Prospero
05.05.2016, 08:25
Hallo.
Die Bestehensgrenze ist bei 192 geblieben und nur eine Frage wurde aus der Bewertung herausrausgenommen.
Ich kann nicht verstehen, wieso Frage A19/B12 (Tag 3) mit dem Anaplastischen Gliom Grad IV nicht herausgenommen wurde.
Hatte dem IMPP diesbezüglich innerhalb der einwöchigen Frist per Post einen Hinweis geschickt und halte es für angemessen, diese Frage ebenfalls aus der Wertung rauszunehmen!
Es ist so, dass ich genau 191 Punkte habe und die Bestehensgrenze jetzt bei 191,4 (also 192) liegt.
Ich bin der Meinung, dass das Anfechten dieser undurchsichtigen Frage mehr als begründet ist!
Meine Fragen wären nun:
1. Wie kann ich das IMPP dazu bringen, die Entscheidung gegen das Herausnehmen der Frage zu begründen bzw. zur Frage an sich Stellung zu nehmen?
2. Weiß jemand, wie man nachträglich Fragen (gerichtlich?) anfechten kann?
Vielen Dank schon mal.
Hier mein Hinweis an das IMPP:
3. TAG, A19/B12
1.) Nie habe ich von der Tumorform “anaplastisches Gliom” gehört oder gelesen und kann durch Recherche nirgends etwas finden.
Ein anaplastisches Astrozytom (Gliom) würde Grad 3 entsprechen und ein Glioblastoma multiforme Grad 4 lt. WHO.
(siehe:
- s. 13 (ff.), 2 Pathologische Anatomie und WHO-Klassifikation der Tumoren des Nervensystems; “Neuroonkologie”, Uwe Schlegel
Georg Thieme Verlag, 2003
- s 269 (ff.), 2.8 Tumoren; “Neurologie compact: Für Klinik und Praxis” ; Andreas Hufschmidt, Carl Hermann Lücking, Sebastian Rauer – 2013
- s. 16 Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie; http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/030-099l_S2k_Gliome__2015-06.pdf
Falls es diese Bezeichnung so nicht gibt, kann auch niemand die Behandlung festlegen, es kann sich keine "erfogreiche Therapie etablieren" usw.
2.) Bei Grad 4 Tumoren allgemein ist der Begriff einer "erfolgreichen Therapie" nicht unbedingt angemessen angesichts der Überlebenszeit, Komplikationen und Rezidivneigung:
Aus den Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie geht hervor, dass die 2-Jahres-Überlebensrate und die 5-Jahres-Überlebensrate sowohl beim anaplastischen Astrozytum, als auch beim Glioblastom nicht sehr vielversprechend sind. Von einer “erfolgreichen Therapie” kann an dieser Stelle nicht die Rede sein.
Siehe:
- s. 13 Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie; http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/030-099l_S2k_Gliome__2015-06.pdf
Ebenso nach der Therapie fällt die Prognose bescheiden aus:
“Trotz möglichst vollständiger operativer Entfernung des Glioblastoms mit nachfolgender Strahlen- und Chemotherapie beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung nach Diagnosestellung lediglich 1-2 Jahre. (...) Bisher gilt das Glioblastom als unheilbar, (...).”
- s. 54 (ff.), 5 Tumoren des zentralen Nervensystems und seiner Hüllen; “Alles Nervensache” ; Roland Depner, Schattauer Verlag
3.) Zur "funktionserhaltenden Therapie": hier wurde keine genaue Ausdehnung in Bezug auf die genannte Hirnregion genannt, keine Tiefe, Infiltrationsverhalten, Ödemausdehnung etc.
Die Operabilität, ob funktionserhaltend oder nicht, ist somit nicht einzuschätzen. Nur "Gewebeformation rechts präzentral" halte ich nicht für ausreichend.
Ich bitte diese Frage dahingehend auf Beantwortbarkeit zu prüfen.
Die Bestehensgrenze ist bei 192 geblieben und nur eine Frage wurde aus der Bewertung herausrausgenommen.
Ich kann nicht verstehen, wieso Frage A19/B12 (Tag 3) mit dem Anaplastischen Gliom Grad IV nicht herausgenommen wurde.
Hatte dem IMPP diesbezüglich innerhalb der einwöchigen Frist per Post einen Hinweis geschickt und halte es für angemessen, diese Frage ebenfalls aus der Wertung rauszunehmen!
Es ist so, dass ich genau 191 Punkte habe und die Bestehensgrenze jetzt bei 191,4 (also 192) liegt.
Ich bin der Meinung, dass das Anfechten dieser undurchsichtigen Frage mehr als begründet ist!
Meine Fragen wären nun:
1. Wie kann ich das IMPP dazu bringen, die Entscheidung gegen das Herausnehmen der Frage zu begründen bzw. zur Frage an sich Stellung zu nehmen?
2. Weiß jemand, wie man nachträglich Fragen (gerichtlich?) anfechten kann?
Vielen Dank schon mal.
Hier mein Hinweis an das IMPP:
3. TAG, A19/B12
1.) Nie habe ich von der Tumorform “anaplastisches Gliom” gehört oder gelesen und kann durch Recherche nirgends etwas finden.
Ein anaplastisches Astrozytom (Gliom) würde Grad 3 entsprechen und ein Glioblastoma multiforme Grad 4 lt. WHO.
(siehe:
- s. 13 (ff.), 2 Pathologische Anatomie und WHO-Klassifikation der Tumoren des Nervensystems; “Neuroonkologie”, Uwe Schlegel
Georg Thieme Verlag, 2003
- s 269 (ff.), 2.8 Tumoren; “Neurologie compact: Für Klinik und Praxis” ; Andreas Hufschmidt, Carl Hermann Lücking, Sebastian Rauer – 2013
- s. 16 Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie; http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/030-099l_S2k_Gliome__2015-06.pdf
Falls es diese Bezeichnung so nicht gibt, kann auch niemand die Behandlung festlegen, es kann sich keine "erfogreiche Therapie etablieren" usw.
2.) Bei Grad 4 Tumoren allgemein ist der Begriff einer "erfolgreichen Therapie" nicht unbedingt angemessen angesichts der Überlebenszeit, Komplikationen und Rezidivneigung:
Aus den Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie geht hervor, dass die 2-Jahres-Überlebensrate und die 5-Jahres-Überlebensrate sowohl beim anaplastischen Astrozytum, als auch beim Glioblastom nicht sehr vielversprechend sind. Von einer “erfolgreichen Therapie” kann an dieser Stelle nicht die Rede sein.
Siehe:
- s. 13 Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie; http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/030-099l_S2k_Gliome__2015-06.pdf
Ebenso nach der Therapie fällt die Prognose bescheiden aus:
“Trotz möglichst vollständiger operativer Entfernung des Glioblastoms mit nachfolgender Strahlen- und Chemotherapie beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung nach Diagnosestellung lediglich 1-2 Jahre. (...) Bisher gilt das Glioblastom als unheilbar, (...).”
- s. 54 (ff.), 5 Tumoren des zentralen Nervensystems und seiner Hüllen; “Alles Nervensache” ; Roland Depner, Schattauer Verlag
3.) Zur "funktionserhaltenden Therapie": hier wurde keine genaue Ausdehnung in Bezug auf die genannte Hirnregion genannt, keine Tiefe, Infiltrationsverhalten, Ödemausdehnung etc.
Die Operabilität, ob funktionserhaltend oder nicht, ist somit nicht einzuschätzen. Nur "Gewebeformation rechts präzentral" halte ich nicht für ausreichend.
Ich bitte diese Frage dahingehend auf Beantwortbarkeit zu prüfen.