Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Treffpunkt für gestresste Assistenzärztinnen und -ärzte
Oh Mann was fürn cooler Tag! Die neue Kollegin, die frisch von der Uni ist, scheint ne ganz fitte zu sein. Ich hab gegenüber dem anderen Kollegen mal n bisschen die frischgebackenene Stationsärztin raushängen lassen und ihn nochmal auf was Wichtiges hingewiesen, was er immer wieder vergisst, dachte schon, das kommt jetzt blöd rüber, aber er hat sich bedankt :-D
Und dann gabs Kuchen und Blumen und n warmen Händedruck vom OA- wenn jetzt der Kater noch aufhören würde, den Geburtstagsstrauß anzufressen, wäre ich glücklich :-)
Kackbratze
02.01.2013, 16:05
Stell den Strauss neben das Katzenklo. Da fressen Katzen ungern.
blackcat86
02.01.2013, 21:07
@entenfreundin
Naja, ein bisschen zu schadenfroh klang das vorhin schon; ich meine der Bekannte ist schon relativ überzeugt, aber dass jeder die Weiterbildungsermächtigung kriegt, wenn jemand die noch nicht mal beantragen konnte, die Abteilung neu ist...mir wär das zu heiß. Ich glaub ich muss den echt nochmal warnen-zusagen musste er glaub ich schon, aber denke nicht dass er schon unterschrieben hat...mir hat ein Marburger Bund Berater mal erklärt dass eine Weiterbildungsermächtigung am Anfang immer vorliegen sollte. Und derjenige ist eben einer der wenigen, mit dem ich mich außerhalb der Uni oft getroffen habe und der mir schon öfter half...
Gutes Neues Jahr, euch allen!
Also, ich bin ja auch frisch vom Hex, aber immerhin hab ich dank Feiertagen schon ganze 8 Tage Arbeitserfahrung :-wow
Weil wir's aber grade von der Weiterbildungsermächtigung haben... Bei uns ist gestern die große Neujahrsbombe geplatzt: der Chef (und zwei seiner OÄ) verlässt die Klinik. Angeblich (laut zweier Vorstandsmitglieder) soll sich an der Ermächtigung nix ändern. Aber wer weiß das schon?!
Hat da irgendwer schon Erfahrungen in die Richtung? :/
@Reflex
Dann dir aber auch mal Congrats ^^ Es ist halt doch eine Seuche :D
Danke!
Aber eine schöne Seuche....ich hab nur ein wenig Bammel es am Montag meinem Chef und meinen Kollegen zu beichten.
Gutes Neues Jahr, euch allen!
Also, ich bin ja auch frisch vom Hex, aber immerhin hab ich dank Feiertagen schon ganze 8 Tage Arbeitserfahrung :-wow
Weil wir's aber grade von der Weiterbildungsermächtigung haben... Bei uns ist gestern die große Neujahrsbombe geplatzt: der Chef (und zwei seiner OÄ) verlässt die Klinik. Angeblich (laut zweier Vorstandsmitglieder) soll sich an der Ermächtigung nix ändern. Aber wer weiß das schon?!
Hat da irgendwer schon Erfahrungen in die Richtung? :/
Soweit ich weiß, ist eine Weiterbildungsermächtigung Personen und nicht Abteilungs gebunden. Ich kenne einen Kollegen, wo der neue CA verschwiegen hat, dass er nicht die volle Weiterbildungsermächtigung hat. Dadurch hat der Kollege 36 Monate Weiterbildungszeit eingebüßt und hat dass unschönerweise bei der Anmeldung zum Facharzt festgestellt.
WalterSobchak
03.01.2013, 08:31
Bei uns ist gestern die große Neujahrsbombe geplatzt: der Chef (und zwei seiner OÄ) verlässt die Klinik.
Bist du in der Viszeral- und Transplantationschirurgie in Leipzig?! ;-)
*SarcasmOFF*
Kackbratze
03.01.2013, 09:01
Vermutlich ein anderes Transplantationszentrum, wo die Überprüfung noch aussteht *scrn*
Jetzt im Ernst, Chef + 2 OAs weg...willst Du mitgehen?
Moorhühnchen
03.01.2013, 09:38
Soweit ich weiß, ist eine Weiterbildungsermächtigung Personen und nicht Abteilungs gebunden. Ich kenne einen Kollegen, wo der neue CA verschwiegen hat, dass er nicht die volle Weiterbildungsermächtigung hat. Dadurch hat der Kollege 36 Monate Weiterbildungszeit eingebüßt und hat dass unschönerweise bei der Anmeldung zum Facharzt festgestellt.:-(( Und wie ging's aus?
Feuerblick
03.01.2013, 09:45
Naja, der neue CA (oder einer der OÄ/FÄ) muss schleunigst einen Antrag stellen, um die Weiterbildungsermächtigung zu bekommen. Bei größeren Abteilungen gibt es in der Regel noch OÄ/FÄ, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und diesen Antrag recht problemlos durchbekommen. Aber das solltet ihr euch schleunigst schriftlich geben lassen, Omi-Dok!
blackcat86
03.01.2013, 10:09
Du kannst das bei der Ärztekammer erfragen, und angeblich stehts auch auf der Homepage. Die Infrastruktur scheint in dem Fall ja gegeben zu sein. Ich weiß nicht wie es ist, wenn ein Chef mit WE direkt in eine Abteilung kommt, die schon länger besteht - nur bei frisch gegründeten Abteilungen ist es so, dass die mindestens ein Jahr bestehen müssen, damit sie die WE überhaupt beantragen können (dh leitende Personen dort).
Rückwirkend könne was anerkannt werden, müsse aber nicht. Und auf keinen Fall wird die Zeit vor dem Antrag auf die Weiterbildungszeit anerkannt.
(So wurde mir das nach dem Examen mal am Telefon erklärt, weiß aber nicht ob da gravierende Unterschiede zwischen den Landesärztekammern bestehen)
Auf jeden Fall lohnt es sich mit der Landesärztekammer des jeweiligen Bundeslands zu telefonieren.
(Und bei dem Freund aktuell scheint es ja so zu sein, dass der Chef erst in zwei Monaten den Antrag überhaupt stellen darf, weil die Abteilung neu ist, er bisher nur einen OA und AA zu haben scheint und dann auch noch das angebliche Drängen auf eine sofortige Entscheidung - die Konstellation wäre mir persönlich schon etwas seltsam vorgekommen, aber so scheint es bei dir ja nicht zu sein)
An sich müssten doch jetzt alle Hexler vom Herbst fertig sein?
Wo seid ihr denn alle?
Jedenfalls Herzlich willkommen, wir beissen nicht- und wir haben die Kekse ;-)
Danke! :) Ja, alle fertig, ich bin hier, lese auch fleißig mit, aber da ich mich erst ab dem 1.3. um die Herzensangelegenheiten meiner Patienten kümmern werde bin ich halt NOCH keine "gestresste Assistenzärztin", eher eine gestresste Doktorandin und Wohnungssuchende...Kekse nehm ich trotzdem gern. :)
Hehe, also mitgehen werde ich sicherlich nicht, glaube auch nicht, dass die unbedingt den frischesten Assi mitnehmen würden ;)
Und nein, es ist KEIN Tx-Zentrum :D
Die Typen vom Klinikumsvorstand meinten, dass die WBE neben der Person vor allem auch an die Möglichkeiten der Klinik gebunden ist und dass sich deshalb nichts ändern würde. Die wollen das mit der BLAEK klären. Nur - meiner Erfahrung aus dem PJ nach dauert es viele Monate, bis überhaupt ein neuer CA gefunden ist... Und was ist in der Zwischenzeit?
Relaxometrie
03.01.2013, 11:53
Angeblich (laut zweier Vorstandsmitglieder) soll sich an der Ermächtigung nix ändern. Aber wer weiß das schon?! Hat da irgendwer schon Erfahrungen in die Richtung? :/
Bei meiner vorletzten Stelle in der Anästhesie gab es einen Chefwechsel, der aber schon ca. 4 Jahre vergangen war, als ich in der Abteilung anfing. Der ehemalige Chef hatte die vollständige Weiterbildungsberechtigung. Der neue Chef hatte zwar irgendwann mal einen Antrag gestellt, dieser dümpelte aber so vor sich hin. Die Nachfrage bei der zuständigen Ärztekammer ergab, daß der Antrag tatsächlich kurz vor der Entscheidung stand, und daß man davon ausgehe, daß auch wieder die komplette Weiterbildungsermächtigung erteilt werden würde. Damit hatte ich mich zufrieden gegeben, da diese Stelle für mich eh nur ein Übergang war. Und tatsächlich ist dann kurz nach meinem Arbeitsanfang die Weiterbildungsberechtigung erteilt worden.
Insofern scheint eine Weiterbildungsberechtigung eher von der vorhandenen Infrastruktur des Hauses abzuhängen, als von den Personen, die die Weiterbildungberechtigung beantragen. Sollte allerdings eine Person mit Weiterbildungsberechtigung für ein Spezialgebiet das Haus verlassen, kann es natürlich doch mal sein, daß dem Haus diese Weiterbildungsberechtigung flöten geht.
blackcat86
03.01.2013, 14:38
@Relaxometrie:
Das mit der "Infrastruktur" dachte ich mir auch, nur scheint es da auch keine festen Kriterien zu geben, außer dass die Abteilung schon mindestens ein Jahr existieren muss damit ein Antrag gestellt werden kann. Auf jeden Fall gibt es keine in Stein gemeißelten Fallzahlen oder eine bestimmte technische Ausstattung, die gefordert wäre. Alles eher undurchsichtig, die brauchen wohl auch nicht umsonst ein Jahr für die Bearbeitung eines Antrags.
Mich wundert es dann nur, dass z.B. auch Praxisinhaber eine Weiterbildungsberechtigung bekommen.
Feuerblick
03.01.2013, 14:45
Es muss eine gewisse Infrastruktur geboten werden (z.B. Geräte, deren Bedienung im Weiterbildungskatalog gefordert ist), eine gewisse Zeit seit Facharztanerkennung vergangen sein, gewisse Eingriffe/Untersuchungen in ausreichender Zahl durch den Antragstellenden nachgewiesen werden etc. Ist ziemlicher Papierkram - zumindest für Praxisinhaber... :-nix
condorito
03.01.2013, 14:57
Bei uns gehen die Leute wieder wenn sie eingearbeitet sind. Auch toll...
Fachwechsel oder andere Institute?
Mich wundert es dann nur, dass z.B. auch Praxisinhaber eine Weiterbildungsberechtigung bekommen.
Weil in Praxen keine Medizin betrieben wird und damit nichts zum lernen da ist? Was ist ist so verwunderlich an weiterberechtigten Praxen? Da wird genauso gearbeitet und gelehrt wie in der Klinik.
Fachwechsel oder andere Institute?
Teils teils. Aber wen wunderts? (Ohne hier wieder jammern zu wollen. Ich habe mich damit arrangiert. ;-) )
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/2009-EVA_WB-Ausw-Pathologie1.pdf
Auf die Frage "Werden Mehrarbeit/Überstunden vollständig dokumentiert?" wurde die Antwortmöglichkeit „gar nicht“ von 66,3 % der Pathologen in WB gegeben, aber nur von 13,9 % der WBA der übrigen Fachrichtungen. Auf die Frage „Wie werden Mehrarbeit/Überstunden ausgeglichen?“ wird die Antwortmöglichkeit „gar nicht“ von 65,7 % der Pathologen in WB, aber nur von 16,3 % der WBA der übrigen Fachrichtungen gegeben.
Das ist natürlich nur ein Punkt von vielen und nicht alles, was für die Zufriedenheit im Job zählt, spiegelt aber vielleicht schon mal wider, wieviel Wertschätzung einem in der Pathologie so entgegengebracht wird. :-keks
:-(( Und wie ging's aus?
Ihm bleib nix anderes übrig als die 36 Monate nach zu holen.
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