Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage
mezzomixi
18.09.2007, 15:33
Ich hab mich grad gestern mit einem Anwalt für Verwaltungsrecht darüber unterhalten. Er vertritt sowohl Unis als auch Studienanwärter und meinte zum 1. Semester sind die Chancen "miserabel" - aber das waren sie ja schon immer.
Aus Gründen, die ich hier im Forum nicht veröffentlichen darf, muss ich all´meine geposteten Beiträge komplett editieren !
Ich hoffe ihr habt Verständnis ! :peace:
Ich hab mich grad gestern mit einem Anwalt für Verwaltungsrecht darüber unterhalten. Er vertritt sowohl Unis als auch Studienanwärter und meinte zum 1. Semester sind die Chancen "miserabel" - aber das waren sie ja schon immer.
miserabel sind sie eigentlich erst ab ca. 2003....voher kam man relativ leicht rein. ich hab nachm abi 03 direkt angefangen zu klagen, leider erfolglos und die chancen wurden auch immer schlechter.
interessant isses eigentlich nur noch auf das 2.FS oder 5. FS zu klagen...meiner meinung nach.
mfg conse
Linda.1001
19.09.2007, 14:13
miserabel sind sie eigentlich erst ab ca. 2003....voher kam man relativ leicht rein. ich hab nachm abi 03 direkt angefangen zu klagen, leider erfolglos und die chancen wurden auch immer schlechter.
interessant isses eigentlich nur noch auf das 2.FS oder 5. FS zu klagen...meiner meinung nach.
mfg conse
zum 5. FS? Wie geht das denn? Da muss man doch schon das Physikum hinter sich haben oder hab ich da was falsch verstanden?
LG Linda
yzBastian
19.09.2007, 14:24
zum 5. FS? Wie geht das denn? Da muss man doch schon das Physikum hinter sich haben oder hab ich da was falsch verstanden?
Vermutlich, wenn man aus Ungarn o.ä. das Physikum hat und in D abgelehnt wurde...
Dann würde das funktionieren....
Skuff_Royal
19.09.2007, 15:35
Die Chancen liegen bei 60-80 % dass man einen Platz bekommt wenn man einige Unis verklagt. Natürlich hat man nicht bei jeder Uni eine 70%ige Chance erfolgreich zu klagen. Aber wenn man eben alle Unis verklagt, sind die Chancen schon sehr hoch, einen Platz zu bekommen.
Auch wenn es etwas dauern kann, bei mir hat es auch geklappt. Ich habe zum WS 06/07 mit einem Anwalt auf Frankfurt geklagt und kann nun mein Studium ganz normal zum WS 07/08 beginnen.
STREBER20
19.09.2007, 15:46
Man braucht nicht alle Unis zu verklagen. Was nützt es einem, wenn eh keine freien Plätze festgestellt werden?
Skuff_Royal
19.09.2007, 16:14
Natürlich nicht alle. Ein Anwalt mit Erfahrung trifft je eh eine Voreauswahl.
Linda.1001
19.09.2007, 16:52
Die Chancen liegen bei 60-80 % dass man einen Platz bekommt wenn man einige Unis verklagt. Natürlich hat man nicht bei jeder Uni eine 70%ige Chance erfolgreich zu klagen. Aber wenn man eben alle Unis verklagt, sind die Chancen schon sehr hoch, einen Platz zu bekommen.
Auch wenn es etwas dauern kann, bei mir hat es auch geklappt. Ich habe zum WS 06/07 mit einem Anwalt auf Frankfurt geklagt und kann nun mein Studium ganz normal zum WS 07/08 beginnen.
Ähm, sorry wenn ich s nicht ganz verstehe aber bei dir steht Wien erstes Semester im Profil oder ist das schon passe?
Skuff_Royal
20.09.2007, 08:33
Das zählt nicht mehr.
Leisure Suit Alex
20.09.2007, 19:58
Man braucht nicht alle Unis zu verklagen. Was nützt es einem, wenn eh keine freien Plätze festgestellt werden?
Wenn wir hier von allen Unis reden, dann reden wir denke ich nur von allen Unis die Sinn machen und die meisten Anwälte beraten einen da oder treffen die Auswahl selber usw.
Wer von euch klagt nun eigentlich alles dieses WS?
Aus Gründen, die ich hier im Forum nicht veröffentlichen darf, muss ich all´meine geposteten Beiträge komplett editieren !
Ich hoffe ihr habt Verständnis ! :peace:
yzBastian
21.09.2007, 08:30
Bei dem Klagen erhält man, da so viele klagen, mit Glück ein Los.
Muss man unter dem Aspekt sehen: Eventuell eine Chance mehr für ordentlich Geld.
Ein Pro-Aspekt ist, wenn man das aufgebrachte, nicht unerhebliche Geld betrachtet, dass man, wenn man das Studium denn ordentlich durchzieht ;-), ja auch eher Geld verdient.
Linda.1001
21.09.2007, 10:11
Wer von euch klagt nun eigentlich alles dieses WS?
Ich bin dabei. Allerdings nicht alle Unis ;-)
in einer Rechnung des Anwalts der Uni steht, dass ich "xxx,xx € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB bezahlen" muss.
Heißt das, dass ich, wenn dort z.B. 300 € stehen würden, dass ich dann in Wirklichkeit 315 € bezahlen müsste oder habe ich jetzt was falsch verstanden? danke schon mal im voraus
Leisure Suit Alex
23.09.2007, 10:12
in einer Rechnung des Anwalts der Uni steht, dass ich "xxx,xx € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB bezahlen" muss.
Heißt das, dass ich, wenn dort z.B. 300 € stehen würden, dass ich dann in Wirklichkeit 315 € bezahlen müsste oder habe ich jetzt was falsch verstanden? danke schon mal im voraus
Normal gehen die nicht davon aus, dass man rechnen kann... also ich würde einfach überweisen was auf der Rechnung steht...
STREBER20
23.09.2007, 10:30
Nein, das denke ich nicht, denn dann hätte er die Zinsen nicht bezahlt, deren Zeitraum auf dem Beschluss des zuständigen Verwaltungsgerichts steht. Diesen Betrag muss jeder selbst ausrechnen, da angenommen wird, dass nicht jeder Kläger zum gleichen Zeitpunkt zahlt.
Tipp: Schau einfach auf den Beschluss, ab welchem Tag die Zinsen anfallen und wann du gedenkst, den Betrag zu bezahlen. Anschließend schaust du nach, wie hoch der Basiszins derzeit liegt (§ 247 BGB) und rechnest den zu zahlenden Betrag dann aus.
ok, hatte ursprünglich gedacht, ich überweise erstmal das, was auf der Rechnung steht, und die Leutchen schreiben mir dann schon, wenn ich denen noch was schulde ... andererseits könnte die dann nochmal ne satte Mahngebühr draufschlagen .. wie ich diese verdammten Anwälte hasse ...
dankö für die Antworten
Linda.1001
27.09.2007, 21:22
Hallo Leute,
sagt mal, wie war das bei euch wenn ihr geklagt habt und das über die RSV abrechnen lassen wolltet? Musstet ihr die Rechnung des RAs und der Gerichte selber bei der RSV einreichen oder hat das euer RA erledigt?
Also, von einem anderen Rechtsstreit (nicht mein eigener und auch keine Studienplatzklage) weiss ich, dass der RA die Rechnung direkt an die RSV geschickt hat. Wie läufts denn nun mit den Studienplatzklagen und Erstattung durch RSV?
LG und danke für eure Antworten.
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.