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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,
    ich habe ein paar Fragen zur Theorie und Praxis der Leichenschau.

    In den Leitlinien steht folgendes: " Todesfälle unter Injektionen, Infusionen und Transfusionen sollten unbedingt als "unklar" klassifiziert werden. "
    Ist das tatsächlich üblich? Im KH haben ja sehr viele Patienten Infusionen laufen. Wenn man alle diese Fälle als "unklar" angibt, müsste ja sehr häufig die Polizei gerufen werden.

    Bezüglich des Vorgehens bei unklarer Ursache habe ich verschiedene Aussagen in der Literatur gefunden. Mal heißt es, bei unklarer Todesursache muss unverzüglich die Polizei gerufen werden und die Leichenschau darf nicht weiter fortgeführt werden. An anderer Stelle heißt es man müsse die Polizei rufen, aber die Leichenschau müsse komplett selbst zu ende geführt werden , wenn die Todesart nur als "unklar", aber nicht als "nicht natürlich" angegeben wird.
    Angenommen man findet einen Patienten Tod vor, der nur wegen einer Kleinigkeit im KH war und sonst keine Vorerkrankungen hat. Dann muss die Polizei gerufen werden. Aber muss/ darf der Arzt dann über das Feststellen eines sicheren Todeszeichens hinaus die Leichenschau weiter durchführen?

    Und noch eine letzte Frage. Ich habe es im Praktikum vorm Studium oft erlebt, dass die Leichenschau zwei Stunden nach der ersten erneut durchgeführt werden muss. Dazu finde ich in den Leitlinien nicht. War das nur eine Hauseigene Vorschrift?

    Viele Grüße,
    Mira



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    Zitat Zitat von miiira Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich habe ein paar Fragen zur Theorie und Praxis der Leichenschau.

    In den Leitlinien steht folgendes: " Todesfälle unter Injektionen, Infusionen und Transfusionen sollten unbedingt als "unklar" klassifiziert werden. "
    Ist das tatsächlich üblich? Im KH haben ja sehr viele Patienten Infusionen laufen. Wenn man alle diese Fälle als "unklar" angibt, müsste ja sehr häufig die Polizei gerufen werden.

    Bezüglich des Vorgehens bei unklarer Ursache habe ich verschiedene Aussagen in der Literatur gefunden. Mal heißt es, bei unklarer Todesursache muss unverzüglich die Polizei gerufen werden und die Leichenschau darf nicht weiter fortgeführt werden. An anderer Stelle heißt es man müsse die Polizei rufen, aber die Leichenschau müsse komplett selbst zu ende geführt werden , wenn die Todesart nur als "unklar", aber nicht als "nicht natürlich" angegeben wird.
    Angenommen man findet einen Patienten Tod vor, der nur wegen einer Kleinigkeit im KH war und sonst keine Vorerkrankungen hat. Dann muss die Polizei gerufen werden. Aber muss/ darf der Arzt dann über das Feststellen eines sicheren Todeszeichens hinaus die Leichenschau weiter durchführen?

    Und noch eine letzte Frage. Ich habe es im Praktikum vorm Studium oft erlebt, dass die Leichenschau zwei Stunden nach der ersten erneut durchgeführt werden muss. Dazu finde ich in den Leitlinien nicht. War das nur eine Hauseigene Vorschrift?

    Viele Grüße,
    Mira
    1. Ich habe es im praktischen Alltag tatsächlich nicht so oft erlebt, dass Patienten WÄHREND einer laufenden Infusion starben, allenfalls lief mal Sterofundin, aber da war dann die Todesursache relativ eindeutig anderer Natur. Während einer laufenden Transfusion ist in meiner bescheidenen Berufserfahrung von 6 Jahren noch nie jemand gestorben. Wenn das passiert, würde ich das allerdings tatsächlich als unklar klassifizieren, weils ja ein Transfusionszwischenfall sein könnte. Ich denke, dass wenn die Todesursache völlig unklar ist, aber gerade eine Infusion läuft, müsste man das tatsächlich als unklar melden.

    2. Meines Wissens nach muss die Leichenschau komplett durchgeführt werden.
    3. Dass mit den 2h kenne ich auch so, in den Leitlinien steht aber, dass eine Wiederholung nicht notwendig ist. (S. 3 in der Fasung von 2017)
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



  3. #3
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Wenn man sie halt zu früh macht, hat man eben nicht die sicheren Todeszeichen, weswegen ich mir mit der tatsächlichen Leichenschau immer ein wenig Zeit lasse.
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    "Unter" Transfusion etc. bedeutet - insbesondere, wenn man es in der Letilinie liest - dass man hier einem möglichen Kausalzusammenhang zwischen Transfusion, Infusion etc. nachgehen muss.

    Beispiel 1: Junger, gesunder Patient mit traumatischer Unterschenkelamputation bekommt intraoperativ zum Volumenausgleich eine Infusion, die mit einem Druckbeutel versehen ist (Bild: https://upload.wikimedia.org/wikiped...manschette.jpg ). Der Anästhesist ist unaufmerksam, die Infusion läuft leer und die Druckinfusion pumpt Luft aus der leeren Infusion in den Patienten -> Luftembolie -> nicht-natürlicher Tod.

    Beispiel 2: Intensivpatient ist eigentlich auf dem Weg der Besserung, es wird jugular ein neuer ZVK gelegt. Dessen Lage wird radiologisch verifiziert, es läuft erstmals eine Infusion drüber -> Patient stirbt kurz darauf.
    Was war? Ein Haarriss am ZVK führt zu einer massiven Luftembolie -> nicht-natürlicher Tod

    Transfusionen sind noch mal spezieller: Gab es Verwechslungen (falsche Blutgruppe? falscher Patient?), war die Transfusion kontaminiert?


    Es geht hier eher nicht um den moribunden, palliativ behandelten Patienten mit metastasiertem Prostata-Ca, der noch eine Infusion zur Analgesie laufen hatte, und zufällig dann seinen letzten Atemzug tut.
    I can't fix stupid but I can sedate it.



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    16.362
    Du musst die Leichenschau zunächst erst einmal durchführen, um 1. rauszufinden, dass derjenige wirklich tot ist und 2. um die Todesart (natürlich, nicht natürlich, ungeklärt) festzustellen.
    In dem Moment wo du feststellst, dass die Todesart eventuell nicht-natürlich sein könnte, lässt du die Finger von der Leiche, lässt die Umgebung tunlichst unangetastet und ziehst die Polizei hinzu. Dazu stellst du sicher, dass keiner an der Leiche oder der Umgebung rummanipuliert, bis die Polizei da ist. Der Polizei beschreibst du genau was du wie verändert hast.
    Üblicherweise machst du dann zusammen mit der Polizei den Rest der Leichenschau. Im Rettungsdienst mache ich es oft so, dass ich nach der Feststellung "nicht natürlich/ungeklärt" dokumentiere, was ich bis dahin an Erkenntnissen gewonnen habe, den Totenschein schon unterschreibe und auf den Bericht der TOG verweise (der ist in der Regel sehr genau). Ich weiss hlat auch nie, wann ich weg muss.

    Wichtig auch dran denken, dass es Kausalitäten für einen nicht-natürlichen Tod gibt, die weit in der Vergangenheit liegen. So der Klassiker: Sturz- Bettlägrigkeit- Lungenembolie.

    Das mit der Infusion ist nicht zwingend,aber manchmal naheliegend. Eigentlich immer wenn jemand unerwartet stirbt und eine Verwechslung oder absichtliche Manipulation möglich ist (s. die Morde durch den Krankenpfleger in Delmenhorst und Oldenburg), nicht wenn jemand eh absehbar im Sterben lag.

    Das mit den 2 Stunden kenn ich auch wegen den sicheren Todeszeichen, in manchen Krankenhäusern ist es SOP. Je nach Bundesland müssen auch die festgestellten sicheren Todeszeichen dokumentiert werden.

    Edit: Infusionen sollten abgedreht werden, damit man z.B. weiss wie viel von was in den Patienten gelaufen ist, bevor er starb. Das aber dokumentieren (kann wichtig sein, ob die Infusion vorher zu war oder nicht)
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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