Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
Krass Heerestorte, da fühlt sich sogar für mich die Zeit unwirklich an, weil mir deine Angabe im Profil „PB&J“ noch voll präsent ist. Hatte mich immer an die Family guy Szene mit Brian im Banana-Kostüm denken lassen müssen, samt Ohrwurm. Das ist ja dann auch schon ein Jahr her oder länger.
Cool, dass du ganz zufrieden bist bisher, das liest man zu selten.
Anne1970
02.12.2021, 05:11
Schön, Torte! Die meisten Leute, denen das ärztliche Dasein in der WB gefällt, posten hier so selten :-) . Stimme dir zu: finde, auf fast allen Ebenen ist Abwechslung das Geheimnis zum „Glücklichsein“ :grins: .
Zum Entscheiden, welche Chirurgie es werden soll hast du ja noch Zeit, oder?
Heerestorte
03.12.2021, 01:49
Schön, Torte! Die meisten Leute, denen das ärztliche Dasein in der WB gefällt, posten hier so selten :-) . Stimme dir zu: finde, auf fast allen Ebenen ist Abwechslung das Geheimnis zum „Glücklichsein“ :grins: .
Zum Entscheiden, welche Chirurgie es werden soll hast du ja noch Zeit, oder?
Ist auch nicht alles Gold was glänzt (z. B. Kürzen von Überstunden ab einem gewissen Wert), aber es könnte deutlich schlimmer sein! Ja, habe noch ein bisschen Zeit :)
Bonnerin
03.12.2021, 06:34
Und man muss vermutlich zum Background noch sagen, dass du Sanitätsoffizier bist und nicht ziviler Mediziner. ;)
Aber es freut mich, dass es dir weiterhin gefällt!
Ich muss sagen, dass es mir bisher auch sehr gut gefällt... klar ist der Anfang echt anstrengend, aber ich habe das Gefühl die richtige Wahl der Fachrichtung sowie dem Haus getroffen zu haben.. was mich allerdings gerade teils echt stört ist die Lautstärke bei mir im Arztzimmer
Anne1970
05.12.2021, 16:03
Welches Fach hast du gewählt, -Pixel?
Auch wenn es gerade ein radikaler Themenwechsel ist: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Berufserlaubnis und bestandener "Kenntnisprüfung"? Hab momentan nur Kollegen aus anderen Ländern die entweder das eine oder das andere haben - blicke da mittlerweile überhaupt nicht mehr durch. Wer darf was? Dürfen beide operieren und Dienste machen? Dürfen die auch sonst alles was an anderen Arbeiten anfällt machen?
Was für Aufgaben dürfen in welchem Fall delegiert/übertragen werden?
Entschuldigt falls das schonmal gefragt wurde, finde die entsprechende Stelle nur gerade akut nicht. Vielen Dank!
monkey95
10.12.2021, 19:30
Wer darf was? Dürfen beide operieren und Dienste machen? Dürfen die auch sonst alles was an anderen Arbeiten anfällt machen?
Was für Aufgaben dürfen in welchem Fall delegiert/übertragen werden?
Wenn ein Arzt mit Berufserlaubnis, darf er alles machen. Es gibt jedoch ein Unterschied: seine Weiterbildung fängt an wenn er seine Kenntnisprüfung besteht.
P.S: Mein Deutsch ist nicht perfekt. Hoffentlich habe ich richtig geschrieben und du kannst gut verstehen
Cingulum123
10.12.2021, 19:36
Soweit ich weiß, darf man mit Berufserlaubnis, ohne deutsche Approbation, nicht alleine arbeiten, also keine Dienste machen in denen man der einzige anwesende Arzt ist.
Edit: Könnte allerdings auch sein, dass das ne klinikinterne Regelung war, war damals in meinem PJ Haus der Fall
Ok...das machen hier aber mehrere Kollegen die nur eine Berufserlaubnis haben...
Formal darf ein Arzt mit Berufserlaubnis, also noch ohne Approbation, nicht allein (ohne Kollege mit Approbation) arbeiten. Für die BE muss man (Fach)Sprachkenntnisse nachweisen und eine abgeschlossene Arztausbildung (Studium+ggf. Pflichtpraktila) aus der Heimat.
In der Realität würden wohl die Dienstpläne an vielen Häusern implodieren, würde man sich strikt daran halten, dass Kollegen mit BE nicht allein arbeiten dürfen.
Die Kenntnisprüfung vor der Landesärztekammer ist meist die letzte Hürde vor der Approbation und soll feststellen, dass die Ausbildung gleichwertig ist. Die Weiterbildungszeit wird tatsächlich erst ab bestandener Kenntnisprüfung gerechnet.
Wenn man eine Berufserlaubnis nach Paragraph 10 hat und nicht explizit drauf steht, dass keine Dienste gemacht werden dürfen, dann hat derjenige dieselben Rechte und Pflichten wie ein approbierter Kollege. Die Weiterbildungszeit läuft (sofern Dienste gemacht werden dürfen) bereits während dieser Zeit.
Ich hatte zwei solche Fälle (einmal mit, einmal ohne Diensterlaubnis) bei meinen Weiterbildungsassistenten, das o.g. hatte mir die Rechtsberatung des Marburger Bund so mitgeteilt die Ärztekammer hat es bestätigt und der Kollegin mit Diensterlaubnis auch schriftlich gegeben, dass die Zeit zur Weiterbildung zählt).
Dann ist die Kenntnisprüfung also gewissermaßen überflüssig?
vanilleeis
11.12.2021, 16:31
Nein. Nach Bestehen der Kenntnisprüfung gibts die Approbation. Damit kann man in ganz D arbeiten. Die Berufserlaubnis sind ist zum einen auf 2 Jahre beschränkt und an eine konkrete Arbeitsstelle gebunden mit entsprechenden Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht
tragezwerg
11.12.2021, 17:28
Meine "Gastarzt"-Kollegen ohne Approbation nehmen auch ganz normal am Dienstgeschehen teil.
D.Hollywood
11.12.2021, 19:45
Bei uns dürfen die ohne Kenntnisprüfung nix alleine. Das muss immer abgesegnet sein. Weiß net ob das an der Klinik liegt oder am Bundesland? Dienste kämen da erst Recht net in Frage. Briefe vidieren oder Protokoll unterzeichnen muss immer ein OA für den …
Colourful
11.12.2021, 19:48
Ist bei uns auch so, die dürfen auch keine Dienste machen.
Ich habe bei der Agentur für Arbeit (https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwibrcq229z0AhXvQ_EDHbPID_cQFnoECAIQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fvor-ort%2Fzav%2Fdownload%2F1533739454206.pdf&usg=AOvVaw2EqtkdJmTghoRmHkfRUZ73) folgende Tabelle gefunden:
33183
Nefazodon
12.12.2021, 11:42
Danke abcd!
Sehr informativ.
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