Weiß jemand warum an der Uniklinik Essen die Weiterbildungsbefugnis Strahlentherapie nicht geteilt wurde zwischen Protonenzentrum und Strahlentherapie?
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Weiß jemand warum an der Uniklinik Essen die Weiterbildungsbefugnis Strahlentherapie nicht geteilt wurde zwischen Protonenzentrum und Strahlentherapie?
Geändert von daCapo (03.01.2021 um 22:00 Uhr)
Prof. Timmermann hat eine ambulante Weiterbildungsbefugnis für 24 Monate. Rotation wäre also weiterbildungstechnisch kein Problem, müsste aber wahrscheinlich noch bei der KV angemeldet werden. Prof. Stuschke hat eine stationäre Weiterbildungsbefugnis über 60 Monate, da wird eine KV-Anmeldung nicht notwendig, solange du als Assistent nicht auch im MVZ tätig bist.
Wo siehst du das Problem?
Für dasselbe Fach gibt es zwei WB-Berechtigte an einem Haus.
Geändert von daCapo (27.11.2020 um 09:12 Uhr)
Was ist eigentlich dein Ziel? Du bist Assistent bei Prof. Stuschke und möchtest während deiner Weiterbildung auch mal ans Protonenzentrum und dann wieder an die Uniklinik? Das würde ich spätestens im Jahresgespräch anregen, an einer Uniklinik für einen Teilabschnitt der Weiterbildung die Abteilung oder an ein akademisches Lehrkrankenhaus zu wechseln, ist problemlos möglich. Du musst dich nur organisatorisch darum kümmern.
Wenn standardmäßig keine Rotation ins Protonenzentrum besteht (wäre natürlich schön für die Weiterbildung), warum sollten sich zwei voneinander organisatorisch getrennte Zentren dann eine Weiterbildungsbefugnis teilen? Ich verstehe ja, dass man das optimieren könnte, aber mehr als ein kleines Komfort-Problem ist es für dich nicht, ich verstehe deine Fokussierung auf die Weiterbildungsfrage hier nicht. Versuch doch lieber das Weiterbildungscurriculum zu optimieren, da kann man selbst etwas bewirken und braucht die Ärztekammer nicht. Die formalen Voraussetzungen zur Sicherstellung deiner WB-Zeit sind ja schon vorhanden. Mach es dir nicht zu schwer Dass es mehr als einen Weiterbildungsbefugten pro Abteilung gibt, ist übrigens in den meisten Fächern gerade an Unikliniken sehr üblich. Außerdem ist es z.B. für einen Chefwechsel sehr hilfreich, wenn eine CA-freie Zeit überbrückt werden muss.