorbei.
Ach ja, gerade mit einer Kollegin gesprochen: Theoretisch könnte bei den Krankentransporten der Verordner mit Regress bedroht werden. Passiert aber nicht.
Relaxometrie
08.10.2020, 11:37
Der betreffende Patient hat tatsächlich eine ADAC Plus-Mitgliedschaft und sich mit denen in Verbindung gesetzt. Deren ärztlicher Dienst organisiert jetzt die Verlegung (Transport + aufnehmende Klinik).
Vermutlich wird jemand vom ADAC bei Dir anrufen und die Krankengeschichte des Patienten wissen wollen, um entscheiden zu können, ob sie den Transport übernehmen oder nicht. Für das Gespräch mit dem ADAC musst Du Dich am besten noch vom Patienten von der Schweigepflicht entbinden lassen. Man könnte ja sagen, dass der Patient um die Angelegenheit des Transports mit dem ADAC weiß, weil er den Kontakt zum ADAC hergestellt hat. Aber trotzdem würde ich mich offiziell von der Schweigepflicht entbinden lassen.
Mich würde interessieren, wie es ausgeht. Wenn der Patient aufgrund des urologischen Problems wieder genesen ist, ist das ja kein Grund, sich vom ADAC nach Hause bringen zu lassen. Und bei einer COPD hängt es vermutlich vom Stadium ab, ob mit einer Exazerbation zu rechnen war, oder ob die akutelle Exazerbation doch unvorhergesehen kam und somit ein Transport durch den ADAC erfolgen kann.
FirebirdUSA
08.10.2020, 18:28
Off-Label nicht auf P-Rezept zu verschreiben - ja, dann ist theoretisch Regress möglich. Obs passiert... :-nix
Neue AMBULANTE Methoden haben nichts mit der Klinik zu tun und fallen dem Patienten auf die Füße, wenn er nicht vorher die Kasse fragt. Einen Behandlungsvertrag unterschreibt er ja, sobald die Behandlung (oder Diagnostik) konkret durchgeführt wird. Dennoch wird gerne bescheinigt, die Untersuchung sei „medizinisch notwendig“ gewesen.
Aber ich glaube, wir reden grade irgendwie aneinander vorbei.
Ach ja, gerade mit einer Kollegin gesprochen: Theoretisch könnte bei den Krankentransporten der Verordner mit Regress bedroht werden. Passiert aber nicht.
Glaube ich auch, wir sind uns glaube ich schon einig.
Feuerblick
08.10.2020, 18:30
Vermutlich. Bin heute sowieso komplett matschig in der Birne... :-))
Bei Off-Label, neuen Untersuchungs/Behandlungsmethoden und Hilfsmitteln ist sowieso VORAB eine Genehmigung der Kasse erforderlich. Sollte die nicht eingeholt werden, zahlt tatsächlich der Patient.
Mittlerweile schaut es so aus, daß sich Kassen nicht mehr an gegebene Kostenzusagen halten und die Medikamente trotzdem regressieren. In Berlin muß ein Neurologe jetzt nach Gerichtsentscheid 14 Millionen EUR für verordnete Medikamente bezahlen (wenn dann keiner mehr Neurologie oder Rheumatologe werden will, wird aber auch von den Kassen gejammert)
Vor allem die Techniker Krankenkasse hatte dem Arzt für viele ihrer Versicherten Kostenzusagen erteilt. „Doch dies hindert die Techniker Krankenkasse nicht daran, dem erstaunten Publikum zu erklären, dass eine Kostenzusage in der Richtgrößenzuordnung keine Rolle spiele und Verordnungen nicht als Praxisbesonderheit anerkannt werden, auch wenn sie im Vorfeld von der Kasse genehmigt wurden“
Thomas24
12.10.2020, 21:58
In Berlin muß ein Neurologe jetzt nach Gerichtsentscheid 14 Millionen EUR für verordnete Medikamente bezahlen (wenn dann keiner mehr Neurologie oder Rheumatologe werden will, wird aber auch von den Kassen gejammert)
Hast du eine Quelle?
Hast du eine Quelle?
Die Quelle steht im Zitat, leider noch nicht online. Einfach aus Berlin eins mitbringen lassen...
In Berlin hat man ja langjährige Erfahrung mit der Ausmerzung von ungewünschten privatwirtschaftlichen Kleinbetrieben, einfach den Inhaber wegen Wirtschaftskriminalität (im Kassenrecht "sonstiger Schaden") verurteilen und schon wieder ein Kapitalist weniger. Hat schon bei der "Aktion Rose" funktioniert. *Sarkasmus off*
Das Urteil des LSG Berlin müßte in juristischen Datenbanken auch auffindbar sein.
Ich glaub das ist das: https://openjur.de/u/2300022.html
Mal wieder einen doofen Dienst gehabt. Ich hasse es, wenn Privatpatienten ihre Anspruchshaltung zur Schau tragen. Ich hasse es, dass das System so etwas überhaupt zulässt. Ich verstehe es vollkommen, wenn jemand extra dafür bezahlen können möchte, ein Einzel- oder Zweibettzimmer zu kriegen - aber so zu tun, als hätte man das Recht, den Arzt zu jeder Tages- und Nachtzeit und inkl aller Angehörigen vollzulabern, nur weil man ja Privatpatient sei, geht mir gegen den Strich. Und das ist tatsächlich einer der wenigen "Mentalitäts"Unterschiede, die mir hier in einem westdeutschen gegenüber dem ostdeutschen Krankenhaus auffallen. Bekloppte gibts überall.
"Na schön, wenn es nicht anders geht, dann verzichte ich aufs Einzelzimmer" in pikiertem Tonfall. Nö, du kannst nur darauf verzichten, dich hier behandeln zu lassen. Einzelzimmer sind vollständig belegt, also ist es gar nicht deine Entscheidung.
Feuerblick
15.10.2020, 13:45
Ich höre noch einen meiner ehemaligen Chefärzte auf die Beschwerde, es gebe im Privatzimmer ja gar keine Handtücher: „Sie sind hier, damit ich ihr Auge operiere und nicht zur Erholung im Hotel.“ Den Blick vergesse ich nie :-))
Ach, dann geht man ins Doppelzimmer und raucht lieber ein paar mal in der Nacht ausm Fenster. Ich bin mal neben so einem Patienten gelegen. Das war nicht so witzig, weil der eben so frustriert war, dass er kein super Einzelzimmer haben durfte...
][truba][
15.10.2020, 15:41
Hatte letztens auch einen am Telefon
"Ja, wir haben leider erst wieder in 7 Wochen einen Termin frei"
"Ich bin aber Privatpatient"
"Ok, also unser nächster Termin ist in 7 Wochen frei"
Als ob mich das interessieren würde. Wobei ich natürlich nicht weiß, wie es ausschaut wenn man Poolbeteiligung bekommen würde o.ä. Mir persönlich wäre es vermutlich trotzdem egal.
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