Hallo,
Schnitt ist leider nur bei 3,0.
Da in HH die Grenze ja immer bisher bei SK3 war, ist das hoffentlich nicht relevant. Sonst bin ich am Arsch.
Hallo ihr Lieben,
hätte da Mal eine Frage. War eigentlich der Meinung das Vergabesystem bezüglich der Wartezeit verstanden zu haben, jetzt wirft die Aussage eines Bekannten der ebenfalls über Wartezeit sich bewirbt und auch bei 14 Wartesemester liegt meine bisherigen Vorstellungen aber komplett über den Haufen.
Bisher war meine Sicht: Anzahl der Wartesemester (1. Hürde), dann Durchschnittsnote, und dann müssen Ortspräferenz und Sozialkriterium stimmen bei der Uni, damit man reinkommt.
Er schickte mir allerdings von hochschulstart eine Tabelle, in der die Unis mit den Sozialkriterien und Ortspräferenzen angegeben waren, und dahinter war ebenfalls eine Durchschnittsnote angegeben. Das hab ich mir jetzt alles angeguckt, und es steht ja, dass bei Ranggleichheit die Note entscheidend ist.
So richtig verstehe ich das allerdings nicht, denn es sind auch Noten jenseits von 2,3 angegeben. Gilt das für die Leute mit mehr als 14 Wartesemester?
Nach seiner Meinung ist nämlich bei besserem Sozialkriterium als die Uni angibt (angenommen SK 4, man hat aber SK 3) ein Studienplatz möglich, wenn man 14 WS aber einen schlechteren Schnitt als 2,3 hat.
Aber das macht doch keinen Sinn, dann könnte man die Grenze mit 14 WS und Schnitt 2,3 ja auch weglassen, wenn das Sozialkriterium wichtiger ist.
Ich hoffe ich habs verständlich formuliert.
Es wäre super, wenn da jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.
Liebe Grüße
Das wird alles lang und breit auf der Hochschulstart-Seite erklärt.
Ob man überhaupt einen Studienplatz bekommt (erster Schritt der Wartezeitquote), hängt primär von der Wartezeit ab - wenn man den Grenzwert der Wartezeit hat, dann auch von der DN.
Ob man an einer bestimmten Uni einen Studienplatz bekommt (zweiter Schritt der Wartezeitquote) hängt primär vom Sozialkriterium ab, dann von der Ortspräferenz, dann von der DN.
Es ist also oft der Fall, dass man, obwohl man grundsätzlich einen Studienplatz in der Wartezeitquote bekommen könnte, an einer bestimmten (beliebten) Uni keinen Platz bekommen kann. Deshalb sollte man ja auch immer das Häkchen setzen, dass man auch einen Platz an anderen Unis annehmen würde.
Und wenn die im zweiten Schritt genannte DN schlechter als die im ersten Schritt genannte DN ist, bringt einem das natürlich auch nichts, da der zweite Schritt erst dann relevant wird, sobald man mal den ersten Schritt überstanden hat. Also nein, in dem von dir genannten Beispiel bekäme man natürlich keinen Studienplatz, da man ja den ersten Schritt nicht überstehen würde.
Geändert von davo (06.04.2019 um 09:05 Uhr)
Vielen Dank für deine Antwort Davo.
Ich habs scheinbar immer noch nicht verstanden, da ich nicht verstehe, warum bei der Verteilung der Studienplätze bzw. auf der Liste auf hochschulstart manchmal bei den Unis Durchschnittswerte stehen, die schlechter sind als der Grenzwerte.
Im letzten wintersemester 14 WS und Schnitt 2,3.
In Aachen steht aber mit Ortspräferenz 1 und SK 4 ein Durchschnittswert von 3,0.
Wie kann jemand mit 3,0 einen Studienplatz kriegen, wenn der Grenzwert bei 2,3 lag?
Das ist sicherlich sehr müßig, aber ich wäre froh wenn bei mir der Groschen fällt.
Liebe Grüße