Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kapazitätsklage
ich bleibe dabei dass es noch nicht feststeht...
zudem hat die uni muenchen schon im vorhinein wiederspruch eingelegt...
Laut einer seriösen Tageszeitung steht das sehr wohl fest - soll heißen Urteil wurde so gefällt, dass die LMU ihre Kapazitäten nicht ausgereizt hat (also nur 717 zugelassen hat, 847,xxx wurden gerichtlich ausgerechnet!) - und der Beklagte (also die Uni) überlegt, ob sie Widerspruch eingelegt, halt wie in jedem normalen Gerichtsverfahren!
Deshalb ist es aber noch lange nicht nur ein Gerücht ... leider hab's ich's online bei den beiden Zeitungen nicht gefunden - aber dafür in Papierform gelesen ;-) !
serioese tageszeitungen haben auch schon berichtet dass es im irak massenvernichtungswaffen gibt...
es gab verhandlungen und es gibt vielerlei geruechte soweit ich weiss, die mit sicherheit einen wahren ursprung haben und der endgueltigen entscheidung vorauseilen... trotzdem - und da vertraue ich meinem anwalt mehr als ner tageszeitung - steht noch nichts fest.
aber im grunde ist das auch egal... wir sind uns ja alle einig dass in muenchen 'n batzen plaetze verlost werden... und das zaehlt... :-meinung
Quelle: Münchner Merkur vom 24.02.2006, Seite 12
LMU muss mehr Studenten aufnehmen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Ludwig-Maximilians-Universität sofort 130 weitere Medizinstudenten aufnehmen muss. Nach Ansicht der dritten Kammer sind die Kapazitäten der Fakultät nicht ausgeschöpft. Mit dieser Entscheidung gab das Gericht etwa 615 jungen Klägern aus dem ganzen Bundesgebiet Recht, die im Wintersemester nicht immatrikuliert wurden. Aus der Summe der Klägern müssen binnen 8 Tagen 130 Plätze gelost werden. Sie werden ins laufende Semester integriert. Das Medizinstudium beginnt immer im Wintersemester.
Der Münchener Rechtsanwalt Rudolf Riechwald, der seit 30 Jahren gegen die mangelnde Auslastung vor allem der LMU klagt und im vorliegenden Fall etwa 40 angehende Studenten vertrat, begrüßt das Urteil. "Wir werden in Zukunft Ärzte brauchen. Es geht nicht an, dass bayerische Abiturienten sogar mit einem Schnitt von 1,8 viereinhalb Jahre auf einen Studienplatz warten müssen."
Prorektor Reinhard Putz verweist auf die Auswirkungen in der Praxis: "Der Gerichtsbeschluss wird der Qualität der Ausbildung nicht gut tun. Wir fühlen uns in die alte Massenverwaltung zurückgedrängt." Über eine mögliche Beschwerde ist noch nicht entschieden.
Dank minutiöser Rechenarbeit kam die Kammer zu dem Ergebnis, dass über die zum Wintersemester aufgenommenen 717 Erstsemester noch Platz für weitere 130 ist. Aufgrund einer genauen Kapazitätsberechnung fand die Kammer heraus, dass die jährliche Aufnahmekapazität genau bei 847,1356 Studenten liege. Das Argument der LMU, wonach die Anatomie räumlich zu beengt sei, überzeugte das Gericht nicht. Nach ihren Berechnungen ist dort Platz für 40 weitere Tische. Riechwald legte einen Flyer der Universität vor, der für einen 750 EURO teuren Anatomiekurs für ausgebildete Ärzte wirbt. Dort heißt es, die Anatomie biete großzügig Platz. In der Urteilsbegründung kommt die Kammer zu dem Schluss, dass "die LMU in keiner Weise glaubhaft gemacht hat, die vorhandenen Kapazität so effektiv zu nutzen, wie das Artikel zwölf des Grundgesetzes regelt."
In Artikel zwölf ist die Freiheit der Berufswahl geregelt.
vu
Also ein Gerichtsurteil - keine Spekulation über Massenvernichtungswaffen ;-) !
Und es wurde nicht bereits Widerspruch eingelegt (vorab) sondern sie überlegen, ob es Sinn macht, Widerspruch einzulegen. Gemäß diesem Artikel wird es aber wohl schwer, da die LMU ja grundsätzlich mit dem Platz in der Anatomie begründet hatte, keine Studenten mehr aufnehmen zu können, und dies wurde ja vom Gericht widerlegt (wenn auch mM nach völlig zu unrecht)!
... habe extra nochmal die Zeitung gesucht und abgetippt :-))
Steffi84
24.02.2006, 21:02
Ich hab ne Freundin die hat sich letztes Jahr in München eingeklagt... und schlechte Nachricht... die uni hat gegengeklagt und alle die sich eingeklagt hatten durften nach dem ersten Semester wieder gehen.
aber ich drück euch die Daumen das es dieses ma anders läuft
:-top
heftig wieviele PLätze da raus gesprungen sind!
Da hätte sich eine Klage mal ausnahmsweise gelohnt...
die uni hat gegengeklagt und alle die sich eingeklagt hatten durften nach dem ersten Semester wieder gehen
Zumindest konnten die sich dann für das zweite Fachsemester woanders bewerben, oder ?
Wie sieht das denn aus wenn man wieder rausgeklagt wird ?
Ist dann der Anspruch sich für das 2.Fachsemester zu bewerben auch erloschen ? :-nix
Jauheliha
25.02.2006, 09:38
Wie sieht das denn aus wenn man wieder rausgeklagt wird ?
Ist dann der Anspruch sich für das 2.Fachsemester zu bewerben auch erloschen ? :-nix
Nee, das nicht, aber um Dich fürs zweite Semester zu bewerben, muss man genug Scheine gesammelt haben, entweder drei große oder zwei große und zwei kleine, und sich diese vom LPA anrechnen lassen. Dann kann man sich als Quereinsteiger bewerben.
Hat man nicht die nötige Anzahl an Scheinen und wird "rausgeklagt", geht alles wieder von vorne los....
Achso ;-)
Ich dachte man könnte sich dann als Ortwechsler ganz normal bewerben und nicht als Quereinsteiger, wenn man in Medizin eingeschrieben war :-music
Jauheliha
25.02.2006, 09:44
Leider nicht... nur wenn man endgültig eingeschrieben war... aber wenn man sich eingeklagt hat, ist man eigentlich immer nur vorläufig eingeschrieben und dann ist man Quereinsteiger... :-nix
Vielen Dank, wieder etwas gelernt :-)
*EDIT*
Steht ja schon alles oben, gar nicht gesehen^^
Weiß jemand ob die Klage in Mainz schon gelaufen ist?
Hallo!
Ich habe vor ein paar Tagen die Artikel in der SZ über die Klage gegen die LMU gelesen, laut denen die LMU verpflichtet ist 130 weitere Studenten aufzunehmen.
Werden diese Plätze nur unter den Klagenden Bewerbern verlost oder generell unter denen, die sich fürs WS bei der LMU beworben hatten und abgelehnt wurden?
Hellequin
27.02.2006, 11:57
Werden diese Plätze nur unter den Klagenden Bewerbern verlost oder generell unter denen, die sich fürs WS bei der LMU beworben hatten und abgelehnt wurden?
Wie bei jeder Kapazitätsklage kommen nur die Kläger zum Zug.
Christian22
27.02.2006, 12:05
Ja na selbstverständlich! Alles andere wäre ja auch eine Frechheit! :-meinung
Wir Klagen doch nicht für das Allgemeinwohl :-blush
jessemetcalfe
27.02.2006, 12:14
das will ich aber auch meinen!!!!
By the way, lese gerade auf meiner speziellen infoseite "www.studienplatz-klage.de", dass das VG Mannheim das Urteil vom VG Freiburg wohl revidiert hat!!!???
Es geht da um Fristverlängerung!!!
Was genau soll das ganze heißen?????!!
Soviel steht fest, das Verfahren ist somit in Freiburg keineswegs gelaufen!
Worum geht es aber nun genau?????
also jesse, das heisst folgendes: in freiburg ham se gesagt, da die bewerbungsfrist fuer das letzte ws ja diesmal fuer altabiturienten der 31mai war, mussten auch klagen frueher eingereicht werden (in ba-wü gibts da sehr fruehe fristen). das wurde groesstenteils nicht gemacht weshalb das VG freiburg meinte, dass der grossteil der klagen formal gescheitert ist, weil die frist verpasst wurde.
nun gings an die naechsthoehere instanz, und die hat entschieden, dass die bewerbungsfrist nichts mit der klage-frist zu tun haben soll. (weil sich die klagefrist urspruenglich nach dem semesterbeginn richtete, der ja nicht verschoben wurde). und somit diese entscheidung des VG freiburg aufgehoben...
nun gehts da (in freiburg) sozusagen von vorne los... weil freiburg sich durch diese abwiegelung die muehe des ganzen prozesses ersparen wollte, aber das ging da in die hose...
ich glaub ich mach jura und werd kapazitaets-anwalt... da wird man wenigstens stinkereich :-dance
greetz... honny
jessemetcalfe
27.02.2006, 16:45
na super,
dachte ich hätte mir damit endlich mal einen vorteil verschafft, da man ja bis zum 15.7 in BaWü Klage einreichen musste!!!!
Das heißt dann jetzt, dass doch wieder alle kläger zugelassen sind, oder nur die Hansis von Dr. Selbmann???
Schon was von Halle gehört????
mfg
nein die frist 15.07 gilt weiterhin... ich denke die frist um die es ging war noch viel frueher...
15.07 ist eine frist die in ba-wü schon seit jahren so festgelegt ist. und betroffen sind davon wohl alle klaeger, da es ne sammelentscheidung war denke ich mal...
halle hat die einigung widerrufen und nu gehts wohl ins beschwerdeverfahren ... ergo: zweite instanz.
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