Wie ja auf der Hochschulstart-Seite steht:
"Zum Abschluss der Antragstellung haben Sie die Wahl zwischen dem ausschließlich elektronischen Bescheid und dem zusätzlichen Versand der Bescheide mit der Post. Wünschen Sie auch den schriftlichen Bescheid, so ist nur dieser rechtsverbindlich."
Quelle: https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=52
Ich hab auf ImmobilienScout24, auf WG-Gesucht, auf der Seite des Studentenwerks, bei einem privaten Wohnheim und in allen Lokalzeitungen gesucht. Und dann letztlich auf der Seite einer großen lokalen Immobilienverwaltung was gefunden, die mir aufgefallen ist, weil sie viele relativ günstige 1ZKB-Wohnungen beworben hat.