Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der "EsKotztMichAllesAn" Thread
Ja, das dauert... Aber dann, wenn man schon nicht mehr damit rechnet, kommt sie dann, die Befreiung :-))
wie lange braucht die DRV denn für die Ausstellung einer erneuten Befreiung?
la Valentina
18.02.2014, 21:16
Zugegebenermaßen hat das bei mir gar nicht sooo lang gedauert, waren so ca. 2 Monate. War aber auch die erste Beantragung.
Neee, oder? So lange darf das bei mir nicht dauern :-oopss
Zugegebenermaßen hat das bei mir gar nicht sooo lang gedauert, waren so ca. 2 Monate. War aber auch die erste Beantragung.
Moorhühnchen
18.02.2014, 21:56
Bei mir hat's ca. 3 Monate beim ersten Mal und 2 Monate beim zweiten Mal gedauert!
Wie soll das denn gehen????:-nix
Die Personalverwaltung der Klinik hat mich schon darauf hingewiesen, dass sowohl an die DRV als auch an die VA Beiträge entrichtet werden, wenn die Befreiung bei der 1. Lohnabrechnung nicht vorliegt
Bei mir hat's ca. 3 Monate beim ersten Mal und 2 Monate beim zweiten Mal gedauert!
du hast in der regel 3 monate zeit dafür
heute haben die tanten angerufen (nach meiner mecker-email, dass es wohl spätestens nächste woche da sein müsste. das wäre aber auch höchste eisenbahn....sonst heißt es nächsten monat, doppelte beiträge.... :-( nur wegen deren trödelei!
Moorhühnchen
18.02.2014, 22:28
Keine Ahnung, die neue Regelung ist absolut bescheuert!! :-kotz
Versuch doch mal bei Deiner LÄK Infos zu bekommen.
Wieder mal ne neue Schikane für uns Ärzte und ABM Maßnahmen für diverses ABM-Personal ...
ergo: 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen (aus Sicht gewisser Leute)
Keine Ahnung, die neue Regelung ist absolut bescheuert!! :-kotz
Versuch doch mal bei Deiner LÄK Infos zu bekommen.
Wohnung nicht bekommen :-kotz :-wand
-wilhelmina-
19.02.2014, 16:35
:-kotz Arroganz, Ignoranz, grundlose Selbstherrlichkeit, Arschkriecherei :-kotz
Feuerblick
19.02.2014, 16:35
wie lange braucht die DRV denn für die Ausstellung einer erneuten Befreiung?Och... wenn du auf die glorreiche Idee kommst, den Antrag gute vier Monate vor Stellenantritt einzureichen, dann brauchen die lustige viereinhalb Monate. Könnte ja sein, dass du die Stelle dann doch nicht antrittst :-))
Moorhühnchen
19.02.2014, 17:05
Ich hab meinen Antrag für 1. März 2014 Ende November 2013 gestellt. Der Befreiungsbescheid kam vor ein paar Wochen hier angeflattert - noch einige Wochen VOR Wiederantritt der alten Stelle (Rückrotation an mein altes Haus, welches auf der Ur-Befreiungsbescheinigung aber nicht *namentlich* erwähnt war).
Die Zeit reicht bei mir nicht .... muss ich dann tatsächlich VA+DRV bezahlen??
Ich dachte mal gelesen zu haben, dass man 3 Monate Zeit hat??
Das ist sowieso mal etwas, das unnötig ist wie ein Kropf -- ich kann nur hoffen, dass die das bald wieder abschaffen
Feuerblick
19.02.2014, 17:27
Kam gerade ein Schreiben des Versorgungswerks bei mir an, dass man eben wirklich drei Monate Zeit hat...
Moorhühnchen
19.02.2014, 17:32
Die Zeit reicht bei mir nicht .... muss ich dann tatsächlich VA+DRV bezahlen??
Ich dachte mal gelesen zu haben, dass man 3 Monate Zeit hat??
Das ist sowieso mal etwas, das unnötig ist wie ein Kropf -- ich kann nur hoffen, dass die das bald wieder abschaffen
Ich kann's Dir nicht sagen.
Wenn ich mich recht erinnere, war es letztes Jahr so, daß der Befreiungsbescheid erst 6 Wochen NACH dem Stellenwechsel kam. In der Zeit habe ich nichts doppelt gezahlt.
Allerdings hat die Verwaltungstante das mit der erneuten Befreiung nicht geschnallt:
bei Stellenantritt am 1.3. hatte ich den Bescheid noch nicht und habe ihr den alten Bescheid vorgelegt und gesagt, daß ich den neuen vorlege, sobald ich ihn habe. Da kamen schon komische Blicke....
Sechs Wochen später habe ich mit ihr telefoniert, gesagt, daß der Bescheid nun vorliegt und gefragt, ob er ihr als Fax genügt.
Antwort war "Ja", also hab ich's gefaxt. Ende August kam ein panischer Anruf von eben jeder Tante, sie hätte meinen aktuellen Bescheid nicht vorliegen, ich müsse nun rückwirkend doppelt zahlen. Auf meinen Kommentar, daß ich ihr den Bescheid aber wie abgesprochen einige Monate vorher gefaxt hatte und dies sogar telefonisch abgesprochen war, meinte sie, das Fax sei nie bei ihr angekommen (das fiel ihr 5 Monate später auf!!!!!!). Für mich war letztlich alles gut, denn ich war ja befreit - aber einer Kollegin hatte selbige Verwaltungstante auch auf mehrmalige Nachfragen versichert, sie müsse sich nicht erneut befreien lassen.
Die Kollegin hat darauf vertraut und mußte 7500 Euro nachzahlen! Die Verwaltungstante durfte mittlerweile aber auch ihren Hut nehmen. Offensichtlich kamen weitere Verfehlungen wie verschlampte Arbeitsverträge etc. dazu, was alles durch den Wechsel des Klinikträgers ans Tageslicht kam.... :-))
Falls es Dich beruhigt, pieks:
Es gibt mehrere Kategorien auf dem Bescheid:
1.) Eingangsdatum des Befreiungsantrages (bei mir damals 13.02.)
2.) Beginn des Beschäftigungsverhältnisses (bei mir 01.03.)
3.) Beginn der Befreiung (auch 01.03.)
UND: Datum des Befreiungsbescheides: 18.04.!!
Ich nehm daher mal an, solange 1.) vor 2.) und 3.) liegt, brauchst Du nicht doppelt zahlen. Was die 3-Monatsfrist angeht, weiß ich allerdings auch nix.... auf dem Infoblatt der LÄK steht nur:
"Der Antrag muss fristwahrend unter Einhaltung der 3-Monatsfrist ... gestellt werden (3 Monate ab Beginn der neuen Beschäftigung).
Wird diese Antragsfrist versäumt, so erfolgt die Befreiung erst zum Zeitpunkt der Antragsstellung beim Versorgungswerk, unabhängig davon, ob zuvor bereits die materiellen Befreiungsvoraussetzungen vorgelegen haben. In der Zeit der fehlenden Befreiung besteht sowohl zum Versorgungswerk als auch zur DRV Beitragspflicht."
Ich würd das jetzt so lesen, daß der Zeitpunkt der Antragsstellung ausschlaggebend ist. :-)
Danke Moorhühnchen....
die Verwaltungstanten dort scheinen auch ... ach lassen wir das ... morgen lern´ich die persönlich kennen .. dankenswerterweise "darf" ich schon wieder dorthin fahren ...weil´s nicht anders zu organisieren ist ....
Ach ja ... eine Lohnsteuerkarte brauchen die ??ß Hä?? Gibt´s sowas überhaupt noch??
Ich kann's Dir nicht sagen.
Wenn ich mich recht erinnere, war es letztes Jahr so, daß der Befreiungsbescheid erst 6 Wochen NACH dem Stellenwechsel kam. In der Zeit habe ich nichts doppelt gezahlt.
Allerdings hat die Verwaltungstante das mit der erneuten Befreiung nicht geschnallt:
bei Stellenantritt am 1.3. hatte ich den Bescheid noch nicht und habe ihr den alten Bescheid vorgelegt und gesagt, daß ich den neuen vorlege, sobald ich ihn habe. Da kamen schon komische Blicke....
Sechs Wochen später habe ich mit ihr telefoniert, gesagt, daß der Bescheid nun vorliegt und gefragt, ob er ihr als Fax genügt.
Antwort war "Ja", also hab ich's gefaxt. Ende August kam ein panischer Anruf von eben jeder Tante, sie hätte meinen aktuellen Bescheid nicht vorliegen, ich müsse nun rückwirkend doppelt zahlen. Auf meinen Kommentar, daß ich ihr den Bescheid aber wie abgesprochen einige Monate vorher gefaxt hatte und dies sogar telefonisch abgesprochen war, meinte sie, das Fax sei nie bei ihr angekommen (das fiel ihr 5 Monate später auf!!!!!!). Für mich war letztlich alles gut, denn ich war ja befreit - aber einer Kollegin hatte selbige Verwaltungstante auch auf mehrmalige Nachfragen versichert, sie müsse sich nicht erneut befreien lassen.
Die Kollegin hat darauf vertraut und mußte 7500 Euro nachzahlen! Die Verwaltungstante durfte mittlerweile aber auch ihren Hut nehmen. Offensichtlich kamen weitere Verfehlungen wie verschlampte Arbeitsverträge etc. dazu, was alles durch den Wechsel des Klinikträgers ans Tageslicht kam.... :-))
Falls es Dich beruhigt, pieks:
Es gibt mehrere Kategorien auf dem Bescheid:
1.) Eingangsdatum des Befreiungsantrages (bei mir damals 13.02.)
2.) Beginn des Beschäftigungsverhältnisses (bei mir 01.03.)
3.) Beginn der Befreiung (auch 01.03.)
UND: Datum des Befreiungsbescheides: 18.04.!!
Ich nehm daher mal an, solange 1.) vor 2.) und 3.) liegt, brauchst Du nicht doppelt zahlen. Was die 3-Monatsfrist angeht, weiß ich allerdings auch nix.... auf dem Infoblatt der LÄK steht nur:
Ich würd das jetzt so lesen, daß der Zeitpunkt der Antragsstellung ausschlaggebend ist. :-)
P.S.
Übrigens in Deinem letzen post ist kein link dazu, was auf dem Infoblatt der LÄK steht
Ich schau mal bei meiner zukünftigen LÄK nach ....
O.K. .. danke ... ich hoffe das ist in allen Bundesländern gleich?!
Kam gerade ein Schreiben des Versorgungswerks bei mir an, dass man eben wirklich drei Monate Zeit hat...
Moorhühnchen
19.02.2014, 21:21
Übrigens in Deinem letzen post ist kein link dazu, was auf dem Infoblatt der LÄK steht
Ich schau mal bei meiner zukünftigen LÄK nach ....Nee, hab das nur in Papierform vorliegen, ansonsten siehe Posting #30136 (http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=8976&page=6028&p=1704647&viewfull=1#post1704647). Die letzte Personalabteilung wollte auch die Lohnsteuerkarte von 2010 von mir haben - das war die letzte, die ich bekommen habe....... ist mir ein Rätsel, wofür. Was passiert mit Leuten, die erst 2011 angefangen haben zu arbeiten - müssen die sich eine malen? :-))
Mal wieder nachts hellwach....nervt auf Dauer.
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