Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
@lava: du vergisst die Kombination aus deiner Erfahrung und Position...
Wobei, wenn man sie gründlich untersucht und gar nichts findet. Da hab ich das auch schon gemacht.
Ja, natürlich. Hab ja auch nur gesagt, wie ich das mache. Ich gehe nicht davon aus, dass all meine Kollegen das ebenso machen. Aber natürlich zeige ich das meinen Kollegen gern, wenn sich die Möglichkeit ergibt.
Ich hatte oft den Eindruck, dass zu viel Bildgebung gemacht wird, teilweise ohne die Leute vorher gesehen zu haben - wenn man es wirklich kann, dann findet man manche Dinge schon in der klinischen Untersuchung für die üblicherweise MRTs gemacht werden. Beispielsweise erfahrene Manualmediziner - die sich viel Zeit nehmen. Nur wer hat die schon? In Notaufnahmen, aber auch Praxen mit Kassenpatienten, kann man das vergessen. Ich glaube das ist das Kernproblem.
Anderes Thema: Was haltet ihr von Kollegen, die keine Approbation, sondern nur eine Berufserlaubnis haben? Habt ihr da wirklich Vertrauen dass alles richtig läuft? Traut ihr deren Befunden und Anordnungen? Ich habe gelesen, dass bei den Approbationsprüfungen für ausländische Ärzte die Durchfallquoten zumindest in Baden-Württemberg sehr hoch sein sollen - aber selbst wenn die durchfallen scheinen sie erstmal mit Berufserlaubnis weiterarbeiten zu dürfen, weil sie ja mehr als einen Versuch haben. Oder verlieren die dann auch die Berufserlaubnis? Und stimmt es wirklich, dass die betreffenden Kollegen mit Berufserlaubnis in allen Fachgebieten keine Dienste machen dürfen, unabhängig vom Fachgebiet? Nichtmal Rufdienste? Wie ist eure Meinung und wie sind eure Erfahrungen?
Erlkönigin
15.03.2024, 20:19
Ich kenne mich da ehrlich gesagt gar nicht aus. :-nix Ich hatte nur während meines PJ wirklich strange Erfahrungen mit Kollegen, mit denen man sich auf Deutsch quasi nicht verständigen konnte. Ich weiß aber nicht, ob die offiziell die Approbation hatten oder nicht.
HannibaI
15.03.2024, 23:26
Wir haben welche mit Berufserlaubnis. Die dürfen alles machen, was wir machen dürfen, inklusive Dienste, Leichenschau etc. Man merkt den Unterschied deutlich. Finde dies auch sehr bedenklich. Die Ausbildung/das Studium ist ja nicht als gleichwertig anerkannt - dennoch dürfen die für's selbe Gehalt Patienten behandeln und erstmal üben... Mein Chef führt auch Kenntnisprüfungen (Prüflinge aus anderen Kliniken) durch zum Erhalt der Approbation. Gefühlt fällt da die Hälfte durch mit teils gravierenden Wissenslücken.
Was haltet ihr von Kollegen, die keine Approbation, sondern nur eine Berufserlaubnis haben?
Nichts. Habe sehr schlechte Erfahrungen, oft nicht mal Famulantenniveau. Es ist eine neue Masche, Geld zu generieren. Ärztliche Arbeit für billig. In meinem Konzern, der sich rühmt, ins europäische Ausland zu expandieren und Marktführer zu sein, nutzt man sogar Leute, die noch nicht einmal eine Berufserlaubnis haben, gibt ihnen freie Kost und Logis und lässt sie ärztliche Tätigkeiten machen "unter Aufsicht" (was de facto nicht stattfindet).
Solange man noch einen approbierten Affen hat, der die Verantwortung für die ganzen Kunstfehler übernimmt, ist doch ein super Geschäft.
Halt genau das Gegenteil der Ami Ärzte. Die würden den Konzernen vor die Haustür sch***** bevor die sowas akzeptieren. Kein US Examen, keine Arbeitserlaubnis, so einfach. Und in DE versucht man auf biegen und brechen die völlig inadäquaten und in relevanten Mengen auch einfach gefälschten Examen aus dem EU-Ausland möglichst schnell anerkennen zu lassen um billige Arbeitskräfte zu generieren um die Preise für die Einheimischen zu drücken.
Aufgabe einer Gewerkschaft, sowas unterbinden zu wollen, oder?
Danke MB!
Aufgabe einer Gewerkschaft, sowas unterbinden zu wollen, oder?
Danke MB!
Sag mal engagierst du dich für irgendwas oder motzt du nur online rum und im echten Leben bringst du die Zähne nicht mal auseinander?
Anne1970
17.03.2024, 09:42
https://hlfgp.hessen.de/akademische-gesundheitsberufe/approbation-und-berufserlaubnisse-abschluss-im-ausland
Hier am Beispiel vom Bundesland Hessen ein Link für diejenigen, die mal Einblick in das staatlich :grins: geregelte Verfahren für für Berufszulassungen, Approbationen und Berufserlaubnisse (Abschluss im Ausland)
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nehmen wollen.
Grundlage ist die Approbationsordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/BJNR240500002.html).
Endoplasmatisches Reticulum
17.03.2024, 10:09
Uh, das interessiert mich.
Der Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis nach § 10 BÄO (https://hlfgp.hessen.de/sites/hlfgp.hessen.de/files/2023-03/antrag_medizin_approbation_und_berufserlaubnis_dri ttstaaten_stand_16.02.23.pdf) sagt:
"Hiermit beantrage ich die Erteilung einer Berufserlaubnis gem. § 10 BÄO zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs. Mir ist bekannt, dass ich derzeit nur eine eingeschränkte Berufserlaubnis erhalten kann. Ärztliche Tätigkeiten darf ich nur unter ständiger Aufsicht und in ständiger Anwesenheit von approbierten Ärztinnen und Ärzten ausüben. Die ständige Aufsicht und ständige Anwesenheit gilt auch für alle Nacht-, Notfall- und Bereitschaftsdienste."
Der § 10 BÄO (https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/__10.html) trifft aber nur zwei Aussagen zu erlaubten Tätigkeiten:
"(2) Die Erlaubnis kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden. (...)"
"(6) Personen, denen eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs nach den vorstehenden Vorschriften erteilt worden ist, haben im übrigen die Rechte und Pflichten eines Arztes."
Also was denn nun? Abgeturft ins Landesrecht? So wie ich das lese, entscheidet damit jedes Amt nach eigenem Ermessen, ob und was es im Rahmen einer Berufserlaubnis untersagt. Abseits individuell ausgesprochener Einschränkungen sind Leute mit Approbation und Berufserlaubnis nach BÄO in Rechten und Pflichten gleichgestellt. Wenn jemand mit Letzterer also alleine Dienste macht, kann das erstmal legal sein. Man müsste halt wissen, was in der individuellen Berufserlaubnis drin steht.
Damit dürfte sich der Sachverhalt übrigens auch gewerkschaftlicher Einflussnahme entziehen, die sich gegen Arbeitgeber richtet, nicht gegen Landesbehörden. Da wären wohl eher die Ärztekammern als Vertreter des Standesrechts in der Verantwortung. Und die Befürworten das ja.
Ist ja auch so. Mir haben meine Kontakte mit Berufserlaubnis bzw. Berufserlaubnis in der Vergangenheit auch immer mal aus der Szene erzählt, wie die Kenntnisprüfungen ablaufen, Durchfallquoten in den Bundesländern. Bis 2020 war Berlin noch ein Geheimtipp. Die Personen mit ausländischen Abschluss waren eigentlich im Schnitt okay.
Eine Berufserlaubnis ist 2 Jahre gültig. Für die Kenntnisprüfung gibt es zwei Versuche. Alternative ist eine Antragstellung auf Gleichwertigkeitsprüfung (bei Ausbildung in manchen Ländern von vornherein zum Scheitern veruteilt).
Bei der Gleichwertigkeitsprüfung werden die Ausbildungscurricula das Landes mit unserem hier verglichen)
Sprachkenntnis C1 wird für die Erteiilung der Approbation verlangt
Infos zur Anerkennung von Berufsabschlüssen allgemein, aber eben auch für Ärzte findet sich z.B. auf einer Seite der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/krieg-in-der-ukraine/anerkennung-berufsabschluesse-2021658)mit diversen weiteren Links .
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession?query=arzt
Bei uns arbeiten Kollegen mit Berufserlaubnis und warten auf ihre Approbation (auch die Gleichwertigkeitsprüfung dauert ewig) Das Regierungspräsidium ist nicht das schnellste iin der Bearbeitung. Vordergrund-/Hintergrunddienste dürfen diese Kollegen bei uns nicht machen. Im Vordergrund wären sie der einzige Arzt im Haus.
Eine Berufserlaubnis ist 2 Jahre gültig. Für die Kenntnisprüfung gibt es zwei Versuche. Alternative ist eine Antragstellung auf Gleichwertigkeitsprüfung (bei Ausbildung in manchen Ländern von vornherein zum Scheitern veruteilt).
Bei der Gleichwertigkeitsprüfung werden die Ausbildungscurricula das Landes mit unserem hier verglichenIch dachte die Gleichwertigkeit wird immer geprüft, wenn man die Approbation will. Meines Wissens ist das keine Alternative zur Kenntnisprüfung. Nach erfolgreicher Prüfung der Gleichwertigkeit folgt dann i. d. R. die Kenntnisprüfung, vom Aufbau ähnlich wie M3.
So sehr mich der MB nervt. Ich denke das ist tatsächlich nicht deren Aufgabenbereich. Das ist Sache der Ärztekammer.
Es wäre aber die Aufgabe unserer Gewerkschaft massiv gegen sowas vorzugehen. Wem bringt es was, wenn massiv billige Arbeitskräfte mit fraglichen Abschlüssen und fehlenden Sprachkenntnissen Berufserlaubnis und/oder Deutsche Approbation hinterhergeschmissen bekommen? Genau, den Klinikkonzernen. Wem schadet es? Dem dummen deutschen Arzt, der sein Studium durchgezogen hat, weil er damit eine deutlich schlechtere Verhandlungsposition bekommt.
Ich dachte die Gleichwertigkeit wird immer geprüft, wenn man die Approbation will. Meines Wissens ist das keine Alternative zur Kenntnisprüfung. Nach erfolgreicher Prüfung der Gleichwertigkeit folgt dann i. d. R. die Kenntnisprüfung, vom Aufbau ähnlich wie M3.
Da irrst Du Dich.
siehe auch hier (https://www.marburger-bund.de/bundesverband/service/aerztinnen-und-aerzte-mit-auslaendischer-qualifikation/foreign-trained-1/faqs)
Ich habe meine Ausbildung in einem Drittstaat (= Staat gehört nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum/Schweiz) absolviert. Ist eine Anerkennung möglich?
Ärztliche Ausbildungen, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz erworben wurden, werden in Deutschland auf Antrag zunächst einer Gleichwertigkeitsprüfung durch die zuständige Approbationsbehörde (siehe Adressen der Approbationsbehörden) unterzogen. Stellt die zuständige Behörde fest, dass eine Gleichwertigkeit der ärztlichen Ausbildung gegeben ist oder Unterschiede in der Ausbildung durch einschlägige Berufserfahrung oder andere anerkannte Kenntnisse und Fähigkeiten (lebenslanges Lernen) ausgeglichen werden können und alle weiteren Voraussetzungen (Deutschkenntnisse, keine Straftaten, gesundheitliche Eignung etc.) vorliegen, erteilt sie die Approbation.
Vertritt die zuständige Behörde die Auffassung, dass signifikante Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung des Ausbildungslandes und der ärztlichen Ausbildung in Deutschland vorliegen, kann sie auf das Ablegen einer Kenntnisprüfung (siehe Fragen 17-20) bestehen...
Geil, warum studieren wir dummen Deutschen dann eigentlich so lange? Einfach irgendwas aus dem Ausland vorlegen, Kenntnisprüfung machen und fertig, Approbation in der Tasche.
Als ob man ohne weiteres die Kenntnisprüfung besteht.
Ma, dann lernste halt mal 3 Monate durchgehend dafür. Wo ist das Problem? Die 6,5 Jahre davor kann man sich ja scheinbar sparen. An jeder Ecke wird dieses Land lächerlicher.
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