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  1. #81
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    [QUOTE=Homunculi;2066742]Inwiefern verkackt? Soll das Studium einfach nicht angerechnet werden, oder soll es nun sogar "wartezeitschädigend" wirken? Ersteres wäre verständlich, letzteres der absolute Hammer.

    Warum verständlich? Ausbildungen wurden auch bisher immer boniert, richtig - allerdings in einer ganz anderen Quote, dem AdH. Ausbildungen hatten mit der Wartezeitquote überhaupt nichts am Hut. Warum sollten nun also plötzlich - wenn auch nur im Rahmen einer Übergangslösung - Ausbildungen, nicht aber ausländische Studienleistungen anerkannt werden? Beide haben einen Weg gesucht sich für das Medstudium vorzubereiten bzw. die Zeit möglichst sinnvoll zu nutzen.
    Natürlich ohne sicher etwas sagen zu können, jedoch aufgrund des Austauschs mit den Ministerien, haben evtl. sogar die mehr Chancen, die "gerade mal" 3 Jahre warten und eine Ausbildung haben als die, die 7 bzw. 8 Jahre warten und ein komplettes Studium im Ausland hinter sich haben.

    Ich wünschte es wäre so wie Du es sagst, Homunculi, aber gerade das, denke ich, wird nicht möglich sein. Aber irgendwie glaube ich halt doch noch an die Vernunft in der Politik, dass sie nicht Leute einfach 8 Jahre warten lassen um am Ende ein Pech gehabt statt einer Zusage zu erhalten.

    Anvisiert ist im Übrigen die Präsentation des neuen Staatsvertrages bereits Mitte kommenden Monats im Rahmen der Amtschefkonferenz.



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  2. #82
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    [QUOTE=Pharmy;2066895]
    Zitat Zitat von Homunculi Beitrag anzeigen

    Ich wünschte es wäre so wie Du es sagst, Homunculi, aber gerade das, denke ich, wird nicht möglich sein. Aber irgendwie glaube ich halt doch noch an die Vernunft in der Politik, dass sie nicht Leute einfach 8 Jahre warten lassen um am Ende ein Pech gehabt statt einer Zusage zu erhalten.

    Anvisiert ist im Übrigen die Präsentation des neuen Staatsvertrages bereits Mitte kommenden Monats im Rahmen der Amtschefkonferenz.
    Das ist vermutlich auch die größte Angst, die jeder von ‚uns‘ gerade in sich trägt. Die Gefahr ist nun mal da, dass uns irgendwann kein Studienplatz zusteht, da sie jetzt die Zulassungsregelung so verschärfen, dass die Wartenden mit 7/8 Jahren aussortiert werden.

    Diese Wartezeitquote ist ja anscheinend rechtlich nicht so wirklich anfechtbar. Also in dem Sinne, dass man eine Art Bestandschutz dafür hat.



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  3. #83
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    Ich denke ehrlich gesagt auch wiederum nicht (gleichzeitig kann man mittlerweile aber natürlich gar nichts mehr erwarten), dass speziell die mit 7, 8 Jahren WZ versucht werden auszumisten. Einige Minister meinten, dass sie tatsächlich alles mögliche tun würden um es möglichst schmerzfrei zu gestalten, andere wiederum sind halt eiskalt und meinen, dass "wir" ja mehr oder weniger selbst Schuld sind, da ja welche von "uns" geklagt haben wie unfair es sei so lange warten zu müssen und nun das Ganze ins Rollen gebracht haben.
    Ich nehme an, dass ein kompletter Wegfall der Wartezeitquote kombiniert mit z.B. einer Erhöhung der Abibestenquote auf 40 % mit AdH 60 % durchaus rechtlich anfechtbar gewesen wäre. Da es ja allerdings ... weiterhin die Chancen geben wird sich für ein abgewandeltes Verfahren zu bewerben... wird einem somit die Chance nicht genommen. Theoretisch.
    Recht ist nicht immer gerecht...



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  4. #84
    Registrierter Benutzer Avatar von Homunculi
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    Zitat Zitat von Pharmy
    Warum verständlich? Ausbildungen wurden auch bisher immer boniert, richtig - allerdings in einer ganz anderen Quote, dem AdH. Ausbildungen hatten mit der Wartezeitquote überhaupt nichts am Hut. Warum sollten nun also plötzlich - wenn auch nur im Rahmen einer Übergangslösung - Ausbildungen, nicht aber ausländische Studienleistungen anerkannt werden?
    Na ja, die "Talentquote" soll, wenn auch nicht direkt ausgesprochen, Menschen verstärkt in die praktizierende Medizin lenken. Man spekuliert hier wohl darauf, dass gelernte Krankenpfleger auch nach dem Studium als Arzt am Menschen arbeiten wollen (und eher nicht in die Forschung wandern). Jackpot, wenn sich diese auch noch in unterversorgten Gebieten niederlassen würden. Auch ist es ein riesen Gewinn für die Gesundheitsbranche, wenn mehrere tausend Abiturienten drei Jahre lang als Azubis zur Verfügung stehen würden. Billige und relativ fähige Arbeitskräfte, die erst mal den Druck vom Kessel nehmen könnten.
    Nur darum geht es doch, wenn man ehrlich ist.

    Wirkliche Talente, oder Menschen mit möglicherweise interessanten Zusatzqualifikationen (wie bei dir), werden die gar nicht individuell filtern können. Von Auswahlgesprächen ist ja keine Rede.

    Was die Bonierung jetzt rückwirkend angeht, da sollte es meiner Meinung nach überhaupt kein Wenn und Aber geben. Das zentrale Vergabeportal hat damit geworben (und wirbt immer noch!!!) mit diesem Auszug zur Wartezeitquote:

    "Zulassung über die Wartezeit garantiert Studienplatz"

    Allein deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass jetzt nachträglich Sonderregeln für Altwartende eingeführt werden. Tausende haben sich immerhin auf dieses Versprechen verlassen, ob sie nun eine Krankenpflegerausbildung gemacht, Pharmazie studiert oder auf dem Bau malocht haben.

    Anvisiert ist im Übrigen die Präsentation des neuen Staatsvertrages bereits Mitte kommenden Monats im Rahmen der Amtschefkonferenz.
    Danke für die Info, dachte der nächste Termin wäre der 12. Oktober.
    Ich will hier kein Fass aufmachen, aber hast du wirkluch jeden einzelnen verantwortlichen Minister angeschrieben? Würde mich ja brennend interressieren, was da so von jedem kam, besonders je nach Parteizugehörigkeit...

    Zitat Zitat von candlesdream
    Diese Wartezeitquote ist ja anscheinend rechtlich nicht so wirklich anfechtbar. Also in dem Sinne, dass man eine Art Bestandschutz dafür hat.
    Alles ist rechtlich anfechtbar, auch gibt es dazu unterschiedliche Meinungen. Die Anwälte bringen sich halt schon mal in Stellung, ist ja auch ein mega Geschäft und gibt ihnen ihre Daseinsbrechtigung.



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  5. #85
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    Zitat Zitat von Homunculi Beitrag anzeigen
    Inwiefern verkackt? Soll das Studium einfach nicht angerechnet werden, oder soll es nun sogar "wartezeitschädigend" wirken? Ersteres wäre verständlich, letzteres der absolute Hammer.

    Wie auch immer, abwarten und Tee trinken. Die Entscheidung kommt ja in spätestens in zwei Monaten. Dann gibt es zumindet Klarheit.... auch wenn mir das Ergebnis nicht gefallen sollte.



    Die Tatsache, dass die Wartezeit ohnehin nur vorübergehend boniert werden soll, lässt doch schon darauf schließen, dass man eine Lösung für alle Langzeitwartenden finden möchte.
    Ich denke das Problem liegt hier eher bei denen, die jetzt gerade bei 2-3 Jahren Wartezeit stehen. Alle anderen würde man die nächsten Jahre schon noch in die anderen Quoten quetschen können - als Übergangslösung.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine richtige Übergangslösung für die Wartenden geben wird. Weil wo soll man denn dann anfangen?
    Ich glaube eher, dass das Verfahren grundsätzlich umgestellt wird und die Wartezeit die man sich ja maximal zu 4 Jahren "anrechnen" lassen darf, dann halt von denen die länger warten als einfach erfüllt angesehen wird.
    Dazu kommen dann die Bonis für die die 4 Jahre und Ausbildung haben und eventuell andere Kriterien die jetzt noch nicht sicher sind.
    Insgesamt wird es aber denke ich schwerer und ich glaube auch nicht, dass denen die nach WS 19/20 eine Zusage über WZ erhalten hätten das Leben leichter gemacht wird.



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