Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
Naja gut wen n es so wichtig ist, würde ich dann dochmal im Frei nach Dienst oder im Urlaub vorbei gehen. Aber es muss ja irgendeine Telefonhotline geben. Meistens gibt es doch eine Zentrale Nummer, von der man dann in die Abteilung weitergeleitet wird. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine Ärztekammer, die ja für viele auch akut erreichbar sein muss, niemals ans Telefon geht.
Dragonheart
07.01.2024, 19:56
Naja gut wen n es so wichtig ist, würde ich dann dochmal im Frei nach Dienst oder im Urlaub vorbei gehen. Aber es muss ja irgendeine Telefonhotline geben. Meistens gibt es doch eine Zentrale Nummer, von der man dann in die Abteilung weitergeleitet wird. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine Ärztekammer, die ja für viele auch akut erreichbar sein muss, niemals ans Telefon geht.
Ich bin mit der Kölner in jedem Fall am verzweifeln....
Ich würde einfach alle Nummern, die auf der Webseite stehen, abtelefonieren, irgendwo wird schon jemand rangehen und dich weiterleiten.
Versuchst Du es telefonisch hier (ÄK Nordrhein Weiterbildung)?
Mitarbeiterinnen zu folgenden Terminen telefonisch erreichbar:
Montag: 9 - 13 Uhr
Dienstag: 13 - 16 Uhr
Mittwoch: 9 - 16 Uhr
Freitag: 9 - 13 Uhr
0211 / 4302 2899
Juhu, ich hab meine Zulassung zur nächsten Facharztprüfung bekommen.
][truba][
08.01.2024, 17:49
Glückwunsch. Viel Erfolg
Ist der Aufschlag für kurzfristiges Einspringen für einen Dienst im Tarifvertrag geregelt oder ist das individuell vom Arbeitgeber festgelegt? Ich kenne es so, dass man immer 10% Aufschlag bekommt, wenn man kurzfristig einspringt. Meine Kollegen behaupten jetzt, das gibt's nur, wenn man aus dem Frei einspringt.
Moorhühnchen
16.01.2024, 17:14
In meinen letzten Tarifverträgen war das geregelt.
Und nein, definitiv dort nicht nur bei einspringen aus dem frei - Mann, wir haben alle mind. 6 Jahre studiert, die Kollegen sollten doch mal in der Lage sein, Tarifverträge zu lesen!! :-keule
Ach komm. Das kann man heutzutage nicht mehr erwarten...
TVÄ VKA §10 Abs. 11 Satz 5:
Liegen bei einer notwendigen Dienstplanänderung nach Satz 3 zwischen der Dienstplanänderung und dem Antritt des Dienstes weniger als drei Tage, erhöht sich die Bewertung des Bereitschaftsdienstes gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 um 17,5 Prozentpunkte bzw. wird zusätzlich zum Rufbereitschaftsentgelt ein Zuschlag von 17,5 Prozent des Entgelts gemäß § 11 Abs. 3 gezahlt.
Ja, die Passage habe ich auch gefunden.
Ach komm. Das kann man heutzutage nicht mehr erwarten...
TVÄ VKA §10 Abs. 11 Satz 5:
Wie soll der gemeine Uniknecht das finden, wenn es nicht auf pubmed ist? :-nix
Naja, da geht's ja nur um BD und RD. Wenn ich Vollschicht arbeite, hab ich nichts davon
Das mit den Tarifverträgen ist sowieso so eine Sache, da jede Klinikart einen eigenen hat, teilweise gibt es sogar Klinikverbünde mit hausinternen Gehaltstabellen beziehungsweise Tarifen. Vor allem in Privat-oder Rehakliniken. Und in Praxen oder MVZs gelten nochmal andere Regelungen für Angestellte.
Dazu kommen noch Honorartätigkeiten - es dürfte fast keine Klinik mehr in Deutschland geben, die nicht auf Honorarärzte angewiesen wäre. Die viel mehr Geld für die gleiche Arbeit kassieren. Das ist das was mich hier am meisten stört: Honorarärzte verdienen mehr für exakt dieselbe Arbeit. Bekommen außerdem zusätzliche Leistungen, die man normalen Mitarbeitern nicht zukommen lässt. Und an manchen Orten ist derart großer Personalmangel, dass Honorarärzte teilweise deutlich länger als ein Jahr an einem Ort bleiben können. Es ist sogar eine Angestelltentätigkeit, der Arbeitgeber ist dann eine Personalvermittlung. Dennoch kann man sich wohl aussuchen, welche Aufträge man nimmt oder nicht.
Ich wäre für so was nicht der Typ, dennoch finde ich dieses Zweiklassensystem nicht in Ordnung.
Hier im Umkreis haben auch die Kliniken am meisten finanzielle Probleme, die viele Honorarärzte beschäftigen. Wobei es auch sein kann, dass gerade weil sie so viele Probleme haben die Notwendigkeit entstanden ist, solche anzustellen. Denn wo es nicht rund läuft findet man wahrscheinlich noch weniger Personal als anderswo.
Wie auch immer - ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass ich es extrem schwierig bis unmöglich finde objektiv festzulegen, was eine Leistung tatsächlich "wert" oder welche Vergütung "angemessen" beziehungsweise "gerecht" ist oder wäre.
Bonnerin
27.01.2024, 19:15
Offenbar ist die ärztliche Leistung ja das Geld wert, das man als Mitarbeiter einer Honorarfirma bekommt. Sonst würde man es ja eben nicht in dieser Höhe bekommen.
An sich hast du aber korrekt erkannt, dass vor allem Kliniken, in denen es nicht läuft, auf Honorarpersonal zurückgreifen müssen. Wenn man für das übliche Schmerzensgeld halt keine Lohnsklaven mehr findet muss eben draufgelegt werden.
Ich fürchte ehrlicherweise, dass das höhere Gehalt deshalb gezahlt wird, weil man sonst niemanden finden kann - und nicht, weil es wirklich jeder Honorararzt wirklich wert wäre. Hauptsache es ist jemand da, egal was das in Bezug auf Qualität bedeutet. Hauptsache es geht weiter, es kommt weiter Geld rein, und wenn es Geld auch für schlechte Leistung gibt dann lohnt es sich auch, denen, auf die man angewiesen ist, das zu zahlen was sie verlangen, egal ob sie das nun "wert" sind oder nicht. Für jede DRG gibt es den gleichen Satz, egal ob die Behandlung gut oder schlecht war. Deshalb kann man das Gesundheitswesen auch nicht im gleichen Maße als "Markt" bezeichnen wie in anderen Branchen.
Man löst damit Probleme nur nicht dauerhaft - im Gegenteil verprellt man sich das noch vorhandene Stammpersonal, das irgendwann dann eben das Zweiklassensystem nicht mehr hinnehmen will, nicht mehr einsieht, warum es für dieselbe Arbeit weniger Geld bekommt. Dazu kommt, dass mehr leisten hier auch nicht mehr Geld bedeutet. So als sei es nur eine Frage dessen, wie man sich formal anstellen lässt.
Mitarbeiter scheinen mir nicht im selben Maße als Ressourcen begriffen zu werden wie in anderen Branchen. Und das macht sich eben zunehmend bemerkbar. Wobei das bei weitem nicht das einzige Problem ist - vielleicht gar nicht mal das gravierendste.
Bin auch sehr gespannt, wie es in den nächsten Jahren weitergehen wird. Ob man Gesundheitsleistungen einfach wieder auf das Maß runterfährt oder deeskalieren muss, das es während der Pandemie gab - diesmal nur auf Dauer. So als sei der Lockdown damals ein erster Vorgeschmack auf das gewesen, was die Gesellschaft langfristig erwartet.
Endoplasmatisches Reticulum
27.01.2024, 20:47
.........
Das ist doch nicht verwunderlich. Bei Honorarärzten liegt ja eine komplette Inversion des Machtgefüges vor....
Ja, wie recht du hast. Es ist grossartig.
Du stehst auch etwss ausserhalb des Team, bist schon nen paar Jahre Facharzt. das heisst du könntest die Oberärztin "zum Essen ausführen" und es würde kein Problem sein.
😂
AlexDo86
11.02.2024, 18:32
Hallo Leute,
ich brauche euren Rat.
Ich habe Anfang Januar gekündigt, Frist ist bis Ende Februar.
Die Verhältnisse aktuell sind schlecht, habe lange schon Burnout-Symptome und letzte Woche bin ich dann endgültig zusammen gebrochen. Mein Arzt hat mich krank geschrieben bis Ende der Kündigungsfrist.
Hab mir jetzt sagen lassen, dass das Probleme geben kann. Der Zeitraum gibt wohl Grund zur Annahme, dass die Beweiskraft der AU erschüttert wird.
Hat da jemand Erfahrungen? Ich habe echt keinen Nerv da in einen zähen Rechtsstreit zu gehen und das mir mein Lohn nicht gezahlt wird.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen…
danke schonmal!
Schwachsinn und feuchte Träume der Klinik.
Relaxometrie
11.02.2024, 20:16
Mein Arzt hat mich krank geschrieben bis Ende der Kündigungsfrist.
Hab mir jetzt sagen lassen, dass das Probleme geben kann. Der Zeitraum gibt wohl Grund zur Annahme, dass die Beweiskraft der AU erschüttert wird.
Das ist richtig, siehe z.B. hier. (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/erschuetterung-des-beweiswerts-einer-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/)
Allerdings weiß ich nicht, was Dir schlimmstenfalls passieren kann. Vermutlich, dass Du keinen Lohn für den Zeitraum der AU bekommst, weil die AU ggfs. hinfällig ist. Wie es im Fall der Nichtigkeit Deiner AU mit dem Anteil des Arbeitgebers zu den Sozialversicherungen aussieht, weiß ich nicht.
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