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Roadkiller
21.11.2020, 20:57
Nicht natürlich. Aus den o. g. Gründen.
Moorhühnchen
21.11.2020, 21:04
Nicht natürlich. Aus den o. g. Gründen.
Mir ist das klar. Ich suche nur nach einer möglichst vorzeigbaren Quelle, so dass niemand mehr sagen kann "Jaaa, aber nach 40 Jahren...". ;-)
Roadkiller
21.11.2020, 21:10
Finde auch nix auf die schnelle. Die Frage ergibt sich, ob du dafür verantwortlich bist die Kripo zu überzeugen. Nicht natürlich ankreuzen, Meldung machen und der Rest ist deren Problem, natürlich nach sorgfältiger Dokumentation, wäre mein erster Impuls.
Moorhühnchen
21.11.2020, 21:24
Finde auch nix auf die schnelle. Die Frage ergibt sich, ob du dafür verantwortlich bist die Kripo zu überzeugen. Nicht natürlich ankreuzen, Meldung machen und der Rest ist deren Problem, natürlich nach sorgfältiger Dokumentation, wäre mein erster Impuls.
Das "Lustige" ist ja, dass es bei meiner alten Stelle aus genau diesem Grund dann eine Arbeitsanweisung gab, dass wir Anästhesisten die L-Scheine nicht mehr ausfüllen sollten, weil wir (alle Fachärzte) immer "nicht natürlich" ankreuzen - Anweisung der Geschäftsführung. Das mussten dann die chirurgischen Assistenten machen, deren Chef der Meinung war, "sowas sei ein natürlicher Tod", auch bei Vorlesungsklassikern wie Sturz => SHF => Lungenembolie.
Vor Jahren ging es dabei um einen 200kg-Pat., der post-op nach bariatrischer OP auf der Überwachungsstation erfolglos reanimiert wurde. Keine Ahnung, ob LE oder Nachblutung. Diensthabender chir. Hintergrund wollte trotz laufender Rea nicht ins Haus kommen.
Ich habe "nicht natürlich" angekreuzt, den KDD informiert, die wollten nicht kommen. Als ich dann nochmal nach dem Namen für die Doku fragte, kamen sie dann zu dritt mit ner jungen Kollegin, machten Fotos von der Leiche und wollten Akteneinsicht u.a. in die OP-Doku (natürlich ohne richterlichen Beschluss). Daraufhin kam dann die Anweisung der GF und der Turf der L-Schau an die Chirurgen, die ihrem Chef hörig waren.
Und nun der oben geschilderte Fall. :-?
Bist Du noch in Deiner alten Stadt tätig? Dann ruf doch in der Rechtsmedizin mal an, ich denke, die werden Dir eine geeignete Quelle nennen können (und sich wahrscheinlich nach dem KDD an dem Tag erkundigen).
Moorhühnchen
21.11.2020, 22:05
Bist Du noch in Deiner alten Stadt tätig? Dann ruf doch in der Rechtsmedizin mal an, ich denke, die werden Dir eine geeignete Quelle nennen können (und sich wahrscheinlich nach dem KDD an dem Tag erkundigen).
Ja, selbe Stadt, "ur-alter" Arbeitgeber. ;-)
Das wäre zumindest ne Idee, gibt aber bestimmt auch wieder Obere, die sich dann auf den Schlips getreten fühlen. Ich verstehe ehrlichgesagt nicht, wo das Problem ist, die Polizei zu informieren. Daraus resultiert ja nicht zwangsläufig eine Obduktion, oder? Bin ich da jetzt falsch?
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich in dem Fall mit dem Querschnittspatienten nicht diejenige war, die den L-Schein ausgefüllt hatte. Ich war nur Zeuge des Anrufs beim KDD, die dann den anrufenden Kollegen überzeugen wollten, dass es sich um einen natürlichen Tod handelt und sie nicht kommen müssen.
Ja, selbe Stadt, "ur-alter" Arbeitgeber. ;-)
Das wäre zumindest ne Idee, gibt aber bestimmt auch wieder Obere, die sich dann auf den Schlips getreten fühlen. Ich verstehe ehrlichgesagt nicht, wo das Problem ist, die Polizei zu informieren. Daraus resultiert ja nicht zwangsläufig eine Obduktion, oder? Bin ich da jetzt falsch?
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich in dem Fall mit dem Querschnittspatienten nicht diejenige war, die den L-Schein ausgefüllt hatte. Ich war nur Zeuge des Anrufs beim KDD, die dann den anrufenden Kollegen überzeugen wollten, dass es sich um einen natürlichen Tod handelt und sie nicht kommen müssen.
Nein, daraus resultiert nicht zwangsläufig eine Obduktion. Was sollen die Oberen denn sagen? Dass Du Evidenz haben möchtest, um dem KDD zu sagen warum sie kommen sollen? Fände ich komisch. Aber ja, kann ich verstehen. In meiner Neuro-Rotation wollten die Oberen den Schein auch nicht richtig ausgefüllt haben, aus Angst dass dann ständig der KDD auf Station steht :-nix
Nessiemoo
22.11.2020, 10:53
Also dass die Polizei nicht kommen möchte, ist hier häufiger der Fall. Ist ja nicht mein Job, die davon zu überzeugen. Zuletzt ist ein Patient nach einem traumatischem Subduralhämatom verstorben (90, dement, hat eine Pneumonie gefangen im Krankenhaus und dann palliativ) und der diensthabende Polizist hat mich um drei Uhr nachts versucht krampfhaft zu überzeugen, dass es ja eine natürliche Todesursache ist. Irgendwannmal habe ich gesagt, dass es mein Job ist sowas zu melden, was die daraus machen, ist nicht mehr mein Problem. Dann wurde mit nem Seufzer Name aufgeschrieben.
Ist halt irgendwie auch doof geregelt. Für die Angehörigen ist nicht-natürlich ggf. aus versichrerungstechnischen Gründen wichtig. Häufig ist wie bei oben beschriebenem Bespiel für die Polizei nichts mehr zu ermitteln.
Relaxometrie
22.11.2020, 11:17
Zuletzt ist ein Patient nach einem traumatischem Subduralhämatom verstorben (90, dement, hat eine Pneumonie gefangen im Krankenhaus und dann palliativ)
Dass das eine nicht natürliche Todesursache ist, ist ja eindeutig.
In meinem konkreten Fall geht es um fast 40 Jahre zwischen Unfall mit Querschnitt als Folge und nun Tod durch Pneumonie.
Aber wie sieht es bei einem solchen zeitlichen Verzug aus? Die Querschnittsverletzung ist doch nicht zwangsläufig für (fast) alles, was medizinisch passiert, ursächlich. Oder ist das per definitionem doch so? Erinnere mich diesbezüglich nicht mehr an die Rechtsmedizinvorlesung.
Hallo. Ich bin Assistent im 2. WBJ in der Psychiatrie. Leider lässt mich ein spezieller Fall nicht los und ich suche hier Hilfe. Vor 1 Jahr (in meinem 3. Berufsmonat) hatte ich einen Patienten der paranoides Erleben und Affektstörungen (deutliche Verflachung und Verschiebung zum depressiven Pol). Er war ca. 20 Jahre alt (genaues Alter unbekannt). Wir behandelten den Patienten mit einem Antipsychotikum und die Symptomatik besserte sich durchaus. Wir führten auch eine Liquorpunktion und ein MRT durch. Der Befund des Liquors stand zum Zeitpunkt der Entlassung noch aus. Die Entlassung wurde vom Patienten gewünscht. Einen Hausarzt gibt es nicht. Ich erfuhr vor kurzer Zeit dass es ihm immer noch nicht gut geht, er Affektstörungen zeigt (aber auch die Medikation nicht einnimmt und sich bei keinem Arzt vorstellt).
Aus eigenem Verschulden verfasste ich erst jetzt, also sehr lange nach der Entlassung, den endgültigen Entlassbrief. Dabei fiel mir beim erneuten Sichten der Befunde auf, dass der Liquor durchaus Veränderungen aufwies (Antikörpernachweis gegen Kaliumkanäle und leichte Schrankenstörung). Warum mir dies vor 1 Jahr nicht auffiel weiß ich nicht und kann es nicht reproduzieren.
Ich besprach den Fall mit einem neurologischen Kollegen und der meinte dass man den Pat. durchaus mal in der Autoimmunsprechstunde der Neuro vorstellen könne. Die damals zuständige Oberärztin ist nicht mehr im Haus. Ich besprach daraufhin das weitere Vorgehen mit der neuen OÄ und informierte die Ansprechpartnerin des Patienten darüber dass dieser sich ggf. mal in der Uniklinik vorstellen solle. Den Brief werde ich dieser die Tage weiterleiten.
Seit ich diesen Befund erneut gesehen habe mache ich mir große Sorgen darum dass ich evtl. dem Patienten durch Unachtsamkeit Schaden zugefügt haben könnte. Ich kreise gedanklich total um diesen Fall und komme nicht gut aus dem Gedankenkarrussel. Ich habe nahezu jede Internetseite über Arzthaftung gelesen und habe total Angst vor finanziell ruinierenden Schadensersatzzahlung weil ich möglicherweise einen Fehler begangen habe und dies evtl. dann auch noch grob fahrlässig.
Eine Haftpflichtversicherung habe ich zum damaligen Zeitpunkt gehabt, allerdings keine Berufshaftpflicht. Über meinen AG bin ich versichert, ob da aber (etwaige) grobe Fahrlässigkeit mit versichert ist weiß ich nicht.
Moorhühnchen
22.11.2020, 15:13
Aber wie sieht es bei einem solchen zeitlichen Verzug aus? Die Querschnittsverletzung ist doch nicht zwangsläufig für (fast) alles, was medizinisch passiert, ursächlich. Oder ist das per definitionem doch so? Erinnere mich diesbezüglich nicht mehr an die Rechtsmedizinvorlesung.Ich sehe hier zumindest einen Zusammenhang, da der Patient die Pneumonie vielleicht nicht entwickelt hätte, wenn wir ihn nicht intubiert hätten. Wie es dazu kam, kann ich aus Gründen nicht weiter erläutern, aber letztlich wäre es ohne den Unfall vor 40 Jahren nicht zu diesem Aufenthalt bei uns gekommen und er wäre deswegen auch nicht intubiert worden.
Aber aus diesem Grund frage ich ja auch explizit nach guten Quellen für eine solch lange Dauer.
Moorhühnchen
22.11.2020, 15:15
Eine Haftpflichtversicherung habe ich zum damaligen Zeitpunkt gehabt, allerdings keine Berufshaftpflicht. Über meinen AG bin ich versichert, ob da aber (etwaige) grobe Fahrlässigkeit mit versichert ist weiß ich nicht.Viele der krankenhauseigenen Berufshaftpflichtversicherungen decken auch grobe Fahrlässigkeit mit ab. Frag das am besten zügig bei Deiner Personalabteilung nach. Und dann kannst Du Dir immer noch Gedanken machen, OB der Patient Dich vielleicht wirklich aufgrund des Diagnoseverzugs verklagen möchte....
Aber wie sieht es bei einem solchen zeitlichen Verzug aus? Die Querschnittsverletzung ist doch nicht zwangsläufig für (fast) alles, was medizinisch passiert, ursächlich.
Nicht zwangsläufig, klar.
Wenn es in der Gesamtkonstellation naheliegend ist, dass die Pneumonie aufgrund von Querschnittslähmung und beeinträchtigter Mobilisation aufgetreten ist, würde ich tatsächlich eher nicht-natürlich bescheinigen.
Die zeitliche Latenz ist dann m.W. irrelevant.
Ergänzung:
"Es gibt kein zeitliches Intervall, das die Kausalität zwischen einem am Anfang der zum Tode führenden Kausalkette stehenden äußeren Ereignis und dem Todesereignis unterbricht."
B. Madea, "Praxis Rechtsmedizin", 2007, 2. Auflage, S. 28
WackenDoc
22.11.2020, 20:39
Naja- genau dafür gibt es ja "ungeklärt". Notfalls muss ein Gutachter sich damit beschäftigen und ein Richter entscheiden.
Relaxometrie
22.11.2020, 20:44
Ich sehe hier zumindest einen Zusammenhang, da der Patient die Pneumonie vielleicht nicht entwickelt hätte, wenn wir ihn nicht intubiert hätten. Wie es dazu kam, kann ich aus Gründen nicht weiter erläutern, aber letztlich wäre es ohne den Unfall vor 40 Jahren nicht zu diesem Aufenthalt bei uns gekommen und er wäre deswegen auch nicht intubiert worden.
Ok, dann ist die Todesart -wie Wacken ja schrieb- zumindest ungeklärt, wahrscheinlich aber sogar unnatürlich.
"Es gibt kein zeitliches Intervall, das die Kausalität zwischen einem am Anfang der zum Tode führenden Kausalkette stehenden äußeren Ereignis und dem Todesereignis unterbricht."
B. Madea, "Praxis Rechtsmedizin", 2007, 2. Auflage, S. 28
Danke für diese Angabe. Das ist ja das, was Moorhühnchen gesucht hat :-)
Moorhühnchen
22.11.2020, 21:25
Ja, vielen Dank! :-)
nachdem ich über die Forensuche nach dem Stichwort Bewerbung in einem Thread über Prostitution gelandet bin, schreibe ich mal hier rein:
hat schon jemand VOR der Bewerbung ein tel. Gespräch mit CA oder LOA geführt? Was habt ihr abgeklären können und wollen; außer ob gerade eine Stelle frei ist. In den Stellenanzeigen steht ja immer diese Floskel am Ende mit Ansprechpartner.
Ich möchte mich in einer Klinik für einen kleinen, speziellen Teilbereich bewerben und mich über das Weiterbildungskonzept vorher informieren. Auch ist mein möglicher Antrittstermin noch unklar (~3-6 Monaten). Ich möchte mir Weg und wegen der aktuellen Lage auch unnötige Kontakte sparen.
Und ja, es ist ein Job mit ärztlicher Tätigkeit und keine Dienstleistung.
Ja, hab ich. Allerdings initial immer per Email. Ob/wann eine Stelle verfügbar ist, usw. Glaube also schon, dass das ein sinnvoller Ansatz ist. Vor allem dann, wenn es sich um einen kleinen, speziellen Teilbereich handelt.
Feuerblick
23.11.2020, 14:48
Ich denke auch, dass man so etwas gut machen kann. Ich hätte wohl auch erstmal per Mail um einen Telefontermin gebeten...
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