Des is doch alles doof :-(
*milkakuh*
27.07.2015, 02:49
Menno, jetzt bin ich scheinbar noch am letztem Tag unserer Letzlands-Abschiedstour krank geworden. Ich wache ungefähr jede halbe Stunde auf und weiß langsam nicht mehr wie ich mich hinlegen soll....Bitte lass es ganz schnell morgen werden.....
Gast26092018
28.07.2015, 17:09
Diese Verbrecher, die mir mein Geld immer noch nicht zurückgezahlt haben :-?
WackenDoc
28.07.2015, 17:10
Was hast du bisher unternommen?
Gast26092018
28.07.2015, 17:19
Einen schriftlichen Brief und Emails geschrieben und mit Anwalt gedroht:-nix
Ich verstehe v.a. nicht wie so etwas in einem Rechtsstaat passieren kann:-nix das Unternehmen kann doch damit nicht davon kommen:-nix Oder die Firma ist einfach pleite...
Soll ich mich an das Bundesjustizministerium wenden?
Feuerblick
28.07.2015, 17:22
*kopfschüttel* Musst du immer gleich so übertreiben? Nimm dir nen Anwalt und gut...
Absolute Arrhythmie
28.07.2015, 17:23
Bundesjustizministerium:-)) Ich kann nich mehr :-))
Gast26092018
28.07.2015, 17:24
Weißt du wieviel ein Anwalt kostet?! Das wird ein haufen kosten und ob ich das Geld dann kriege ist ja auch fraglich:-nix
Ich werde ab dem 1.8. eine Rechtsschutzversicherung haben, aber ich weiß nicht b ich die für ein vergangenes Ereignis bereits nutzen kann:-nix
erdbeertoertchen
28.07.2015, 17:25
Soll ich mich an das Bundesjustizministerium wenden?
warum nicht gleich das Kanzleramt?
:rolleyes:
WackenDoc
28.07.2015, 17:25
WAS genau hast du in den Briefen geschrieben? Hast du nachgelesen, wie es sich mit der gesetzlichen Frist für Nachzahlungen verhält? Hast du diese Frist gesetzt? Ist diese Frist schon verstrichen?
erdbeertoertchen
28.07.2015, 17:26
Ich werde ab dem 1.8. eine Rechtsschutzversicherung haben, aber ich weiß nicht b ich die für ein vergangenes Ereignis bereits nutzen kann:-nix
nein kannst du nicht, Maxi, bist du manchmal etwas weltfremd?
Absolute Arrhythmie
28.07.2015, 17:26
Wenn ich das nächste mal erkältet bin, beschwer ich mich beim Bundesgesundheitsministerium!
Gast26092018
28.07.2015, 19:16
@Wacken: die eine Mitarbeiterin dieser Firma hat mir am Telefon gesagt, dass die gesetzliche Frist bis zur Rückzahlung 14 Tage beträgt und diese ist schon längst verstrichen!
Maxi, DU musst die mahnen und eine Frist für die Rückzahlung setzen. Hast Du das zwei mal gemacht (nachweislich per Einschreiben), kannst Du mit Deinen Schreiben und dem ganzen anderen Papierkram Anzeige erstatten. Schließlich wurdest Du geschädigt. Kannst natürlich auch nen Mahnbescheid beim Amtsgericht erwirken, aber der kostet erstmal und es ist ja nicht gesagt, daß die darauf reagieren.
Gast26092018
28.07.2015, 19:26
Ich habe denen ein Schreiben per Einschreiben geschickt und eine Frist von 3 Werktagen gesetzt.
Ja, ein richtiger Mahnbescheid beim Amtsgericht wäre auch eine Alternative:-nix ich warte noch etwas ab...
WackenDoc
28.07.2015, 19:39
Du fragst nicht im ernst die Firma die dich beschissen hat, wie du gegen sie vorgehen kannst?
Himmel- schau dich mal in den Foren um, in denen vor dieser Firma gewarnt wird, frag die Verbraucherzentale.
Vielleicht solltest du dir erstmal einen sinnvollen! Plan machen, statt dich in so Spinnereien wie an das Justizministerium zu wenden zu fantasieren.
Werd endlich erwachsen und übernimm Verantwortung für dich selber.
Gast26092018
28.07.2015, 20:00
Ich habe damals angerufen um zu fragen wo mein Geld bleibt und um nochmal die Bestellung stornieren zu lassen, da ich keine Antwort per Email bekam und dann sagte sie mir das mit der 14d-Frist!
Sebastian1
28.07.2015, 21:47
Ich habe damals angerufen um zu fragen wo mein Geld bleibt und um nochmal die Bestellung stornieren zu lassen, da ich keine Antwort per Email bekam und dann sagte sie mir das mit der 14d-Frist!
Maxi, wie weltfremd kann man eigentlich sein? Ok, du bist auf eine unseriöse Firma reingefallen. So what, kann passieren. Aber du kannst doch nicht ernsthaft denen noch glauben, was die dir am Telefon erzählen. Die legen auf und lachen sich ins Fäustchen. Erwirke einen Mahnbescheid, das geht sogar online, auf den müssen sie reagieren - entweder mit einer Rückzahlung oder mit einem Widerspruch - in letzterem Fall müssten sie aber darlegen, dass sie die Ware zum vereinbarten Preis liefern (was du ablehnen kannst, denn du bist ja hoffentrlich schriftlich vom Kaufvertrag zurückgetreten) oder sonstige gute Gründe haben, was kaum der Fall sein dürfte. Im besten Fall hast du dein Geld - zzgl Mahngebühren - wieder. Wenn sie nicht widersprechen hast du einen vollstreckbaren Titel, dann kannst du denen den Gerichtsvollzieher vor die Haustür schicken lassen. Oder den Bundesjustizminister... Au man, sorry, aber wie kann man als fertig studierter Arzt so weltfremd und naiv sein?
Ja schöne Scheiße....
Ich verstehs nicht...
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