Hallo,
ich habe ein paar Fragen zur Theorie und Praxis der Leichenschau.
In den Leitlinien steht folgendes: " Todesfälle unter Injektionen, Infusionen und Transfusionen sollten unbedingt als "unklar" klassifiziert werden. "
Ist das tatsächlich üblich? Im KH haben ja sehr viele Patienten Infusionen laufen. Wenn man alle diese Fälle als "unklar" angibt, müsste ja sehr häufig die Polizei gerufen werden.
Bezüglich des Vorgehens bei unklarer Ursache habe ich verschiedene Aussagen in der Literatur gefunden. Mal heißt es, bei unklarer Todesursache muss unverzüglich die Polizei gerufen werden und die Leichenschau darf nicht weiter fortgeführt werden. An anderer Stelle heißt es man müsse die Polizei rufen, aber die Leichenschau müsse komplett selbst zu ende geführt werden , wenn die Todesart nur als "unklar", aber nicht als "nicht natürlich" angegeben wird.
Angenommen man findet einen Patienten Tod vor, der nur wegen einer Kleinigkeit im KH war und sonst keine Vorerkrankungen hat. Dann muss die Polizei gerufen werden. Aber muss/ darf der Arzt dann über das Feststellen eines sicheren Todeszeichens hinaus die Leichenschau weiter durchführen?
Und noch eine letzte Frage. Ich habe es im Praktikum vorm Studium oft erlebt, dass die Leichenschau zwei Stunden nach der ersten erneut durchgeführt werden muss. Dazu finde ich in den Leitlinien nicht. War das nur eine Hauseigene Vorschrift?
Viele Grüße,
Mira