Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
Bonnerin
13.02.2023, 08:19
Ich weiß zwar nicht, was du mit billiger Popel meinst ;-) aber ich bin nach der Prüfung rückwirkend zu dem Termin, wo ich die FA-Reife hatte und das Zeugnis ausgestellt wurde in die FA- Gruppe hochgestuft worden und habe die Differenz vom Gehalt nachgezahlt bekommen. Bei mir auch Prüfung nach 2.5 Monaten.
Spannend. An der Klinik, an der ich tätig war, war man mit dem Moment, in dem der letzte Weiterbildungstag zu Ende war arbeitslos. Das wurde auch klar so kommuniziert, auch wenn man einen als FA später haben will, gibts keinen Anschlussvertrag, sondern ALG I. Weiterführende Verträge bis zur Prüfung kenne ich aus kleineren Häusern, aber auch mein aktueller AG macht das. Rückwirkend aber mehr Gehalt? Nope.
Bonnerin
13.02.2023, 08:21
Weiß jemand wie es ist wenn man in einem Weiterbildungsabschnitt länger fehlt? Ich habe was von maximal 6 Wochen Fehlzeiten durch Krankheit etc. gelesen, frage mich aber wer das wie nachprüfen kann. Bin aktuell wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben und hatte noch Covid sowie einen weiteren Infekt in der Vergangenheit und komme jetzt vermutlich in meiner Innerezeit über die 6 Wochen hinaus und möchte vermeiden dass ich am Ende nochmal Innere machen muss deswegen... Sonst verlängere ich besser jetzt noch (willl Allgemeinmedizin machen und brauche 1 Jahr Innere). Denke dass ich wahrscheinlich nur ein paar Tage über die 6 Wochen hinaus krankgeschrieben sein werde, weiß aber nicht wie lange das jetzt mit meinem Bein dauert.
Gute Besserung erstmal!
Ich würde es glaube ich nicht riskieren und lieber einen Monat länger machen. Das Risiko an sich ist glaube ich sehr gering, dass es geprüft wird (bzw. dass dein AG es vermerkt), aber gerade Innere möchte man nicht noch unnötig länger machen, gerade am Ende...
Ich würde das mit dem Weiterbilder besprechen. Unterbrechungen sollen im WB-Zeugnis aufgeführt werden (zu finden im Paragraphenteil der WBO)
Eine Unterbrechung der Weiterbildung, insbesondere wegen
Schwangerschaft, Elternzeit, Wehr- und Ersatzdienst, wissenschaftlicher Aufträge – soweit eine
Weiterbildung nicht erfolgt – oder Krankheit kann nicht als Weiterbildungszeit angerechnet werden. Dies gilt
nicht für Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als sechs Wochen im Kalenderjahr. Tariflicher
Erholungsurlaub stellt keine Unterbrechung dar.
Das Zeugnis muss auch Angaben über den zeitlichen Umfang der
Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen in der Weiterbildung enthalten.
Dr.Wilson
13.02.2023, 08:59
Danke euch! Hm, da ich zwischenzeitlich die Klinik wechseln musste aufgrund der Schließung des alten Hauses und in dem Zwischenabschnitt definitiv keine Fehlzeiten im Logbuch oder Zeugnis vermerkt wurden, könnte ich da nochmal Glück haben, je nachdem wie lange das mit dem Bein dauert. Mit dem Weiterbilder sprechen würde ich vermutlich trotzdem, aber da ich in dem Haus aktuell relativ neu bin (seit Januar) und noch nie mit den Chefärzten gesprochen habe, kann ich nicht wirklich einschätzen wie die das sehen. Und Kalenderjahr würde sich ja dann sogesehen nur auf dieses Jahr beziehen oder? Also dürfte ich dieses Jahr insgesamt 6 Wochen maximal fehlen?
Endoplasmatisches Reticulum
13.02.2023, 09:10
Wenn so jemand aber nach TV hochgestuft würde, wäre auch albern. Gleiches Gehalt bei zusätzlichen Aufgaben als OÄ und das für mehrere Jahre? Da würd ich auch noch mal diskutieren.
Genau! Deshalb meinte ich, das dürfte wohl in der Realität kaum vorkommen. Ich würde denken, da geht man dann eben den AT-Weg. Also wenn ich gestandener Facharzt mit 12+ Jahren Berufserfahrung wäre, würde ich nicht einfach den Oberarztposten fürs selbe Geld weiter machen. Aber ich bin weder Fach- noch Oberarzt, was weiß ich schon ...
Autolyse
13.02.2023, 13:39
Danke euch! Hm, da ich zwischenzeitlich die Klinik wechseln musste aufgrund der Schließung des alten Hauses und in dem Zwischenabschnitt definitiv keine Fehlzeiten im Logbuch oder Zeugnis vermerkt wurden, könnte ich da nochmal Glück haben, je nachdem wie lange das mit dem Bein dauert. Mit dem Weiterbilder sprechen würde ich vermutlich trotzdem, aber da ich in dem Haus aktuell relativ neu bin (seit Januar) und noch nie mit den Chefärzten gesprochen habe, kann ich nicht wirklich einschätzen wie die das sehen. Und Kalenderjahr würde sich ja dann sogesehen nur auf dieses Jahr beziehen oder? Also dürfte ich dieses Jahr insgesamt 6 Wochen maximal fehlen?
Korrekt. Alles was im alten Jahr war, das zählt nicht. Bezugsrahmen ist das Kalenderjahr, Du hast also die sechs Wochen auf jeden Fall.
NucleicAcid
13.02.2023, 18:50
Hallo zusammen, ich hätte auch noch eine Frage zum Logbuch bzw. Weiterbildung Allgemeinmedizin - zählt das Jahr Innere auch komplett, wenn man zwischendurch öfters mal für 2 Wochen in der Notaufnahme eingeteilt ist?
Dragonheart
14.02.2023, 13:34
Ja natürlich...ich hab mein innere Jahr durch die vielen Dienste gefühlt nur in der Ambulanz verbracht.
Wenn du dich mal mit dem logbuch beschäftigst wirst du sehen, dass man dort überhaupt nicht einträgt wo man "stationiert" war....
NucleicAcid
15.02.2023, 20:06
Perfekt - vielen Dank für die Info;-)
Mir fällt jetzt wieder ein, dass ich bzgl. meiner Befreiung von der DRV immer noch nichts gehört hab, abgesehen von der Eingangsbestätigung. Ist ca. ein halbes Jahr her. Fällt mir das irgendwann auf die Füße oder kann ich das einfach weiter aussitzen?
Relaxometrie
18.02.2023, 10:02
Dieses unsägliche DRV-Zeugs....man könnte kotzen. Ich habe dieses Jahr im Januar mit einer neuen Stelle begonnen, habe den DRV-Befreiungsantrag direkt nach Unterschrift des Arbeitsvertrags, Ende August 2022, an die Ärzteversorgung geschickt, die den Antrag an die DRV weitergeleitet hat. Von der Ärzteversorgung habe ich dann ein Bestätigungsschreiben bekommen, dass sie den Befreiungsantrag an die DRV weitergeleitet haben. Von der DRV habe ich nichts mehr gehört, bis dann Anfang Januar 2023 die Bestätigung kam, dass dem Befreiungsantrag stattgegeben wird. Da hat die DRV also für ihre Verhältnisse echt mal flott gearbeitet :-))
Wenn Du eine Eingangsbestätigung erhalten hast (von der DRV?), würde ich die Füße noch still halten. Ist ja bei Dir erst ein halbes Jahr her, dass Du den Antrag verschickt hast.....hetz die armen Mitarbeiter bei der DRV nicht :-oopss
Moorhühnchen
18.02.2023, 10:18
Ich habe meinen Befreiungsantrag Anfang Juli 2022 gestellt, die Eingangsbestätigung kam relativ flott.
Letzte Woche habe ich ein Infoschreiben vom Versorgungswerk bekommen, dass der Antrag nun an die DRV weiteregeleitet wurde. Läuft also! :-)) :-)) :-))
Die neue Stelle habe ich im Oktober 22 angetreten.....
Nach 6 Monaten an der neuen Stelle wird es dann nervig, bis dahin muss zumindest von der DRV ein Schreiben kommen, dass es sich aufgrund unvorhergesehener Aspekte um unbekannte Zeit verlängert, ob man befreit werden wird. Damit ist die Verwaltung/HR erst einmal zufrieden, erwartet aber regelmässige (monatliche) Updates. Nach 8 Monaten am neuen Job hatte ich das Formular vorliegen. Also 01/22 beantragt, 04/22 neuer Job, 11/22 Bescheinigung. Niedersachsen.
Oh krass. Mein erster Befreiungsantrag hatte nur von 02/22 bis 05/2022 gedauert. Jetzt warte ich seit 09/2022. Hoffe, mir steht das in paar Monaten nicht erneut bevor, wenn ich das Fremdjahr wieder verlasse. Ich werde bis zum Ende der WB wieder auf einen neuen Vertrag umgetopft, aber hoffentlich nahtlos dieses Mal. Gefühlt hab ich jeden Monat irgendein Meeeeh mit so nem bürokratischen Kram. Hoffe das bleibt nicht so im Leben. Nervt. ._.
Endoplasmatisches Reticulum
18.02.2023, 16:12
Meine Anträge gingen bislang alle innerhalb von 3-5 Monaten durch. Echt heftig, was für Zeiten man hier teilweise liest. Da fragt man sich, woran das liegt - Bearbeitung nach Einzugsgebiet, vermehrtes Aufkommen zu bestimmten Zeiten, Krankheit im Amt, Lotterie?
][truba][
18.02.2023, 16:15
Meine gingen auch immer problemlos. Ich denke ich habe nicht mehr als 8-12 Wochen gewartet jeweils.
ich habe meinen Kram im Juni beantragt und habe dann im November den Beschweid bekommen. Jetzt scheint irgendwas in der Personalabteilung schief gelaufen zu sein, da das VW der Meinung ist, ich habe 0€ eingezahlt..obwohl ich die Aufforderung der Übertragung abgegeben hatte...vielleicht war das auch im Januar und deshalb ist es noch nicht umgebucht.
Moorhühnchen
18.02.2023, 20:47
Übertragung von wo nach wo?
Endoplasmatisches Reticulum
18.02.2023, 21:09
Wahrscheinlich von der RV ins VW. Manche Krankenhäuser überweisen gleich ans VW, andere überweisen bis zum Erhalt der Befreiung an die Rente und lassen dann mit Erhalt der Befreiung die Gelder übertragen.
^^
jap bei uns läuft das erstmal in die RV und wir dann übertragen. Habe heute angerufen und sie meinte, dass alles funktioniert hat, allerdings erst im Januar weshalb das VW das noch nicht auf dem Bescheid hatte.
Powered by vBulletin™ Version 4.2.3 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.