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Es handelt sich meiner Ansicht nach um eine mehrstufige Stichprobe (Antwortmöglichkeit D).
Mit Kenntnis des Melderechts weiß man, dass es keine "Einwohnermeldedaten" per se gibt, sondern dass diese auf Gemeindeebene erhoben werden - da es inpraktikabel und teuer ist, von allen 77061 Gemeinden und damit Meldebehörden die Daten abzufragen, darf stillschweigend davon ausgegangen werden, dass nur von bestimmten Einwohnermeldeämtern abgefragt wurde und damit eine - zufällige oder bewusste - Vorselektion getroffen wurde.
Dieser Datensatz ist selbst noch einmal unvollständig (z.B. Sperrvermerk zur Datenweitergabe, nicht gemeldete aber dennoch dort lebende Personen (Studenten)), d.h. es wird eine weitere Eingrenzung getroffen.
Aus diesen wird durch Los eine weitere Selektion betrieben.
Zuletzt sorgt die Online-Teilnahme dafür, dass bestimmte Gruppen (Kleinkinder, Kranke, Alte, Verweigerer) nicht teilnehmen können bzw. unterrepräsentiert sind.
Es wird also definitiv eine mehrstufige Auswahl getroffen. Die Frage ist m.E.n. nicht eindeutig beantwortbar und sollte eingereicht werden.