Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
Bender B. Rodriguez
07.06.2023, 04:26
Schichtzulage vielleicht nicht, aber eine Zulage für die Nacht gibt's trotzdem.
Auch Dienste als Arzt lassen sich schlecht vergleichen, weil die Aufaben und der Arbeitsaufwand so unterschiedlich sind. Ich kann in einem Haus arbeiten, in dem ich für 100 Patienten allein verantwortlich bin, aber nie was in die Notaufnahme kommt. Ich kann in einem Haus arbeiten, wo ich nachts vielleicht 50 oder 60 Patienten betreue, Die Notaufnahme so mittelaufwendig ist, ich aber mehrere Fachrichtungen abdecken muss, oder ich kann beim Maximalversorger arbeiten mit über 100 Patienten im Haus, Konsile alle 3 Minuten (die ganzen Synkopen und Schlaganfälle sind ja auch immer gestürzt, ganz zu schweigen von den ganzen Psych Patienten mit ihren Schnittwunden) und Hubschrauber, der mir täglich Schwerverletzte bringt, die dann auch noch alle operiert werden müssen. Zusätzlich zu den Schenkelhälsen, die sowieso überall kommen.
Heerestorte
07.06.2023, 11:30
Auch Dienste als Arzt lassen sich schlecht vergleichen, weil die Aufaben und der Arbeitsaufwand so unterschiedlich sind. Ich kann in einem Haus arbeiten, in dem ich für 100 Patienten allein verantwortlich bin, aber nie was in die Notaufnahme kommt. Ich kann in einem Haus arbeiten, wo ich nachts vielleicht 50 oder 60 Patienten betreue, Die Notaufnahme so mittelaufwendig ist, ich aber mehrere Fachrichtungen abdecken muss, oder ich kann beim Maximalversorger arbeiten mit über 100 Patienten im Haus, Konsile alle 3 Minuten (die ganzen Synkopen und Schlaganfälle sind ja auch immer gestürzt, ganz zu schweigen von den ganzen Psych Patienten mit ihren Schnittwunden) und Hubschrauber, der mir täglich Schwerverletzte bringt, die dann auch noch alle operiert werden müssen. Zusätzlich zu den Schenkelhälsen, die sowieso überall kommen.
33499
:-))
Ich kann heute nicht meckern, der Dienst gestern war entspannt. Erst durfte ich meinen zweiten Beckenfixateur machen (in zwei Monaten!), danach noch meine erste suprakondyläre Humerusfraktur bei einem Kind, und danach schlafen von halb 2 bis halb 8 :-)
Einfach mal so aus Interesse, vielleicht weiß das einer: Darf ein Arzt einen Totenschein einer verstorbenen Person ausfüllen und unterschreiben, wenn diese Person mit dem Arzt verwandt ist und diese Person nie behandelt hat ?
Oder besteht die Pflicht in Deutschland, dass es der behandelne Hausarzt, ein Bereitschaftsdienstarzt oder sonstiger Arzt sein muss der diejenige Person mal behandelt hat, zweckes Ausschluss "Parteilichkeit" bzw. um zu verhindern dass der Arzt etwas unterschlagen will (will man natürlich nicht unterstellen, aber die Wahrscheinlichkeit ist ja nicht gleich 0).
Hat man im Studium nie gelernt, im Krankenhaus kam es nie zu so einer Situation und auch nach etwas Recherche im Interent habe ich keine Informationen gefunden.
Philip_MHH
10.06.2023, 15:37
Nicht verboten. Wenn es aber an irgendeiner Stelle mal Probleme gibt hat das Ganze sicher ein Gschmäckle
Relaxometrie
10.06.2023, 18:49
Einfach mal so aus Interesse, vielleicht weiß das einer: Darf ein Arzt einen Totenschein einer verstorbenen Person ausfüllen und unterschreiben, wenn diese Person mit dem Arzt verwandt ist und diese Person nie behandelt hat ?
Ich denke nicht, dass es offiziell verboten ist, das zu tun.
Ansonsten sehe ich das aber wie Philip_MHH: ich würde es nicht machen.
onkotrux
16.06.2023, 16:48
Guten Abend
ist wahrscheinlich Quatsch, aber formell folgendes Gedankenspiel zum Thema Weiterbildung in Teilzeit: Nehmen wir an, man arbeitet z.B. in CH in einem Spital/Kanton mit einer 50h-Woche bei 100% Pensum, entscheidet sich aber für eine Teilzeit-Stelle mit 40h, somit 80%.
Reicht man das für eine deutsche FA-Prüfung ein, wäre das intuitiv mit 80% für die Weiterbildung anzurechnen. Nun beziehen sich solche Anrechnungsformulare aber recht häufig auf eine konkrete 40h-Woche (z.B. ÄK Nordrhein), deshalb: Ist immer das Verhältnis des zuständigen Arbeitsvertrages alleine entscheidend? Oder vielleicht doch auch einfach die konkreten Stunden? Denn dann hätte man ja theoretisch in dem Beispielfall mit einer 40h-Woche, die 80% des Schweizer Pensums ist, 100% Weiterbildung.
Das klingt für mich schon auch konraintuitiv, aber steht das tatsächlich irgendwo so geschrieben?
Bei den WB in Deutschland ist das Verhältnis des Vertrags entscheidend, nicht die Stunden.
onkotrux
16.06.2023, 19:30
Genau, aber wie ist es in einem Land, in dem ein 100% Vertrag mehr Stunden hat als in DE? Nimmt man dann die dortige Referenz (intuitiv würde ich das vermuten), oder die deutsche Referenz
Es gibt ja auch innerhalb Deutschlands keine Anpassung für unterschiedliche Tarifverträge, Uni sind ja oft 42 Stunden, dann müssten die anteilsmässig auch ein paar Monate schneller facharztreif sein, bzw. auf 95% reduzieren dürfen.
onkotrux
16.06.2023, 22:04
Wie gesagt, für Deutschland keine Frage (Stichwort Vergleich Uni oder Uni-angelehnt versus kommunal usw). Mich würde die internationale Sichtweise interessieren, ich habe zB gehört dass es in Norwegen und Niederlande manchmal Vollzeit-Stellen mit 35 - 37h pro Woche gibt und auf der anderen Seite in der Schweiz häufig noch die 50h Woche an der Tagesordnung ist. Ich fände auch hier intuitiv, wenn die Referenz dort das jeweilige 100 Prozent Pensum ist, aber sicher geht das für mich aus der WBO nicht hervor - das wäre ja für jemanden, der in der Schweiz arbeitet, durchaus relevant.
Nun beziehen sich solche Anrechnungsformulare aber recht häufig auf eine konkrete 40h-Woche (z.B. ÄK Nordrhein)Schick mal bitte den Link. Ich wüsste nicht, weshalb für ausländische Ausbildungsabschnitte eine 40 h-Woche als Vollzeit gewertet wird und in Deutschland nicht. Mit dem Link will ich meine deutschen 105 % anerkannt bekommen und nach 57 Monaten fertig sein.
Ich befürchte, dass wir die Frage hier nicht klären können. Auf dem Formular (https://www.aekno.de/fileadmin/user_upload/aekno/downloads/2023/antrag-ausland-2023-03.pdf)werden sowohl die Wochenstunden als auch Prozent und Voll-/Teilzeit abgefragt.
Ich gehe davon aus, dass unabhängig von den Arbeitsstunden eine gewisse Anzahl an Jahren Berufserfahrung zur Facharztreife erwartet wird.
Aber mein Anliegen können wir klären. Könntest du, Onko, das noch mal erklären, weshalb es in deiner Denkweise für WB Zeiten in Deutschland „keine Frage“ ist, aber eventuell für ausländische Zeiten schon? Ich wäre nie auf die Gedanken gekommen, trotz dieser breiten Streuung von 35-50 h. Wenn die ÄKNO (und anscheinend noch mehr LÄK) 40 h als Vollzeit für WB Zeiten im Ausland festlegt, sollte das erst recht auch für WB in Deutschland gelten.
In dem Formular wird analog zu deutschen WB Zeiten lediglich bei Teilzeit Stunden und Prozent abgefragt.
@ Dooly
Ich hätte es tatsächlich so ausgefüllt, dass ich Vollzeit angekreuzt und auch 50h eingetragen hätte. Aber du hast wohl recht, dass sich das nur auf TZ bezieht.
Oh stimmt, so kann man es auch machen. Bei 50 h könnte man dann 125 % schreiben, wenn 40 h nun mal 100 % sind. ^^
onkotrux
17.06.2023, 17:50
Aber mein Anliegen können wir klären. Könntest du, Onko, das noch mal erklären, weshalb es in deiner Denkweise für WB Zeiten in Deutschland „keine Frage“ ist, aber eventuell für ausländische Zeiten schon? Ich wäre nie auf die Gedanken gekommen, trotz dieser breiten Streuung von 35-50 h. Wenn die ÄKNO (und anscheinend noch mehr LÄK) 40 h als Vollzeit für WB Zeiten im Ausland festlegt, sollte das erst recht auch für WB in Deutschland gelten.
In dem Formular wird analog zu deutschen WB Zeiten lediglich bei Teilzeit Stunden und Prozent abgefragt.
Ja, du hast recht, die Frage stellt sich, wenn man es zu Ende denkt, auch für WB-Zeiten in Deutschland. Ich habe nur die Erfahrung gemacht und von Kollegen gehört, dass z.B. in Bezug auf inhaltliche Aspekte einer Weiterbildung die ÄK sehr "deutsche" Standards anlegt, während in DE selbst absolvierte Zeiten weniger geprüft werden (weil ja als WB-Stätten registriert und bekannt)
Oh stimmt, so kann man es auch machen. Bei 50 h könnte man dann 125 % schreiben, wenn 40 h nun mal 100 % sind. ^^
Um darauf eine ernste Antwort zu geben: Das würde IMO den geforderten Zeiten (also 60 Monate usw.) widersprechen.
Insgesamt: Wie gesagt, intuitiv würde ich ja auch den jeweiligen Anteil (in der Schweiz jetzt als augenscheinlichstes Beispiel mit 50h, somit wären nur 50h also 100% gemäß Schweiz Vollzeit) zugrundelegen, ich finde nur dadurch, dass seitens der ÄK oftmals konkrete Stundenzahlen (neben Anteilen) genannt werden, die Frage vielleicht intuitiv in der o.g. Richtung zu beantworten, rein formell nicht ganz trivial.
Um darauf eine ernste Antwort zu geben: Das würde IMO den geforderten Zeiten (also 60 Monate usw.) widersprechen.Stimmt, da stehen ja auch noch die Monate!
ich finde nur dadurch, dass seitens der ÄK oftmals konkrete Stundenzahlen (neben Anteilen) genannt werden, die Frage vielleicht intuitiv in der o.g. Richtung zu beantworten, rein formell nicht ganz trivial.Kannst du bitte mal einen oder mehrere Links schicken, wo die ÄK konkrete Stundenzahlen nennen?
_calendula_
17.06.2023, 21:45
In Österreich gilt die Weiterbildung als 100÷ ab einer gewissen Stundenzahl Wochenarbeitszeit lt. Vertrag. Darüber darf man in Teilzeit gehen, ohne dass sich die Dauer der Weiterbildung verändert.
International sind für die Anerkennung von Facharztiteln innerhalb der EU Mindestdauern in Jahren angegeben.
In Deutschland hätte ich noch nie gehört, dass man z.B. an der Uni schneller fertig werden könnte mit dem FA. Stundenreduktion ohne Zeit für den FA zu verlieren habe ich glaube ich in Deutschland auch noch nicht gehört.
Vielleicht hat aber nur noch keiner gefragt?
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