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Normalerweise kriegt man sowas automatisch von Sekretariat für Rezepte...
I'm Auftrag eine Freundin
Kann man die Kündigung Anfang eines Monats abgeben zum Ende des Monats ( Einreichen am 1.7 zum 31.7.2021) oder muss man sich an den kündigensfrist vom 3 Monate einhalten?
Feuerblick
28.05.2021, 11:03
Abgeben kann sie die Kündigung natürlich gerne jederzeit. Aber Kündigungsfristen von drei Monaten (zu Quartalsende vermutlich?) müssen selbstverständlich eingehalten werden. Deshalb könnte es sein, dass die Kündigung dann direkt in den Mülleimer wandert. :-))
Bonnerin
28.05.2021, 11:17
Kommt auf den Arbeitsvertrag an.
Je nachdem, wie dringend der Trennungswunsch auf beiden Seiten ist gibts aber natürlich auch die Option eines Auflösungsvertrags.
Feuerblick
28.05.2021, 11:37
Natürlich gibt es die. Aber einfach die Kündigung abzugeben, dabei aber die Kündingungsfristen nicht einzuhalten, wird nicht funktionieren. ;-)
Aber solche Auflösungsverträge sind doch Scheiße für den Lebenslauf
§ 35
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses be-
trägt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2
Im Übrigen beträgt
die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
(2) 1Arbeitsverhältnisse von Ärztinnen und Ärzten, die das 40. Lebensjahr vollendet
haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden,
können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15
Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt wer-
den. 2Soweit Ärztinnen und Ärzte nach den bis zum 30. September 2005 gel-
tenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei.
(3) 1Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zu-
rückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. 2Unberücksichtigt bleibt die
Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 29, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor An-
tritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse
anerkannt. 3Wechseln Ärztinnen und Ärzte zwischen Arbeitgebern, die vom
Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei
dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt ent-
sprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeit-
geber.
Laut Gesetz passt es wenn die kündigen am 1.7 eingereicht wird und den letzten Arbeitstag den 31.7
Oder verstehe ich das falsch
pineapple
28.05.2021, 14:51
dir wird aber auch nicht langweilig, oder?
ich finds "Scheiße" wenn Leute in Internet Foren herumtrollen.
Feuerblick
28.05.2021, 15:00
Laut Gesetz passt es wenn die kündigen am 1.7 eingereicht wird und den letzten Arbeitstag den 31.7
Oder verstehe ich das falsch
Woher sollen wir wissen, wie lange deine „Freundin“ in dem Haus beschäftigt ist?
Und ein Monat ist ein Monat. Nicht 30 Tage…
Bonnerin
28.05.2021, 15:48
Aber solche Auflösungsverträge sind doch Scheiße für den Lebenslauf
Ah ja. Und beim neuen Arbeitgeber Vertragsstrafe zahlen müssen, weil man nicht in der Lage ist fristgerecht zu kündigen macht sich natürlich bei jeder kommenden Bewerbung echt gut.
So, und du bzw. deine Freundin habt doch einen Schulabschluss, der ein Abituräquivalent darstellt.
Aber okay, dann eben eine Erklärung für Menschen, die Google nicht verwenden können:
Man ist in den ersten sechs Monaten (Probezeit): Man kann problemlos zur Monatsmitte die Kündigung einreichen und dann zum Monatsende gehen.
Man ist innerhalb de ersten 12 Tätigkeitsmonate: Man kündigt idealerweise direkt zum Ende des Vormonats für den darauffolgenden Monat.
Man ist im 13. Tätigkeitsmonat (Beginn 2. Jahr) bis hin zu 5 Jahren Tätigkeit: 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Kalendervierteljahre oder Quartale sollte man als Arzt kennen: 1. Januar, Februar, März. 2. April, Mai, Juni. 3. Juli, August, September. 4. Oktober, November, Dezember.
In so einem Fall also dann 6 Wochen zurückrechnen von jeweils März, Juni, September und Dezember.
Man ist zwischen 5 und 8 Jahren da: Siehe Punkt darüber, aber halt 3 Monate rückwärtsrechnen von März, Juni, September und Dezember.
Alle weiteren Fristen werden eben mit mehr Monaten zurückgerechnet, um den Einreichpunkt für eine fristgerechte Kündigung zu finden. War das jetzt schwer? Nein. Das war Logik aus der Unterstufe in der Schule.
Danke für die ausführliche Antwort.
Mit Abschluss und mit Troll hat das hier nicht zu tun.
Wenn ich das lese ist für mich so wie ich das beschrieben habe. Meine Freundin kennt sich damit nicht aus und ich auch nicht
Mukopolysaccharid
28.05.2021, 16:53
Hat eigentlich von den jetzigen M3 schon jemand seine Approbation?
Wie lange dauert das im Schnitt? Ich warte jetzt 1,5 Wochen.
Danke für die ausführliche Antwort.
Mit Abschluss und mit Troll hat das hier nicht zu tun.
Wenn ich das lese ist für mich so wie ich das beschrieben habe. Meine Freundin kennt sich damit nicht aus und ich auch nicht
Was heißt denn auskennen.
Leute mit Hochschulabschluss sollten ihren Arbeitsvertrag doch lesen können. Da steht das ziemlich eindeutig drin.
Hat eigentlich von den jetzigen M3 schon jemand seine Approbation?
Wie lange dauert das im Schnitt? Ich warte jetzt 1,5 Wochen.
1,5 Wochen ist gar nichts. Habe damals 6 Wochen gewartet...
1,5 Wochen ist gar nichts. Habe damals 6 Wochen gewartet...
Yep 4-6 Wochen...die Bezirksregierung, nicht so schnell
Danke für die ausführliche Antwort.
Mit Abschluss und mit Troll hat das hier nicht zu tun.
Wenn ich das lese ist für mich so wie ich das beschrieben habe. Meine Freundin kennt sich damit nicht aus und ich auch nicht
Die Kündigungsfristen stehen in jedem Tarifvertrag.... einfach nur zu Lesen. Auch die Personalabteilung beantwortet so eine Frage.
Auflösungsvertrag kann man immer schließen, vor allem wenn man nicht die Kündigungsfrist abwarten will. Meistens ist das problemlos möglich sich da zu einigen.
kartoffelbrei
28.05.2021, 18:04
Auflösungsvertrag kann man immer schließen, vor allem wenn man nicht die Kündigungsfrist abwarten will. Meistens ist das problemlos möglich sich da zu einigen.
Würde ich nicht so pauschal sagen. Ich kenne mehrere Fälle, wo das nicht geklappt hat und die Leute dementsprechend länger arbeiten mussten...
Eben nicht. Über die Kündigung stand nichts und Sie hat ein Tarifvertrag, deshalb habe ich, siehe was ich gepostet habe gefunden nach google recherche
Feuerblick
28.05.2021, 18:31
Äh? Sie hat einen Tarifvertrag? Du meinst, sie hat einen Vertrag nach Tarif XX… Und in dem zugehörigen Tarifvertrag (ein allgemeines Werk, nicht das, was man unterschreibt… nach „1,6“ Jahren müsstest du das aber schon mal mitbekommen haben) stehen die Kündigungsfristen.
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