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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Ich stimme letzterem auch zu, für mich ist es eine mehrstufige Stichprobe, da um in den gegeben Einwohnemeldedaten gelistet zu sein entspricht einer ersten Zufallssichprobe, da nicht definiert ist auf welchen Bereich der Einwohnemeldedaten. Sprich man nimmt die Einwohnemeldedaten Bayerns, und lost dann zufällig daraus Leute aus. 2 Stufen der zufälligen Auswahl an Personen.



  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Ich denke, dass B schon richtig ist, weil nicht mehrere Schichtstufen bei der Auswahl der möglichen Teilnehmer genannt wurden. Dies wäre für Klumpen- oder Quotenstichproben und auch für mehrstufige Stichproben nötig. Ad-hoc ist es auch nicht, weil sie eben nicht nur die nehmen, die gerade da sind. Es bleibt also nur B übrig.

    Der Einwand mit den Verzerrungen weil es ja online stattfinden soll hat nichts mit dem formellen Auswahlverfahren der potentiellen Teilnehmer zu tun, weil hier ja nicht explizit steht, dass die das machen um bestimmte Leute auszuschließen (dann wäre es in der Tat mehrstufig).
    Klar müsste man sich wenn man so eine Studie plant hier mit den konkreten Vor- und Nachteilen der Qualität der rücklaufenden Daten befassen, aber auch das ist nicht Teil des formellen Auswahlverfahrens sofern es nicht als expliziter Faktor der Teilnehmerauswahl gelistet wird. Das ist hier nicht der Fall und deswegen handelt es sich hier wohl nur um eine Menge Distraktoren.



  3. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von Gro?mutter
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    Faller (4. Auflage, Seite 76): "Zufallsstichprobe Das Ziel jeder Stichprobengewinnung ist es, die Population, aus der die Stichprobe
    stammt, möglichst genau wiederzugeben: Die Stichprobe soll repräsentativ sein. Um dies zu gewährleisten, ist es notwendig, dass jedes Mitglied der Population die gleiche Chance hat, in die Stichprobe aufgenommen zu werden. Man spricht dann von einer Zufallsstichprobe."
    Gefragt ist nach der Technik. Damit ist B richtig.
    Natürlich ist unstrittig, dass nur ein Teil der Gesamtbevölkerung in den Einwohnermeldedaten stehen, dann bekommt ein Teil vielleicht die Post gar nicht und ein weiterer Teil hat gar keinen Computer. Aber das war nicht gefragt. Es geht rein um die Technik der Stichprobe.
    Oder kann das jemand rügbar begründen? Ich denke, diese Frage ist klar, oder?



  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Rein interessehalber: Kann mir mal jemand den Volltext der Frage und aller Antwortmöglichkeiten als PN schicken?



  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Danke. Ich denke ebenfalls, dass B korrekt ist. Denn es werden ja nicht einfach die ersten zehn genommen (wie bei einer Ad-hoc-Stichprobe), sondern es wird aus einer relevanten Grundgesamtheit nach dem Zufallsprinzip gezogen, ohne Klumpen heranzuziehen, ohne mehrere Stufen zu benutzen, ohne Quoten heranzuziehen.



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