teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 6
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    14.07.2013
    Beiträge
    58
    Hallo, kann mir jemand sagen, welcher Facharzt ein Attest darüber ausstellen darf, dass eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann? In diesem Fall ist die Person Dement und bettlägerig. Der Hausarzt weiß nicht ob er das darf. Es geht NiCHT um eine Betreuung, sondern um die Ausfertigung einer vorsorgevollmacht die als Urkunde beim Gericht vorliegt, aber erst als Ausfertigung herausgegeben wird, wenn die Person nachweislich nicht mehr selbst handeln kann.Liebe Grüße



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  2. #2
    schmierig Avatar von Gesocks
    Mitglied seit
    15.07.2011
    Ort
    Waterkant
    Semester:
    hinten
    Beiträge
    2.127
    Es gibt keine entsprechende Regelung. Wenn ein solches Attest nötig ist, dann aufgrund und entsprechend der Abmachungen mit dem Aufbewahrenden (z.B. Notar) oder gelegentlich der Bedingungen in der Vorsorgevollmacht selbst.

    Ich verstehe aber den Ablauf nicht ganz. Die Vorsorgevollmacht ist beim Gericht hinterlegt? Habe ich noch nie gehört; dafür ist ja das Vorsorgeregister eingerichtet worden.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  3. #3
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951
    Prinzipiell kann das jeder Facharzt, auch Allgemeinmediziner. Wenn das Gericht eine spezielle Fachrichtung wünscht, dann sollen sie das sagen.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  4. #4
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
    Mitglied seit
    28.08.2003
    Ort
    FA/OA
    Beiträge
    1.619
    Versteh die Frage auch nicht wirklich, „nachweislich“ im Kontext der Regelung der eigenen Angelegenheiten ist ja sicherlich Auslegungssache. Ob da ein 2-Zeiler-Attest ausreicht ... Aber grundsätzlich kann ja jeder Arzt, wenn er medizinisch hinter einem Sachverhalt steht und die entsprechende Begründung hat, einen Sachverhalt attestieren.
    In der Psychiatrie kann es natürlich der Facharzt, aber in Gerichtsbeschlüssen findet sich auch oft die Formulierung „Dr. x, der Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie hat“



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
    Mitglied seit
    07.08.2006
    Semester:
    waren einmal
    Beiträge
    10.166
    Zitat Zitat von miiira Beitrag anzeigen
    Hallo, kann mir jemand sagen, welcher Facharzt ein Attest darüber ausstellen darf, dass eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann? In diesem Fall ist die Person Dement und bettlägerig. Der Hausarzt weiß nicht ob er das darf. Es geht NiCHT um eine Betreuung, sondern um die Ausfertigung einer vorsorgevollmacht die als Urkunde beim Gericht vorliegt, aber erst als Ausfertigung herausgegeben wird, wenn die Person nachweislich nicht mehr selbst handeln kann.Liebe Grüße
    Was soll "Ausfertigung einer Vorsorgevollmacht" bedeuten? Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, muß gar nichts mehr bescheinigt oder attestiert werden, da sie unmittelbar nach Erstellen und nach Aushändigung der Originalvollmacht an den Bevollmächtigten gültig ist. Das ist ja genau das Praktische (einerseits), aber auch das Gefährliche (andererseits).
    Bei einer Betreuungsverfügung und bei einer gerichtlich eingerichteten Betreuung setzen allerdings noch gewisse Kontrollinstanzen ein, bevor die bevollmächtigte Person im Namen des Vollmachtgebers handeln darf.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook