Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
vanilleeis
03.07.2023, 08:21
Wie Firebird sagt: Nur, wenn Du bereits unter alter WBO angefangen hast
Und ich meine, es ist nicht grundsätzlich 2027, sondern abhängig von der ÄK. Hab vor kurzem bei der ÄK Berlin nachgelesen, die ihre neue WBO erst seit 2022 hat, dass man i. d. R. 7 Jahre Zeit hat, das wäre also bis 2029.
Aber wenn du unter der alten WBO angefangen hast, es schon egal wann du deine FA fertig hast, ob 2027 oder 2033
Für BaWü finde ich folgendes:
Wenn die Weiterbildung vor dem 01.07.2020 begonnen wurde, dann sehen die Übergangsbestimmungen (§ 20 WBO 2020) vor, dass ab diesem Stichtag eine Facharztweiterbildung noch innerhalb einer Frist von sieben Jahren und Schwerpunktweiterbildungen sowie Zusatzweiterbildungen noch innerhalb einer Frist von drei Jahren nach den Bestimmungen der bisher gültigen WBO 2006 abgeschlossen werden können und die Zulassung zur Prüfung beantragt werden kann.
https://www.aerztekammer-bw.de/faq-wbo-2020-c7b20f63613e58df
Herbstblume90
03.07.2023, 17:33
Oh weh, das hatte ich noch nicht verstanden. Bei meiner Chefin in den Weiterbildungs Gesprächen hieß es immer, ich könne es mir aussuchen .. Ich wollte die alte WBO machen, hab 2019 angefangen zu arbeiten, aber durch Teilzeit Arbeit und Elternzeit war ich natürlich nicht bis 06/23 fertig.. selbst wenn ich Vollzeit durchgezogen hätte, hätte ich es ja nie schaffen können.
@Herbstblume
Soweit ich weiß kannst Du sowohl nach der alten als auch nach der neuen WBO die Weiterbildung beenden, nur dass die alte WBO halt zu einem bestimmten STichtag ausläuft, danach ist man gezwungen nach den Vorgaben der neuen WBO seinen Facharzt abzuschließen.
Heerestorte
03.07.2023, 18:10
@Herbstblume:
Wenn du in BaWü bist und vor 2020 angefangen hast, also nach alter WBO, dann kannst du noch bis 2027 nach alter WBO den FA machen, so wie es abcd gesagt hat. Teilzeit etc ist egal, der Zeitpunkt des Anfangens ist wichtig.
Herbstblume90
03.07.2023, 19:57
Ich bin in Niedersachsen, und a habe ich folgendes gefunden:
Wer eine Weiterbildung in Schwerpunktbezeichnungen, Zusätzlichen Weiterbildungen oder Zusatzbezeichnungen nach alter Weiterbildungsordnung (WBO 2018 und früher) abschließen möchte, muss diese bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen und die Anerkennung beantragt haben.
Das entsprechende Antragsformular ist auf der Webseite der Ärztekammer Niedersachsen hinterlegt.
Zur Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang des Antrags bis spätestens am 30. Juni 2023 in der ÄKN an. Den Nachweis muss im Zweifel die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erbringen.
Anträge, die hierzu nach dem 30. Juni 2023 eingehen, können nicht mehr auf Basis der alten WBO bearbeitet werden. Nach Ablauf dieser Frist sind ausschließlich Anträge nach der Weiterbildungsordnung vom 2. April 2020, in Kraft getretenen zum 1. Juli 2020, zulässig.
Weiterbildungsabschnitte verfallen nicht allein wegen dieser Antragsfrist, aber die Vorgaben der aktuellen WBO müssen dann erfüllt werden.
Ich bin mir bei deiner Formulierung nicht sicher, ob damit auch die Facharztanerkennung gemeint ist.
https://www.aekn.de/fileadmin/inhalte/pdf/weiterbildung/weiterbildungsordnung/WBO_2021/WBO_1_1_2021.pdf
Abschnitt A – Allgemeine Bestimmungen
Seite 19 von 466
(3) Kammermitglieder, die sich bei Inkrafttreten einer Änderung dieser Weiterbildungsordnung in einer
Facharztweiterbildung befinden, können diese nach den bisherigen Bestimmungen innerhalb einer Frist
von zehn Jahren nach Inkrafttreten dieser Änderung abschließen und die Zulassung zur Prüfung
beantragen;
Hier findet sich ein Abschnitt zu Übergangsbestimmungen, in denen von 10 Jahren die Rede ist. Im Zweifel bei der ÄK nachfragen.
Kurze Zwischenfrage - gibt es hier eigentlich Pneumologen oder wen, der/ die regelmäßig bronchoskopiert?
Züschata
04.07.2023, 09:17
Kurze Frage zu einem Dienstmodell. Wir haben eine Spätdienstwoche von 12 bis 20 Uhr. Meist arbeitet man durch, eine Pause kann man nicht machen. Soweit ich weiß, wird die Arbeitszeit nur bis 20 Uhr berechnet, obwohl man meist bis 20:30 Übergabe macht. Rein theoretisch dürfte ich in diesem Fall doch bis zu eine Überstunde aufschreiben, da keine Pausen eingeplant sind, oder?
Kurze Zwischenfrage - gibt es hier eigentlich Pneumologen oder wen, der/ die regelmäßig bronchoskopiert?
Bin zwar keine Pneumologien aber habe mal einige Zeit in einer Pneumo gearbeitet und da auch fast täglich bronchoskopiert, vielleicht kann ich weiterhelfen.
Kurze Frage zu einem Dienstmodell. Wir haben eine Spätdienstwoche von 12 bis 20 Uhr. Meist arbeitet man durch, eine Pause kann man nicht machen. Soweit ich weiß, wird die Arbeitszeit nur bis 20 Uhr berechnet, obwohl man meist bis 20:30 Übergabe macht. Rein theoretisch dürfte ich in diesem Fall doch bis zu eine Überstunde aufschreiben, da keine Pausen eingeplant sind, oder?
Die Pause wird im Dienstplan festgelegt sein und muss 30 Minuten betragen. Im Webinar vom MB habe ich genau diese Frage gestellt "Sollte man nach jedem Dienst eine Mail an die Personalabteilung schicken oder sollte man das auch einmal "richtig" klären?". Bei unseren 24 Stunden Diensten sind natürlich auch Pausen eingeplant, aber da man die einzige Ärztin der Abteilung ist, kann man sein Telefon natürlich nicht abgeben. Die Antwort war "Bitte wenden sie sich dazu ein ihren zuständigen Landesverband."
Letztlich ist die rechtliche Lage sehr klar, aber es wird trotzdem regelhaft durch die Kliniken anders geplant.
Kommt deine Ablösung denn um 20 Uhr oder früher? Falls sie um 20 Uhr kommt, sollte noch Übergabezeit eingeplant werden. Wenn sie früher kommt, musst du früher aufhören neue Fälle zu bearbeiten und die Übergabe vor 20 Uhr beginnen.
Wie wäre nun das Vorgehen? Teilt noch jemand den Unmut? Seid ihr gut organisiert in der Abteilung? Habt ihr eine digitale Arbeitszeiterfassung oder wie erfasst ihr die Arbeitszeit? Gibt es doofe Rückfragen zur Arbeitszeiterfassung und kannst du einfach die Stunde notieren? Wird ansonsten alles richtig erfasst? Was ist dein Ziel? Bist du MB Mitglied?
Eine einfache Antwort wird es nicht geben, auch wenn die rechtliche Situation klar ist.
FrauAerztin
06.07.2023, 09:05
Ich habe mal eine Frage bzgl. einer Kündigung: Ich möchte eine andere Stelle annehmen. Zu wem würdet ihr zuerst gehen und die Kündigung mitteilen - eurem Oberarzt oder direkt zum Chef? Meine Schwangerschaft habe ich damals zuerst dem Oberarzt mitgeteilt, der es aber, obwohl ich schon einen Termin beim Chef hatte zur Mitteilung, bereits vor mir dem Chef gesagt hatte. Zudem geht der Oberarzt im September sowieso in Rente und ich bin seit gut einem Jahr in Elternzeit, habe also mit beiden gerade nichts zu tun.
Vom Gefühl her würde ich also diesmal direkt zum Chef gehen.
Was denkt ihr? Wäre sehr dankbar die eine oder andere Meinung zu lesen!
Danke euch im Voraus!
Philip_MHH
06.07.2023, 09:31
Mit sowas würde ich immer zuerst mit dem Chef sprechen, dann mit der Personalabteilung.
Anne1970
06.07.2023, 09:34
Das ist m.E. Chefarzt/Chefärztinnen -Sache. Würde allerdings erst die Unterschrift unter dem neuen Vertrag haben wollen, bevor ich kündige.
FrauAerztin
07.07.2023, 23:57
Ich brauche einen Rat.
Ich bin im Begriff zu kündigen, aktuell bin ich in Elternzeit, angestellt in einer großen Psychiatrie. Ich bin mittlerweile FÄ für Allgemeinmedizin, wurde aber geführt als Assistenzärztin für Psychiatrie.
Würdet ihr dem Chef erstmal in einem persönlichen Gespräch die Kündigung überreichen und dann um einen zweiten Termin bitten zwecks Besprechung/Abzeichnen des eLogbuchs oder direkt alles auf einmal, aber er weiß ja noch nichts von der Kündigung? (Er handhabt es wohl immer so, dass man ihm das eLogbuch freigibt und man dann zum persönlichen Gespräch kommt)
Danke euch schon mal für eure Gedanken!
Matzexc1
10.07.2023, 21:03
Hat jemand Erfahrung mit folgendem?
Rotation zu anderem Haus im Verbund zwecks Weiterbildung. Vertrag im alten Haus wird ruhend gestellt und für das neue ein neuer Vertrag geschlossen.
Und was ist die Frage? Klingt doch sinnvoll...
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